Standgeld

    • Hier ein interessantes Urteil über Standgeldregelung.




      Standgeldfreie Zeiten für Be- und Entladung nichtig?
      Das Amtsgericht Mannheim hat mit dem Aktenzeichen 10 C 65/13 ein wichtiges Urteil gesprochen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Frachtvertrages mit dem Inhalt „24 Stunden sind zur Be- bzw. Entladung Standgeld frei" benachteiligt den Frachtführer im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unangemessen, da diese Klausel vom gesetzlichen Leitbild des § 412 Abs. 3 HGB zum Nachteil des Frachtführers abweicht.
      Der
      unbestimmte Rechtsbegriff der [b]angemessenen Wartezeit in § 412 Abs. 2 HGB schafft in der Praxis immer wieder Ärger. [b]In den VBGL ist die angemessene [b]Wartezeit mit 2 Stunden bei der Beladung und 2 Stunden bei der Entladung konkretisiert. Das Amtsgericht Mannheim hält für das [b]entgeltfreie Warten einen [b]Zeitraum für zumutbar, der je nach Umständen [b]von 2 bis max. 4 Stunden bemisst. Die in dem jetzt entschiedenen Fall der vom Auftraggeber verwendeten Klausel geht jedoch nach Auffassung des Amtsgerichts weit über das zumutbare und das übliche hinaus. Das Gericht legt Wert auf die Feststellung, dass bei dieser Klausel unberücksichtigt gelassen wird, in wessen Risikobereich die Gründe für die verzögerte Be- oder Entladung liegen.
      Der faktisch den
      [b]Standgeldanspruch ins Leere laufen lassende Ausschluss dieses Anspruchs in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht nach Auffassung des Amtsgericht im Widerspruch zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung und [b]ist daher unangemessen und somit nichtig.
    • . . . Entschuldigung bitte.

      Es gibt Neuigkeiten zur Standgeldregelung?

      Was interessieren mich (Frachtfuehrer) denn die "Allgemeinen Geschaeftsbedingungen" meines Kunden (24 Stunden sind zur Be- bzw. Entladung Standgeld frei?).

      Ich bin doch immerhin noch so frei, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen oder aber zu meinen Bedingungen durchzufuehren (die natuerlich vom Auftraggeber akzeptiert werden muessen denn sonst kommt ja ein Speditions- oder Frachtvertrag gar nicht zu Stande).

      Aber erst unterschreiben (und somit die 24 Stunden meines Kunden akzeptieren) und hinterher jammern?

      Ja, wie geht das denn?

      Thomma, schau' doch 'mal was Du da eingestellt hast =


      quote

      . . . der vom Auftraggeber verwendeten Klausel geht jedoch nach Auffassung des Amtsgerichts weit über das zumutbare und das übliche hinaus . . .

      unquote


      Also wenn ich als Frachtfuehrer so bescheuert bin, solche Konditionen meines Auftraggebers zu akzeptieren dann habe ich es als Unternehmer (Frachtfuehrer) halt nicht verstanden um was es geht.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Recht haste Klaus. Bevor ich einen Auftrag annehme, lasse ich mir immer zuerst die 4 Seiten Kleingedrucktes vom AG vorlesen.

      Das lockert die Stimmung beim Telefonat und kostet ja auch nix mit einer flat.

      Du solltest mal Dispo machen für 20 Lkw und abends frage ich Dich dann, was in den ganzen TA so drin stand :)

      kopfschüttel

      50 Euro Abzug für nicht bestätigtes Fax, 25 Euro für ABL, der nicht nach 3 Tagen im Original vorliegt, 25 Euro für nicht erfolgte Statusmeldung und und und

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Die Frage hierbei ist, wenn solch eine Klausel im TA steht und nichtig ist, sind dann auch die anderen Vertragsbedingungen nichtig. Denn, wenn nicht Explizit darauf hingewiesen wird, dass, wenn ein Vertragsbestandteil nichtig ist, die anderen bestand haben. Die fehlt bei 90 % der TA's.

      Ich hab auch noch ein Interessantes Urteil über die Haftung bei Be- und Entladung des Fahrers, wenn er nicht ausdrücklich im TA vereinbart ist.

      Zum Beispiel auch die Klausel des Kundenschutzes, ist schon lange vom EuGH gekippt worden. Wettbewerbsverstoß.

      Convoy-Pusher: Wenn man jeden Vertragsbestandteil wirklich Ernst nehmen würde, dann dürftest du noch nicht einen TA von einer Spedition annehmen. Zumal schon einige der gängigen Klauseln von Gerichten gekippt worden sind. Zumal wenn da 2 Seiten Vertragsbedingungen sind, und als letzten Satz kommt " Wir fahren ausschließlich nach AdSP. In dem Moment würde ich meine Bedingungen ja selbst wieder aufheben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomma ()