Hallo,
ich weiss es ist das leidige Thema.
Habe folgendes Problem und vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich aus der Sache rauskomme.
Der Sachverhalt:
Wir haben einen Spediteur beauftragt für uns zu Laden. An der Beladestelle wurde der LKW um 14.30 bereitgestellt, die Beladung war um 19.45 abgeschlossen.
Für die Wartezeiten u. Standtag fordern 450,- Euro von uns.
Ich habe diese Forderung abgelehnt, da 2 Stunden für die Beladung- u. Entladung frei sind und somit denen nur 2 Stunden Standgeld zustehen würden i.H.v. 100,-.
Außerdem habe ich ein Unterschriebene Arbeitsanweisung der Beladestelle vom Fahrer, wo aufgeführt wird, dass die Beladung um 17.30 begonnen hat u. um 18.30 beendet wurde.
Jetzt habe ich ein Rechtsanwalt schreiben erhalten, und sie schreiben, dass auch wenn die Beladung um 18.30 abgeschlossen war die Ladungssicherung durch den Fahrer mit dazu gehört.
Ist es so? Nur das ist für mich wichtig.
Ich würde meinen es gehört zur reinen Arbeitszeit und darf nicht mit reingerechnet werden.
Um Eure Hilfe bzw. Information wo ich mich sonst informieren könnte, wäre ich Ihnen sehr Dankbar.
schöne Grüsse
lizet
ich weiss es ist das leidige Thema.
Habe folgendes Problem und vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich aus der Sache rauskomme.
Der Sachverhalt:
Wir haben einen Spediteur beauftragt für uns zu Laden. An der Beladestelle wurde der LKW um 14.30 bereitgestellt, die Beladung war um 19.45 abgeschlossen.
Für die Wartezeiten u. Standtag fordern 450,- Euro von uns.
Ich habe diese Forderung abgelehnt, da 2 Stunden für die Beladung- u. Entladung frei sind und somit denen nur 2 Stunden Standgeld zustehen würden i.H.v. 100,-.
Außerdem habe ich ein Unterschriebene Arbeitsanweisung der Beladestelle vom Fahrer, wo aufgeführt wird, dass die Beladung um 17.30 begonnen hat u. um 18.30 beendet wurde.
Jetzt habe ich ein Rechtsanwalt schreiben erhalten, und sie schreiben, dass auch wenn die Beladung um 18.30 abgeschlossen war die Ladungssicherung durch den Fahrer mit dazu gehört.
Ist es so? Nur das ist für mich wichtig.
Ich würde meinen es gehört zur reinen Arbeitszeit und darf nicht mit reingerechnet werden.
Um Eure Hilfe bzw. Information wo ich mich sonst informieren könnte, wäre ich Ihnen sehr Dankbar.
schöne Grüsse
lizet