Hallo, suche was zu fahren für einen Sprinter mit Hänger von D nach EU oder umgekehrt. Gibt es einen Markt?
Sprinter, Hänger, 12 Stellpl. 3 t Zuladung
-
-
Fahrtenschreiber vorhanden?a.l.
-
Gibt es einen Markt?
Komische frage schon ml mit dem transportmarkt auseinandergesetzt oder einfach noch einer der denkt das man mit Transporten reich wird??
Sollten sie keinerlei erfahrung oder kenntnisse haben lassen Sie es sein die Insolvenzverwalter haben ohnehin genug zu tun!
Mfg
DaffanGesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. -
AUS EINEM ANDEREN BEITRAG
Original von Schwedenangler
Ich bin seit 4 Jahren mit einem Sprinter im Einzelkampf Europaweit unterwegs,
habe Führerschein der Klassen ACE und suche, da meine jetzige Auftragslage sehr
bescheiden ist, Aufträge. Am liebsten wären natürlich Festtouren, aber ich bin ja
nicht bei "Wünsch dir was".
?
Einzelkämpfer, welche Arognoranz, ohne festen Kundenstam, welch ein Leichtsin,
und besch....... Auftragslage, ohne Kommentar.
An ihrer Stelle würde ich mir so einige Gedanken über die Zukunft machen.
Ein Stellengesuch wäre hier doch sicher angebracht.Onlineservice
Manfred Eckenstein
Lerchenweg 4
79798 Jestetten
Mobil: ++49 (0) 176 480 497 84
Tel / Fax: ++49 (0) 7745 96736
Internet: www.deingebot.com
E-Mai:l: info@deingebot.comDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mecktrans ()
-
Interessant wäre noch zu wissen, ob der Herr/ KOllege eine EU-Lizenz besitzt??
Gruß Sascha -
Lizenz? er sucht doch von D nach EU oder umgekehrt... Da braucht man bis 6to Gesamtgewicht keine...a.l.
-
Auch nicht für den Deutschen abschnitt? Dachte, das wäre so...*grübel* Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Gruß Sascha -
Original von SaschaW
Auch nicht für den Deutschen abschnitt? Dachte, das wäre so...*grübel* Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Gruß Sascha
Nö, auch nicht für den deutschen Abschnitt.
Er darf bloß nix mal eben zuladen was innerhalb D wieder entladen wird.
lG Kurier -
Okay, danke Kurier,
Dane für die Berichtigung meines Falschwissens *lach*
Gruß Sascha -
Zur Allgemeinen Info.
Nachzulesen bei der IHK
konstanz.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/verkehrsnetze/
gueter/bis6t_erlaubnisfrei.jsp
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr bis 6 t zulässiges Gesamtgewicht ist erlaubnisfrei
In der VO (EWG) 881/92 Anhang II Nr. 3 ist festgelegt, dass die Beförderung von
Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des
Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast,
einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt, von allen die
Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen
Genehmigungspflichten befreit sind.
Das heißt konkret, dass Beförderungen von Deutschland in andere EU-Länder bis
zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 t nicht erlaubnispflichtig sind. Für
Transporte, die in den genannten Gewichtsrahmen fallen, wird also weder eine
EU-Lizenz benötigt, noch muss auf dem deutschen Streckenteil eine nationale
Erlaubnis vorgewiesen werden.
Die Verordnung ist zwar nicht neu, dennoch wurde in der Praxis immer wieder die
Auffassung vertreten, dass auf deutschen Straßen für Transporte über 3,5 t eine
nationale Erlaubnis notwendig sei, die sich aus dem Güterkraftverkehrsgesetz
ableite. Bislang vertrat das BAG die Auffassung, dass zwar laut der VO (EWG)
881/92 keine EU-Lizenz mitzuführen sei, aber auf deutschem Streckenteil wurde in
der Praxis von deutschen Transportunternehmern eine nationale
Güterkraftverkehrsgenehmigung verlangt. Dies wurde u.a. damit begründet, dass
die Berufszugangsvoraussetzungen nachzuweisen seien.
Seit kurzem folgt das BAG jedoch einer anderen Auslegung. Um auch deutsche
Transportunternehmer nicht gegenüber den europäischen Nachbarn zu
diskriminieren, ist nun im Sinne der Verordnung keine Erlaubnis für die Beförderung
von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 6 t
nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast insgesamt 3,5 t nicht übersteigt,
mehr nachzuweisen. Vorausgesetzt, dass der Entladeort in einem anderen
EU-Land liegt, als der Beladeort.
Transporte in Drittstaaten
Die Befreiung gilt jedoch nicht für den Verkehr mit Drittstaaten. Für in Deutschland
zugelassene und im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzte Fahrzeuge über
3,5 to zulässiges Gesamtgewicht ist im grenzüberschreitenden Verkehr mit
Drittstaaten (Nicht-EU-/ EWR-Staaten) grundsätzlich eine Erlaubnis bzw.
EU-Lizenz auf dem deutschen Streckenabschnitt erforderlich.Onlineservice
Manfred Eckenstein
Lerchenweg 4
79798 Jestetten
Mobil: ++49 (0) 176 480 497 84
Tel / Fax: ++49 (0) 7745 96736
Internet: www.deingebot.com
E-Mai:l: info@deingebot.com
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0