Einfach gestellte Frage, 1000 Meinungen. Was ist nun richtig?
Stau = höhere Gewalt ? ja/nein?
-
-
Höhere Gewalt beim Stau ist immer subjektiv.
Glaub nicht dass es da ein klares ja oder nein gibt.Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben. -
Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, auf das der Frachtführer keinen Einfluß hat.
Das dürfte bei einem Stau der Fall sein.
Gleiches gilt für Vollsperrung der BAB, Fahrzeugkontrollen durch Polizei oder BAG, Eisregen, Sturm etc.[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches -
fällt beim arbeitnehmer und flugreisen unter wegerisiko.
beide müssen stau mit einrechnen rechtsprechung keine höhere gw.
beim transport werden erstmal andere faktoren mit sipielen. -
Gibts dazu Gerichtsurteile? Habe gegoogelt aber nix gefunden.
-
Original von RWE-Chris
Gibts dazu Gerichtsurteile? Habe gegoogelt aber nix gefunden.
Hm für Arbeitnehmer habe ich auf der IGBE gelernt und mit der Reiseausfall steht im Kleingedruckten.
Wäre auch schön, Wetter schlecht und das für 2 Wochen vorrausgesagt im Feriengebiet, dann lassen wir mal den Stau walten. -
@ chris: es gibt urteile dazu - ALLE nicht zur revision zugelassen! d.h.: sie haben keinen grundsätzlichen charakter - sind individuell!___________________________________________
theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut -
Moin Freunde.
Stau ist keine Hoehere Gewalt.
Es sei den das ein Stau durch Hoere Gewalt Hervorgerufen worden ist.
Z.b. Blitzeis, Erdrutsch, Beben, Ueberschwemung,BOMBENENTSCHAERFUNG.
Also Stau durch Hoeheres Verkehrsaufkommen, Baustelle, Unfall fallen nicht unter Hoehere Gewalt.
Gruss
Kosta
Konstadinos Milonas
Freight Forwarding & Logistic Solutions
Menandrou street 25
GR 55354 Thessaloniki
Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
Mobile: + 30 6984 052032
e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr -
ist so wie Kostas sagt....
Nur bei Eis, Erdrutsch oder Bombe ansonsten sagt Dir jeder Richter das Du ne Stunde früher aufstehen musst.... -
Original von Konstadinos
Moin Freunde.
Stau ist keine Hoehere Gewalt.
Es sei den das ein Stau durch Hoere Gewalt Hervorgerufen worden ist.
Z.b. Blitzeis, Erdrutsch, Beben, Ueberschwemung,BOMBENENTSCHAERFUNG.
Also Stau durch Hoeheres Verkehrsaufkommen, Baustelle, Unfall fallen nicht unter Hoehere Gewalt.
Gruss
Kosta
Genau, dies möchte ich unterstreichen. Der Kollege hat es richtig erklärt.
Normalen Stau muss jeder Fahrer mit einrechnen. -
Noch was zu diesem Thema meine Freunde.
Eine Volsperung durch ein Unfall gehoert auch unter Nicht abwendbare ereignisse.
Tatsache.
Aber es wird vom Gericht verlangt das man beweisen kann das alles getan worden ist um nicht in der vollsperung reifaehrt oder weitraeumig umfahren werden koente.
Ein beispiel.
A2, H - DO.
Bei Bielefeld Kracht es um 10 Uhr und die Polizei Spert die Bahn 15 min Spaeter ab.
In dem momment ist jemand Zwischen Kreutz A30 und A2 und Faehrt richtung DO.
Es ist sehr Kurtzfristig um darueber informiert zu Werden.
Halbe stunde Spaeter Passiert man die Ausfahrt Ostwestfallen-Lippe und 2km weiter Steht mann fuer 3 Std Still.
Wenn mann diesen ablauf Beweisen kann, spricht dich jeder Richter frei.
Konstadinos Milonas
Freight Forwarding & Logistic Solutions
Menandrou street 25
GR 55354 Thessaloniki
Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
Mobile: + 30 6984 052032
e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr -
Stau läuft im Versicherungs-Deutsch unter "unabwendbares Ereigniss".
Was immer man sich darunter vorstellen mag.
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher