Stehzeiten

    • Guten Tag alle zusammen!

      Ich habe folgendes Problem:
      Ein LKW ist über 7 Stunden bei einer Ladestelle gestanden und dennen möcht ich jetzt Stehzeiten verrechnen aber ich weis nicht was da der normale Stundensatz ist.

      Könnt ihr mir da helfen?
      Was kann ich dennen in Rechnung stellen?
    • Der Transport ist über eine andere Spedition gelaufen.
      Mit dem Kunden hatten wir bereits öfter Probleme aber diesmal wars extrem.

      Die Anschlussladung hat er bekommen aber rein die Standzeit über 7 Stunden sind schon ausmasse die alles andere als lustig sind.
    • Spediteur darf Standgeld berechnen
      03.12.07 | Wer mit seinem Lkw zu lange an der Rampe warten muss, kann dem Empfänger Standgeld berechnen.

      Das entschied das Amtsgericht Unna am 25. Januar 2007 (Aktenzeichen 16 C 379/06). Es ging dabei um 121,80 EUR. In diesem Fall wollte ein Spediteur bei einem Baumarkt vier Paletten anliefern. Am Vortag erhielt der Disponent die Auskunft, dass die Wartezeiten „ganz früh morgens" kürzer seien. Das Fahrzeug musste dann aber doch von 7.30 Uhr bis 12 Uhr warten. Für die Zeit von 9 bis 12 Uhr berechnete der Spediteur 35 EUR plus Mehrwertsteuer pro Stunde. Zu Recht, befand das Gericht.



      Quelle DVZ dvz.de/index.php?id=329&uid=3383
    • Grundsätzlich schwieriges Thema. Die Empfänger (sofern nicht Auftraggeber und Frachtzahler) berufen sich meist darauf, daß der Auftraggeber für die Anlieferung und alle Kosten zuständig ist. Den Auftraggeber natürlich interessiert nicht, warum der LKW beim Empfänger so lange gestanden ist. Deswegen wird bei mir grundsätzlich bereits in der AB mit dem Auftraggeber eine Standgeldvereinbarung getroffen (unabhängig davon, wer die Standzeit verschuldet).
      Standgeld je nach Fahrzeug von € 50 bis € 120/Std./unabhängig vom Land.

      Folgekosten wie entgangene Rückladung etc...da wird es richtig schwierig und ohne Anwalt auch nichts mit evtl. Forderungen.
    • Original von hurgler0815
      Grundsätzlich schwieriges Thema. Die Empfänger (sofern nicht Auftraggeber und Frachtzahler) berufen sich meist darauf, daß der Auftraggeber für die Anlieferung und alle Kosten zuständig ist. Den Auftraggeber natürlich interessiert nicht, warum der LKW beim Empfänger so lange gestanden ist.


      Rechtlich gesehen ist es gar kein schwieriges Thema, denn im neuen § 412 HGB ist dem Absender die Pflicht des Entladens auferlegt worden. Bei dieser Konstruktion bleibt der Absender dem Transportunternehmer vertraglich verpflichtet, auch die Entladung zu organisieren. Desweiteren kann man sich auch auf den § 421 Abs 1 und 3 HGB sowie auf die neuere Rechtsprechung berufen in dem der Empfänger auch bei fehlender vertraglichen Beziehung zum Transportunternehmer zur Entschädigung einer Wartezeit verpflichtet ist, wenn er einerseits die Ablieferung des Gutes verlangt, die Entladung des Gutes jeoch nicht in einer angemessenen Zeit vornimmt. Leider wurde die frühere Regelzeit von 20 Minuten je angefangene Tonne (innerdt. Güterfernverkehr) aus dem Gesetz gestrichen. Heute heißt es in angemeßener Frist. Doch 7 Stunden Standzeit sind sicherlich nicht mehr als angemeßen anzusehen.
      So gesehen stehen beide, sowohl der Absender, als auch der Empfänger in der Pflicht.
      Doch wie heißt es doch so schön: Recht haben und Recht bekommen...

      In Zukunft Entladefristen mit dem Auftraggeber vereinbaren.

      Gruß
      petlogic
    • Original von petlogic
      Leider wurde die frühere Regelzeit von 20 Minuten je angefangene Tonne (innerdt. Güterfernverkehr) aus dem Gesetz gestrichen.

      Das war aber verdammt viel bei einer "Komplettladung" von 25 t und stammte bestimmt noch aus einer Zeit, wo es weder Paletten noch Gabelstapler gab und "Schauerleute" alles von Hand "gestaut" haben. Leider würde ich zur Abschaffung dieser überkommenen Regel nicht sagen, nur zum Nichtfestlegen einer zeitgemäßen neuen.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)