Standgeld bei grenzüberschreitenden Transporten

    • Standgeld bei grenzüberschreitenden Transporten

      Hallo zusammen,

      wie bewertet ihr folgenden Fall?

      Transport von DE -> PL
      Standzeit 15 Uhr Tag A bis 8 Uhr Tag B. Der Kunde wollte den Lkw an Tag A gegen 20 Uhr laden, allerdings hatte der Fahrer nicht mehr ausreichend Schichtzeit. Er hat sich an Tag B um
      7 Uhr wieder angemeldet und war um 8 Uhr beladen und hat auch noch am selben Tag anliefern können.

      Lt. Cmr gibt es - wenn ich das richtig sehe - keine klare Regelung zu Standzeiten. Im Auftrag wurde ein Standgeld vereinbart nach 4 Stunden. Daher würden hier nach meiner Ansicht nur 2h Standgeld anfallen. Der Unternehmer besteht allerdings auf einen kompletten Tagessatz.

      Wie seht ihr das? Auf was hat der Unternehmer Anspruch?
      Wie sind die allgem. Regelungen bei grenzüberschreitenden Transporten?

      Danke für eure Antworten.
    • Ich gehe davon aus, Gestellung erfolgte innerhalb der im TA vereinbarten Ladezeiten?
      Bei Beladung erst am nächsten Morgen minimum ein halber bis ein ganzer Tagessatz.
      Ein ganzer Tagessatz müsste aber plausibel nachgewiesen werden.
      Auch wenn am nächsten Tag die Tour im laden - liefern geschafft wurde, fraglich ob noch die Anschlussladung geschafft wurde.
      Und der Zeitverlust hat einen Dominoeffekt durch die ganze Woche.
    • Ich sehe es auch so, wie @derandereTU


      war die genaue tatsächliche Ladezeit im voraus bekannt ? oder war wie üblich als Ladezeit 18.00 Uhr genannt und der Belader konnte oder wollte es aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten

      denn der Unternehmer, der die Ladung übernehmen soll ist meines Wissens nach dafür zuständig, dass das Fahrzeug pünktlich ( war ja ok ) und mit ausreichend Arbeitszeit ( ? ) am Beladeort eintrifft.

      Ist leider eine dumme Mode, die Fahrzeuge für eine Ladezeit zu bestellen und se dann trotzdem noch stundenlang stehen zu lassen.