Standgeldanspruch re RA Dr. M Knörr

    • Standgeldanspruch re RA Dr. M Knörr

      Die Firma Lidl & Co. wird sich für ihren Beitrag bestimmt bedanken. Es gibt aber Anwälte die da ganz anderer Meinung sind.

      lkwrecht.de/Transport/Standgeld

      Nach meiner Erfahrung ist Standgeld sehr wohl durchzusetzen. Kunde wir im seltensten Fall die Standzeit auf dem CMR quittieren wollen. Tachoscheibe genügt im Normalfall Faustregel 40t LKW 2Std frei je angefangene weitere Std. 60 €

      Gruß Armbruster
      Gruß Armbruster

    • RE: Standgeldanspruch re RA Dr. M Knörr

      Standgeldforderungen sind und werden auch weiterhin immer ein Streithema bleiben.

      Fakt ist das ich ein Fahrzeug nicht mehr als 2,00 Std. zur Be- bzw. Entladung irgendwo bereitstellen will! Alles andere ist doch Verhandlungssache mit dem jeweiligen AG.

      Ich verweise da immer gern auf folgende Auszüge aus dem:

      Gesetz zu dem Übereinkommen

      vom 19. Mai 1956 über den

      Beförderungsvertrag im

      internationalen Straßengüterverkehr (CMR)




      Artikel 15

      1. Treten nach Ankunft des Gutes am Bestimmungsort Ablieferungshindernisse ein, so hat der Frachtführer Weisungen des Absenders einzuholen. Wenn der Empfänger die Annahme des Gutes verweigert, ist der Absender berechtigt, über das Gut zu verfügen, ohne die erste Ausfertigung des Frachtbriefes vorweisen zu müssen.

      2. Der Empfänger kann, auch wenn er die Annahme des Gutes verweigert hat, dessen Ablieferung noch so lange verlangen, als der Frachtführer keine dem widersprechenden Weisungen des Absenders erhalten hat.

      3. Tritt das Ablieferungshindernis ein, nachdem der Empfänger auf Grund seiner Befugnisse nach Artikel 12 Absatz 3 Anweisungen erteilt hat, das Gut an einen Dritten abzuliefern, so nimmt bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 dieses Artikels der Empfänger die Stelle des Absenders und der Dritte die des Empfängers ein.




      Artikel 16

      1. Der Frachtführer hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm dadurch entstehen, dass er Weisungen einholt oder ausführt, es sei denn, dass er diese Kosten verschuldet hat.

      2. In den in Artikel 14 Absatz 1 und in Artikel 15 bezeichneten Fällen kann der Frachtführer das Gut sofort auf Kosten des Verfügungsberechtigten ausladen; nach dem Ausladen gilt die Beförderung als beendet. Der Frachtführer hat sodann das Gut für den Verfügungsberechtigen zu verwahren. Er kann es jedoch auch einem Dritten anvertrauen und haftet dann nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten. Das Gut bleibt mit den aus dem Frachtbrief hervorgehenden Ansprüchen sowie mit allen anderen Kosten belastet.

      3. Der Frachtführer kann, ohne Weisungen des Verfügungsberechtigten abzuwarten, den Verkauf des Gutes veranlassen, wenn es sich um verderbliche Waren handelt oder der Zustand des Gutes eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn die Kosten der Verwahrung in keinem Verhältnis zum Wert des Gutes stehen. Er kann auch in anderen Fällen den Verkauf des Gutes veranlassen, wenn er innerhalb einer angemessenen Frist gegenteilige Weisungen des Verfügungsberechtigten, deren Ausführung ihm billigerweise zugemutet werden kann, nicht erhält.

      4. Wird das Gut auf Grund der Bestimmungen dieses Artikels verkauft, so ist der Erlös nach Abzug der auf dem Gut lastenden Kosten dem Verfügungsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Wenn diese Kosten höher sind als der Erlös, kann der Frachtführer den Unterschied beanspruchen.

      5. Art und Weise des Verkaufes bestimmen sich nach den Gesetzen oder Gebräuchen des Ortes, an dem sich das Gut befindet.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von Jupiter
      Kennt jemand nen Fachanwalt der sich mit sowas auskennt ?


      Meister Utz ist Offline .....


      Hm Meister Utz :D wenn es fachlich wird dann ist es wie bei Lasi Lore. :D

      Die guten Fachanwälte für Standgeld suchen auch nur Brocken wo sie sich profilieren können.

      Das geht doch schon los, der FA sitzt in FFM und die Gerichtsbarkeit in Muc und dieser schickt dann ein Kollege von Muc hin.

      Normalerweise müßte es extra Gerichte geben die nur sowas verhandeln. Jeder Richter muß sich tagelang belesen in Urteilen und sich ein Bild von jedem einzelnen Fall machen.

      Fährt man aus erster Hand wird meist schon das Standgeld angeboten vom Spedi.