Stau = höhere Gewalt ? ja/nein?

    • @Spedi.

      Stau nicht direkt.

      Ein Gewohnlicher Stau nicht.

      Ein Stau im Folge einer Vollsperung Schon.

      Nicht wegen eine Baustelle oder eines Unfals ohne Sperung.


      Konstadinos Milonas
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      Menandrou street 25
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    • Ich kann Kosta da auch nur beipflichten. Wenn ich mich heutzutage auf die Autobahn begebe muss ich einfach mit einem Stau rechnen. Ich kann nicht davon ausgehen das ich auf einer Strecke von 400km aund einer möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit von 80km/h in 5 Stunden da bin. Bekannte Baustellen und damit mögliche Staus sowie Staus auf einschlägigen Strecken müssen von vorneherein einkalkuliert werden. Wenn ich zur Rush Hour über den Kölner oder Münchener Ring fahre dann dauert das einfach länger.

      Ein Stau aufgrund von Unfall und Vollsperrung kann ich hingegen nicht vorhersehen. Da nutzt auch oftmals ein frühzeitiges losfahren nicht.

      Stellt sich nur die Frage was für ein Umweg ist zumutbar bei einer Vollsperrung? Wie kann man als Fahrer beurteilen ob die Autobah für 30min oder 10 Stunden gesperrt wird? Muss ich da immer vom Slimmsten ausgehen und die Bahn verlassen auch wenn ich von der Polizei nicht runter gelotst werde?

      Das Beispiel von eben A2 H-DO. Unfall bei Bielefeld und vollsperrung. Diesmal bekomme ich es noch gerade so mit und fahre ab. Die Vollsperrung wird nach 30 Minuten wieder aufgehoben und insgesamt entsteht durch die Vollsperrung eine Verzögerung von 1 Stunde. Mit einer Stunde Verspätung wäre ich noch pünktlich am Ziel gewesen. Nun bin ich aber abgefahren wie viele andere was auf den landstrassen zu Chaos und Staus geführt hat. Die Verspätung hat sich auf 5 Stunden verlängert. Wer hat nun schuld.............. ? Ich kann ja schließlich nicht ahnen das die Vollsperrung so schnell wieder aufgehoben wird also dürfte ich auch fein raus sein oder ? Vermutlich bin ich doch schuld da ich die Staus auf den landstrassen nicht nachweisen kann. Gut bedient ist da der der ein GPS Tracking System hat........
    • Irgendwann muss man aber auch mal anfangen die Kirche im Dorf zu lassen.
      Bei dem steigenden Verkahrsaufkommen und den damit verbundenen Unsicherheiten kann man sich nicht auf 100%itge Einhaltung der Termine verlassen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Dann darf ich aber auch nicht so dumm sein und einen Auftrag annehmen den ich möglicherweise nicht einhalten kann.

      z.B. eine Tour die Aufgrund von Zeit und Entfernung nur mit 2 Fahrern zu schaffen ist. Wenn ich dann nur einen Fahrer losschicke brauch ich hinterher nicht zu jammern.

      Würd mich mal interessieren wie hier die Rechtslage ist: Tour ist nur mit 2 Fahrern zu schaffen. Es fährt nur einer los und steht dann 24 Stunden in einer Vollsperrung und schafft es nicht.
      haftet der TU dann nicht weil er aufgrund des Staus den Termin nicht halten konnte oder haftet er da er die Tour auch ohne Stau niemals hätte schaffen können ???????

      Hier ist das Zauberwort warscheinlich: Wieviel weiss der versender. Wenn er nicht weiss das nur eienr unterwegs war kann er das ja auch nicht bemängeln........ :D :D :D
    • Was soll man dazu noch sagen? :D
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
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    • Original von spedi96
      Stau läuft im Versicherungs-Deutsch unter "unabwendbares Ereigniss".
      Was immer man sich darunter vorstellen mag.


      Genau das hatte ich doch ausgeführt.
      Mit Stau ist im Versicherungsdeutsch allerdings nicht der normale zähflüssige Verkehr mit teilweisem Stillstand (bei Baustellen etc.) gemeint, sondern ein Stau durch Vollsperrung der BAB, Starkregen, Bombenentschärfung, Erdrutsch etc.

      Jedoch trifft den Frachtführer bzw. den Fahrer eine Schadenminderungspflicht, d.h. er muß alle zumutbaren Maßmahmen treffen, um den Schaden (Zeitverlust) so gering wie möglich zu halten.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Stau = höhere Gewalt ?

      Original von Granitteufel
      Original von RWE-Chris
      Gibts dazu Gerichtsurteile? Habe gegoogelt aber nix gefunden.


      Hm für Arbeitnehmer habe ich auf der IGBE gelernt und mit der Reiseausfall steht im Kleingedruckten.


      Wäre auch schön, Wetter schlecht und das für 2 Wochen vorrausgesagt im Feriengebiet, dann lassen wir mal den Stau walten. :D :D :D


      Stimmt , hatten wir auch , abends im Restaurant .... 8o Da war soviel Stau am Buffet .... das wir erst mal den Tisch = Parkplatz angelaufen sind X( , und nachdem auflösen am Buffet , wieder auf die Bahn gegangen sind um dann die Ladung abzugreifen 8) ..... :D :D :D :D
    • Original von Ingoo
      Ich kann Kosta da auch nur beipflichten. Wenn ich mich heutzutage auf die Autobahn begebe muss ich einfach mit einem Stau rechnen. Ich kann nicht davon ausgehen das ich auf einer Strecke von 400km aund einer möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit von 80km/h in 5 Stunden da bin. Bekannte Baustellen und damit mögliche Staus sowie Staus auf einschlägigen Strecken müssen von vorneherein einkalkuliert werden. Wenn ich zur Rush Hour über den Kölner oder Münchener Ring fahre dann dauert das einfach länger.

      Ein Stau aufgrund von Unfall und Vollsperrung kann ich hingegen nicht vorhersehen. Da nutzt auch oftmals ein frühzeitiges losfahren nicht.

      Stellt sich nur die Frage was für ein Umweg ist zumutbar bei einer Vollsperrung? Wie kann man als Fahrer beurteilen ob die Autobah für 30min oder 10 Stunden gesperrt wird? Muss ich da immer vom Slimmsten ausgehen und die Bahn verlassen auch wenn ich von der Polizei nicht runter gelotst werde?

      Das Beispiel von eben A2 H-DO. Unfall bei Bielefeld und vollsperrung. Diesmal bekomme ich es noch gerade so mit und fahre ab. Die Vollsperrung wird nach 30 Minuten wieder aufgehoben und insgesamt entsteht durch die Vollsperrung eine Verzögerung von 1 Stunde. Mit einer Stunde Verspätung wäre ich noch pünktlich am Ziel gewesen. Nun bin ich aber abgefahren wie viele andere was auf den landstrassen zu Chaos und Staus geführt hat. Die Verspätung hat sich auf 5 Stunden verlängert. Wer hat nun schuld.............. ? Ich kann ja schließlich nicht ahnen das die Vollsperrung so schnell wieder aufgehoben wird also dürfte ich auch fein raus sein oder ? Vermutlich bin ich doch schuld da ich die Staus auf den landstrassen nicht nachweisen kann. Gut bedient ist da der der ein GPS Tracking System hat........


      Das beste wäre eigentlich wenn du nur 73 Km / h Stunde mit einrechnen würdest , hatte man auch bei der DHL auch gemacht , sind wir eigentlich immer gut mit gefahren ... auch bei Eisregen , Stau und so weiter.....