Storno & Ausfallfracht wegen 13,70m Überlänge

    • Storno & Ausfallfracht wegen 13,70m Überlänge

      Servus,

      ich mußte über die TC eine Ladung Schnittholz verkaufen. Eigentlich fahre ich das zu 90% mit eigenen Fuhrpark - an dem Tag war es nicht möglich. Wenn ich die Ware selber fahre, ist es mir egal, ob die Ware übersteht. Bis 15,10m ist das eh kein Problem.
      Der Kunde meldet das nicht extra an.

      Also einen Unternehmer über TC eingekauft. An der Ladestelle angekommen, stellte sich heraus, dass die Ware 13,70m lang ist, also 10cm übersteht. Der Unternehmer wollte die Ware nicht auf seinen LKW verladen lassen, stornierte den Auftrag und berechnet mir nun die komplette Fracht als Ausfallfracht.

      Im Auftrag war standardmäßig bei Ware vermerkt: Komplettladung 13,6 LDM.
      In unseren AGBs (Kleingedrucktes) steht drin, dass Ware bis 15,10m überstehen kann.

      Mit dem Unternehmer (Eintagsfliege) lässt sich nicht reden. Ich würde mich auf eine Kostenteilung (oder ein Drittel) einlassen...

      Eure Meinung dazu?
    • ich würde mich nicht drauf einlassen, wenn der Hinweis auf die 15.10m drinn steht.
      Ladungsüberstand von 1,50m ist für alle Strecken über 100 km rechtlich sauber.


      Aber als Hinweis, es gibt ne neue Richtlinie zur Kennzeichnung überlanger Ladung. Da sind jetzt u.a. Seitenmarkierungsleuchten und heckseitige Kennzeichnung mit reflektierender Parkwarntafel Pflicht.

      hab se aktuell nicht auf dem Rechner aber morgen gehts mit hochladen
    • hmm..also zahlen würde ich auch nichts!

      aber um solchen problemen aus dem weg zu gehen, würde ich dies nicht ins "kleingedruckte" schreiben..und das am telefon auch schon ansprechen..weil dann hat der TU ja keine möglichkeit sich rauszureden!

      Die Frage ob eine Fautfracht hier anzuwenden sei, ist vermutlich etwas schwieriger.

      Allerdings muss ich auch sagen das es von deinem Kunden und natürlich von euch, nicht sehr clever ist die maße der Sendungen nicht zu übermitteln!
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Moin, es kann keiner verpflichtet werden hinten raus zu laden und muss vorher abgesprochen werden!

      Lässt man die Türe offen und an die Seiten geschnallt hat das Fahrzeug Überbreite und die mit Code XL enorm!

      30 % Fehlfracht steht ihm zu und alles drüber hinaus muss er belegen!

      Hatte erst letzte Woche der Fall Kiste 2,49 m bei 6 m Länge! Wenn ich 100 mal 2,50 m in einen Tautliner ein bekomme sagt das noch lange nicht das ich sie laden muss, Paletenbreite und drüber hinaus muss abgesprochen werden!

      Das gleiche gilt, kaufe ich einen LKW für 24 to ein was ein normaler laden kann und die Ladung hat 25 to, wenn diese nicht teilbar ist kommt wieder die Fehlfracht ins Spiel!

      Auftrag wurde storniert und 30 % Fehlfracht von der kompletten Ladung und nicht von den 6 Ldm!

      Da ist eben immer schön wenn es bei dem Gegenüber um eine Spedition handelt und nicht um möchte gerne!

      Vor 2 Monaten, 10 Uhr LKW bestellt Zeitfester und Ladung noch nicht zusammen gestellt, dass könnte noch 6 Std dauern. Entweder 30 % oder die Zeit Standgeld a 40 € die Stunde!

      Foren Kollege hat an der Ladestelle Standgeld und Fehlfracht kassiert!

      Warum? War Teilladung und musst dann abziehen das er seine 2 Ladestelle noch laden konnte!
    • Servus,

      Danke für eure Antworten.

      Thomma schrieb:

      Ich denke im Kleigedruckten nützt dir das wenig und schon gar nicht in den AGB's. Wenn der sagt er hat keine entsprechende Kennzeichnung dabei? Mit offenen Hecktüren zu fahren, wird eigentlich nur geduldet.
      @ Thomma: eine Kennzeichnung ist nicht notwendig, weil diese erst ab 1m Überstand notwendig wird:

      §22 STVO, Absatz4:
      Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
      • 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
      • 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
      • 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
      Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.


      Auf der Autobahn sehe ich täglich überlange Ware (Stahl, Holz, Aluprofile).

      Frau Elster schrieb:

      Moin, es kann keiner verpflichtet werden hinten raus zu laden und muss vorher abgesprochen werden!
      Gibt es dazu bereits Gerichtsurteile oder worauf beziehst du deine Aussage? Wenn man niemand verpflichten kann, wieso machen es dann so viele (mich eingeschlossen)?
    • LKW Alter schrieb:

      Servus,

      Danke für eure Antworten.

      Gibt es dazu bereits Gerichtsurteile oder worauf beziehst du deine Aussage? Wenn man niemand verpflichten kann, wieso machen es dann so viele (mich eingeschlossen)?

      Warum es einige machen???

      Entweder weil Sie müssen oder , ich vermute mal, so wie Du der einen Vertrag mit dem Kunden hat.....

      Davon mal abgesehen, kann mich niemand zu iwas verpflichten...

      Da wir auch nur CodeXL haben und meine Fahrer auch angewisen sind nicht überlang zu fahren...fällt das für mich eh aus..!
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      (Albert Einstein)
    • Alles was nicht Standard ist, muss im Auftrag gesondert angegeben werden, das bedeutet nicht in den AGB's.
      Das bedeutet, Be-Entladen, Überlänge, Überbreite, besondere Ladungssicherung, usw.
      Hatte mal eine Ladestelle, da sollte ich die Kanthölzer für darunterzulegen kaufen. Spediteur wollte die nicht übernehmen, sagte bei Stahlladungen müsse man die dabei haben. Volle Fracht berechnet, natürlich abgelehnt. Rechtsanwalt hat sich dann auf 50% geeinigt, plus Anwaltskosten. War für den im nachhinein Teurer als die volle Fracht, und um das 10 fache, als wenn er die Kanthölzer übernommen hätte.
    • LKW Alter, Thoma hat so weit alles geschrieben!

      Jetzt zäumen wir das Pferd mal von hinten auf!

      Glaubst du wenn du hinten 1 m raus ladest könntest du noch 24 to laden?

      Reine Physik!

      Schaue dir mal ein Lastverteilungsplan von einem Auflieger an, hat jedes neues Fahrzeug dabei und die Polizei kann es verlangen unterwegs!

      Gab es schon mal ein Fred vor Jahren hier im Forum.

      Jede Marke und jede Bauart hat einen eigen Lastverteilungsplan!

      Des weiteren wenn ich Polizist wäre würden viele Mitnahmestapler auf den Parkplätze stehen!

      Gute Spedis lassen sich den Auflieger für den Mitnahmestapler bauen mit versetzter Hinterachse und so kann er auch die letzte Bordwand besser auslasten,

      Ich kann keinen Stapler hinten dran hängen von 2-3 to und dann noch auf die letzte Bordwand 6 to laden und so ist das auch mit deinem Holz hinten raus laden!

      So wie so für Schweinepreise Extras verlangen!

      Die Thüringer Holwerke hatten schnell gelernt als 100 to Bretter am Grenztank gesessen haben und jeden Tag wurde es weniger!

      Dann fuhren wir mit 22-23 to raus und der LKW war halb leer!

      Habe mal ein Lastverteilungsplan angehängt!
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