Statt Abstandtkontrolle lieber Alkoholkontrolle

    • Mehr Kontrollen würde mehr Personal verlangen. Die "paar" Leutchen die sich für eine Großkontrolle zusammentummeln reichen doch lange nicht um dem steigenden LKW- Aufkommen entgegenzutreten. Die Chancen in eine Kontrolle zu geraten sind relativ gering.
      Und im Moment hat man sich bei seinen Kontrollen eh auf Schwertransporte eingeschossen. Siehe A1 bei Holdorf und Bremen, 2 bis 3x pro Monat Großkontrolle der Gelbrundumleuchten Jockeys. :)
      Dazwischen der Zoll der mit der Autobahnpolizei die ganzen Drogenkuriere abfängt und unsereins der nahezu unbehelligt seinem Treiben nachgehen kann.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Waren vorgestern noch dicke Kratzer in der Leitplanke (bzw. an den Leitsteinen) und Spuren auf der Fahrbahn zu sehen.

      Soll endlich das fehlende A4-Stück von Olpe zum Kirchheimer Dreieck gebaut werden, dann läuft über A5 und Hattenbacher Dreieck nicht mehr so viel Verkehr.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • RE: Jetzt die Rechnung vom Landkreis 250.000

      Bezahlt das eigentlich die Versicherung bzw. wo kann sie wieviel Regreß holen? Beim Fahrer wird wohl kaum was zu holen sein und für die Firma hieße vollständiger Regreß wohl Zerschlagung.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Jetzt die Rechnung vom Landkreis 250.000

      Original von Kühltaxi
      Bezahlt das eigentlich die Versicherung bzw. wo kann sie wieviel Regreß holen? Beim Fahrer wird wohl kaum was zu holen sein und für die Firma hieße vollständiger Regreß wohl Zerschlagung.


      Versicherung zahlt erstmal den Haftpflichtschaden. Fahrer muß bei neuen Verträgen ca. 3530 Euro bezahlen, dass klagt der Geschädigte beim Fahrer ein, weil die Versicherung den Betrag nicht zahlt. Alc. ist Grobfährlassig.

      Nur die Versicherung bedankt sich in dem sie den LKW aus der Versicherung wirft
      wenn da nicht eine Flotte besteht.

      Vollkassko zahlt auch den vollen Betrag, aber holt sich das Geld in Pfändbaren
      Beträgen zurück.

      Besteht keine Voll dann hat TU den schwarzen Peter und muß sich vom Fahrer das
      Geld holen.
      Ab 2008 vieles geändert.

      rechtpraktisch.de/artikel.html?id=401

      Nachfolgend werden Einzelfälle vorgestellt, in denen nach altem Recht der Versicherungsschutz wegen grob fahrlässigem Verhaltens versagt wurde.

      Alkohol: Fahren unter Alkoholeinfluss ab einer BAK von 1.1 Promille (VersR 85, 440).
      Unter 1.1 Promille liegt dann grobe Fahrlässigkeit vor, wenn weitere Anzeichen für Fahruntüchtigkeit hinzukommen (VersR 86, 1411), z.B. Auffahren auf den Vordermann, Abkommen von der Fahrbahn, Verkehrsinsel überfahren, ohne dass in den genannten Fällen ein verkehrsbedingter Grund ersichtlich ist.
      Ein Fahrfehler allein genügt nicht für die Annahme alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, wenn der Fahrfehler auch von nicht alkoholisierten Fahrern begangen wird. Deshalb reicht eine Überschreitung der Geschwindigkeit noch nicht aus.