Spesenabrechnung

    • RE: Spesenabrechnung

      Also: bei der Firma, bei der ich vor einigen Jahren mal war (zwischenzeitlich habe ich nicht mehr direkt mit Fahrern zu tun) war es so:

      - Tachoscheibe vorlegen (vollständig ausgefüllt)
      - Auszahlung nach vogegebem Tarif
      -- je nach Fahrer bar oder über die Monatsabrechnung
    • RE: Spesenabrechnung

      Hi Actros,

      bei uns kommt es nur auf die Dauer der Abwesenheit an, nicht auf die Uhrzeiten.
      Allerdings werden zur Zeit für quasi alle Touren pauschal 6,00 € abgerechnet, egal ob 2 Stunden oder 18 Stunden unterwegs.
      Kommt quasi aufs gleiche raus da die Touren so stark schwanken.

      Gruß,
      LSS
      Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
      ___________________
      85567 Grafing
      lynette.scavo@gmx.de
    • RE: Spesenabrechnung

      ja, hauptsächlich, aber z.B. auch mit dem Sprinter nach Belgien und zurück als Tagestour.

      Bis auf wenige Ausnahmen maximal Tagestouren von 6-10 Stunden Länge.
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    • RE: Spesenabrechnung

      Wie gesagt, bei uns wurde alles nach den gesetzlichen Zeiten abgerechnet.
      Wenn ich mich richtig erinnere, beginnen die Spesensätze erst bei 6 Stunden.

      Klar gab's da öfters Diskussionen, denn manche Fahrer können den Hals nie voll genug bekommen....
    • steuerfrei darf gezahlt werden:

      6,00 Euro bei Abwesenheit vom Betriebssitz von 8 bis 14 Std.
      12,00 Euro bei Abwesenheit von 14 bis 24 Std.
      24,00 Euro bei Abwesenheit über 24 Std.

      Wenn z. B. ein Fahrer von Montag bis Freitag im Fernverkehr unterwegs ist, kann er steuerfrei folgende Verpflegungsmehraufwendungen erhalten:

      Mo. (Start z. B. um 6.00 Uhr morgens) 12,00 Euro
      Di. 24,00 Euro
      Mi. 24,00 Euro
      Do. 24,00 Euro
      Fr. (Rückkehr z. B. um 19.00 Uhr abends) 12,00 Euro

      Gruß

      Tobias
      dgf-trans.de
    • Hallo Actros123,

      Spesen werden immer nach der Zeit der Abwesenheit vom Wohnort bezahlt.
      D.H. der Weg zur Firma müsste eigentlich immer mitgerechnet werden.

      Sollte Dir Dein Chef die vollen Spesen nicht zahlen wollen, sprich die Zeit der Anfahrt zur Arbeitsstätte, Betriebssitz, wie auch immer, dann lass Dir zum Jahresende eine gesonderte und detaillierte Spesenabrechnung ausstellen.
      Diese kannst du dann zusammen mit Deiner Lohnsteuererklärung beim Finanzamt einreichen!


      Bei den Auslandsspesen sieht das ganze etwas anders aus;
      Hierbei ist es vollkommen egal wie lange Du im Ausland tätig warst.
      Selbst wenn Du in Frankreich nur kurz hinter der Grenze auslädst und leer wieder nach D kommst, so steht Dir der volle Spesensatz für Frankreich zu.

      Kleiner Tipp:
      Zur eigenen Kontrolle kannst du Dir einen eigenen Spesenzettel fertigen, in dem Du alle relevanten Angaben wie z.B. Ort, Uhrzeit, Datum usw. des Aufenthaltes notierst.
      Ist auch sehr nützlich falls das FA weitere Fragen hat oder Dein Boss Dich über´s Ohr hauen will. ;)

      Im übrigen gelten im Ausland folgende Spesensätze:

      Spanien u. Portugal: 8-14h/11,- 14-24h/21.- 24h/32,-
      Frankreich: 8-14h/14,- 14-24h/28,- 24h/41,-
      Italien: 8-14h/13,- 14-24h/25,- 24h/38,-
      Dänemark: 8-14h/16,- 14-24h/32,- 24h/47,-
      BeNeLux: 8-14h/14,- 14-24h/28,- 24h/41,-
      England: 8-14h/15,- 14-24h/29,- 24h/44,-
      Österreich: 8-14h/12,- 14-24h/21,- 24h/35,-
      Schweden: 8-14h/17,- 14-24h/33,- 24h/50,-
      Diese Zahlen müssten eigentlich noch Up to Date sein, aber trotzdem ohne Gewähr.

      Achso, Spesen werden regulär Pauschal gezahlt, mit den entsprechenden Nachweisen, wie z.B. Tachoscheibe (wobei hieraus meist nicht ersichtlich ist, wenn man nur für einen kurzen Zeitraum im Ausland war), viele machen es allerdings auch über einen sogenannten Spesenabrechnungsblock im Zusammenhang mit der Diagrammscheibe.

      Hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben...
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hey Tobi,

      das ist alles ein bißchen kompliziert,
      da es wie schon erwähnt für unterschiedliche Auslandeinsätze verschiedene Pauschalen gibt, aber wenn man bei einer Auslandstour mehrere Länder durchquert, richtet sich das "Auslandstagesgeld" (also Spesen) einheitlich nach dem Ort, den man vor 24:00 Uhr zuletzt erreicht hat.
      Liegt der letzte erreichte Ort im Inland (in dem Fall Deutschland) ist der davor zuletzt erreichte Ort maßgeblich.
      Desweiteren gibt es für die Auslandspauschale keine Mindestaufenthaltsdauer.

      Einen Link diesbezüglich habe ich leider nicht für Dich,
      aber jedes FA wird Dir da zur Seite stehen.

      Allerdings kannst du mal in den Lohnsteuerrichtlinien Abs. 4 Nr. 37 nachschauen,
      da steht was diesbezüglich und über die Fahrtätigkeiten drin.
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