Stellplatz vorhanden

    • Stellplatz vorhanden

      Man liest immer wieder Anzeigen von Fahrern Stellplatz vorhanden.

      Kammergericht Berlin Az.: 16 U 20/7

      Unternehmer erlaubte dem Fahrer den LKW mit nach Hause zu nehmen. Anweisung
      vom Unternehmer, er möge besonders acht geben auf das Fahrzeug.

      Der LKW wurde geklaut und die Versicherung weigert sich den Schaden zu übernehmen und bekam Recht vom Kammergericht.

      Unternehmer muss Ladung und LKW aus eigener Tasche bezahlen.


      So kann aus einem billigen Fahrer ein teurer werden.

      Nach zu lesen auch in der trans aktuell
    • Waren hier spezielle Voraussetzungen gegeben?
      Hierzu würde mich die Urteilsbegründung interessieren.

      Was wäre, wenn der Lkw nachts auf einem Autohof gestohlen wird?
      Weigert sich hier auch die Versicherung, weil der Lkw nicht auf dem Betriebshof gestanden hat?

      Das ist mal wieder typisch unsere Justiz.
    • Hallo,endlich Wochenende.... ; Ja das würde mich auch mal interessieren... was passiert wenn wir unsere Trailer am Wochenende im GVZ stehen lassen, und irgend ein Depp klaut die Ladung ?,na ja ich weiss ja nun nicht was man mit 24 To. Mehl anfangen soll ,aber es würde mich ja auch mal interessieren und vor allem warum wird das anders gehandhabt wenn der LKW unterwegs ist und dann gestohlen wird.... ??? Best Regards
    • Da gibt es verschiedene Ansichten der Justiz:

      unterwegs:
      wenn der Fahrer den LKW auf einem unbewachten Autohof oder Parkplatz verläßt (Duschen, Essen etc.) und der LKW oder die Ladung wird während der Pause geklaut, dann kommt es auf die Umstände aus. Leichte Fahrlässigkeit wird dem Fahrer erst einmal grundsätzlich unterstellt. Bei bestimmten hochwertigen Gütern wird ein bewachter Platz vorausgesetzt bzw. vorgeschrieben.

      Wochenende:
      hier gibt es klare Urteile. Fahrzeug mit Ladung müssen auf einem verschlossenen/gesicherten Gelände abgestellt sein. Stellplatz vor dem Haus genügt nicht! Zumindest die Ladung wird bei einem Diebstahl nicht ersetzt. Wurde der LKW wegen der Ladung mitgestohlen, gibt es meist auch nichts.

      Fazit:
      der Fahrer und damit auch der Unternehmer ist eigentlich fast immer mit in der Haftung.
    • bei mir steht nur die Zugmaschine entweder vor dem Haus neben der Garage,oder hinten bei meinem Schwager zwischen den Gebrauchtwagen,das Gelände ist aber abschliessbar, und vor dem Haus müsste man rückwaerts vom Hof fahren , und dann erstmal unser Auto beiseite schieben... Na gut... wie gehabt die Trailer stehen zum Teil unterwegs,aber irgendwie gab es da noch eine Zusatzversicherung für Unterwegs ?? ?(
    • Original von T.T.P.
      Waren hier spezielle Voraussetzungen gegeben?
      Hierzu würde mich die Urteilsbegründung interessieren.

      Was wäre, wenn der Lkw nachts auf einem Autohof gestohlen wird?
      Weigert sich hier auch die Versicherung, weil der Lkw nicht auf dem Betriebshof gestanden hat?

      Das ist mal wieder typisch unsere Justiz.


      @Toby wenn du ein Pflegefall für die Versicherung bist lehnt sie ab.

      Aus deiner Heimat einem haben sie vor ca. 22 Jahren einen mit Messingschrott
      geklaut in Brescia, seit dem macht er nur noch Abfertigungsspedi. Der hat voll gelatzt.

      In Würzburg wurde damals auch einer geklaut, eben so haben die Richter wie oben entschieden.

      Diebstahl in Italien sind schon etliche auf dem Schaden sitzen geblieben und deshalb wenn du auf die Tachoscheibe schreibst LKW zu einem Bewachten oder sicheren Ort gefahren und die Verkehrssicherheit hat nicht darunter gelitten kann die keiner bestrafen wenn du 1-1,5 Std überziehst.

      Unsere 2 haben sie direkt vor dem Zollhof in Mailand geklaut als der Fahrer gegenüber beim Spedi die Papiere geholt hat.

      Wenn wir von Berlin Zigaretten gefahren haben nur 2 Mann und einer ging essen und dann der andere so das immer einer im LKW war.

      Begründung vom Urteil müsste man im Netz finden.

      Ansonsten kann ich mich Hurgler nur anschließen.
    • Original von Granitteufel
      Original von T.T.P.
      Waren hier spezielle Voraussetzungen gegeben?
      Hierzu würde mich die Urteilsbegründung interessieren.

      Was wäre, wenn der Lkw nachts auf einem Autohof gestohlen wird?
      Weigert sich hier auch die Versicherung, weil der Lkw nicht auf dem Betriebshof gestanden hat?

      Das ist mal wieder typisch unsere Justiz.


      @Toby wenn du ein Pflegefall für die Versicherung bist lehnt sie ab.

      Aus deiner Heimat einem haben sie vor ca. 22 Jahren einen mit Messingschrott
      geklaut in Brescia, seit dem macht er nur noch Abfertigungsspedi. Der hat voll gelatzt.

      In Würzburg wurde damals auch einer geklaut, eben so haben die Richter wie oben entschieden.

      Diebstahl in Italien sind schon etliche auf dem Schaden sitzen geblieben und deshalb wenn du auf die Tachoscheibe schreibst LKW zu einem Bewachten oder sicheren Ort gefahren und die Verkehrssicherheit hat nicht darunter gelitten kann die keiner bestrafen wenn du 1-1,5 Std überziehst.

      Unsere 2 haben sie direkt vor dem Zollhof in Mailand geklaut als der Fahrer gegenüber beim Spedi die Papiere geholt hat.

      Wenn wir von Berlin Zigaretten gefahren haben nur 2 Mann und einer ging essen und dann der andere so das immer einer im LKW war.

      Begründung vom Urteil müsste man im Netz finden.

      Ansonsten kann ich mich Hurgler nur anschließen.


      @Toby, such mal hier. Wenn du es gefunden hast liste mal.

      mysql.snafu.de/kammergericht/D…ngen/ansicht_ziv_2007.php

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    • Original von T.T.P.
      Gut, daß dort nicht viel steht.
      Hermann, was verlangst du von mir am WE? :D :D :D


      Musst nur das Urteil suchen in dem Wirrwar. Entweder haben die hier ein Druckfehler, über suchen finde ich es auch nicht.


      Habe auch nicht so viel Zeit. Muss noch paar Plakate drucken.

      Auchtung ab hier regiert die CDU und es ist nur eingeschränkter Winterdienst wenn
      überhaupt. Denn ab hier wurden OSSIS verpflichtet.


      Heute morgen kamen die Herren um 10.30 UHR alles stand still.

      Das letzte vor Jahren hatte auch geholfen.

      Regiert die CDU wächst die Strasse zu. 16 Uhr aufgestellt und 22 Uhr war der Landrat da wegen Hochwasser. 3 Tage später waren die Bäume auf Durchfahrtshöhe geschnitten. :D :D :D :D

      Anders kommt keine Bewegung in die Sache.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Auchtung ab hier regiert die CDU und es ist nur eingeschränkter Winterdienst wenn
      überhaupt. Denn ab hier wurden OSSIS verpflichtet.


      Logisch das die erst 10 30 Uhr kamen da es hessen ja gut geht schlafen doch die Leute am Samstag aus oder etwa nicht :D :D :D

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • @Daffan wir sind ein Dorf und keine Stadt. :D :D :D :D und alle 4 Ausfahrten mit Steigungen.

      Sollte am 20.12.08 Schnee liegen hol ich extra ein LKW nach Hause und fahr um 5 Uhr los. Ist frei ist gut, wenn nicht Warnblickanlage und Annruf bei den Grünen und gehe heim, dann hagelt es wieder mal Beschwerden von der Bevölkerung.

      Der letztes Jahr noch mit gefahren ist, hat Insolvenz angemeldet. Kollege sagt, ich stelle einer für die Autobahn und einer Richtung Rhön und keiner mehr, denn sie wollen ja nichts bezahlen.

      Schau mal auf Navi B 84 von Hünfeld Richtung Osten Landesgrenze Hessen Thüringen. Von der Lg geht es ein Stich runter mit 10 %. Da sagen selbst die Thüringer TUs, wenn die Hessen nicht streuen würden im Winter, könnten wir vor 5 Uhr nicht los fahren. 7 Std. Sonntags auf Montags ist schon eine Miete.

      BAB Schweinfurt-Erfurt. Bei den Bayern verblitzt du dir die Augen und im Thüringer Wald da spielen sie in der Strassenmeisterei rum, dass ist Fakt.

      Das kommt dabei raus dann, ob wohl ich vermute der PKW nicht angepasste Geschwindigkeit an die Wetterverhältnisse.

      http://www.osthessen-news.de/

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