Spesen im Paketdienst

    • Aber wenn diese Regelung wirklich bedeutet "Abwesenheit von Wohnung" stehen ja theoretisch fast jedem Arbeitnehmer Spesen zu. Ich mein ich bin auch täglich so um die 10-12 Stunden aus beruflichen Gründen von meiner Wohnung weg.

      Ist da nicht eher die Abwesenheit vom Dienstsitz zu sehen? deswegen versucht der nette herr vom Amt ja wohl auch die Kürzung vorzunehmen. Arbeit am Diestsitz ( Ladestelle im Depot ) liegt vor dem Reiseantritt.
    • Abwesenheit von Wohnung gilt schon, aber nur bei "Dienstreisen" (was immer dazugehört), "Einsatzwechseltätigkeit" und "Fahrtätigkeit". Bei allen anderen Tätigkeiten ist mit Spesen per se Essig. Wahrscheinlich muß mindestens die Hälfte des Tages gefahren werden, damit man einer "Fahrtätigkeit" nachgeht, dann zählt aber wie gesagt die ganze Zeit für Spesen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • So seh ich das mittlerweile auch !!!
      Und da es sich bei dem Depot nicht um eine Niederlassung von mir handelte sollte das auch kein Problem sein .
      Wir waren ja nur zu Gast da !
      Das haben DIE uns auch ständig spüren lassen .(WASCH MICH ! ABER MACH MICH NICHT NAß!!! )
      Einspruch ist schon fast fertig im Kopf formuliert. Jetzt muss meine Frau es nur noch zu Papier bringen !!
      Montag geht er dann raus .
    • Bei diesen gesetzestextenmuss man echt immer 5mal lesen und dann hat man es noch nicht richtiog verstanden.
      Und ich dachte schon ich hätte mir jahrelang richtig viel kohle durch die Lappen gehen lassen !

      Na wenn das nicht eure Niederlassung ist sehe ich das genauso. Dann beginnt die Dienstreise wenn der MA daheim die Wohnung verläßt oder wenn er an der eigenen Niederlassung das Firmenfahrzeug übernimmt.
    • Auswärtstätigkeit + Finanzamt - Abrechnung

      Hallo mal eine Frage dazu, wie der selbständige Selbstfahrer seine Auswärtskosten mit dem Finanzamt abrechnet, da haben sich ja in der jüngeren Vergangenheit gesetzliche Änderungen ergeben:

      Der Brave/Steuerzahler steigt also Montag früh auf sein 40-To-Bock und kutschiert 5/6 Tage und Nächte im In- und Ausland herum, Freitag/Samstag ist er wieder zuhause bei Mamma .

      Kann der Esel irgendwelche Reisekosten/Verpflegungskosten/Mehraufwand für Auswärtstätigkeit pauschal absetzen oder muss er jede/s Cola oder Bockwurst oder Tagesgericht oder Dusche oder Parkplatzgebühr einzeln mit Kassenbeleg in seine Buchhaltung übernehmen - oder wie oder was? Also ich bin länger raus aus dieser Sache und wollts etzo mal wissen. Als frühere Angestellte mit gelegentlicher max. 2-Tages-Dienstreise + Reisekosten mit Privat-PKW etc. war die Sache einfach: Vordruck f. Pauschale ausfüllen und beim Arbeitgeber einreichen, Kasse gehen, Erstattung bar abholen - also 15 Minuten und fertig.

      Sag' mal bitte ein selbständiger "Reisender" hier, 3 Sätze, wie er das macht - danke!


      Helga

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von helga ()

    • Laut meinem Steurberater kann (und mache ich auch) mir selbst die pauschalen Spesen steuerfrei auszahlen. (z.B. 12 € über 14 Stunden Auswärtstätigkeit)

      Alles was darüber hinaus geht rechne ich mit Beleg ab.

      Besten Gruß vom Frank
    • Original von gelöschter User 4
      Laut meinem Steurberater kann (und mache ich auch) mir selbst die pauschalen Spesen steuerfrei auszahlen. (z.B. 12 € über 14 Stunden Auswärtstätigkeit)

      Alles was darüber hinaus geht rechne ich mit Beleg ab.

      Besten Gruß vom Frank


      Das klingt ja ganz einfach - danke für die flotte Beantwortung, Frank!

      In der Praxis bedeutet das wohl, der selbständige Selbstfahrer macht sich am Wochenende einen Eigenbeleg pauschal über Auswärtstätigkeit über bspw. 6 x 12 € = 72 € und legt diesen unter den Ausgabe-Belegen ab - fertig!

      Da im konkreten Fall eine Auswärtstätigkeit von je 24 Std. an 6 von 7 Wochentagen vorliegt, dürfte nur der Pauschbetrag ggf. höher liegen.

      Ist nun in diesem Pauschalbetrag für Auswärtstätigkeit eine gedachte Vorsteuer enthalten oder ist das brutto für netto?


      Danke für das Interesse an meinen Fragen!


      LG,
      helga
    • Hallo Helga

      Ich rechne natürlich Brutto für Netto ab....schreib mir ja selbst keine Rechnung. :D

      Monatlich erstelle ich für mich eine Spesenabrechnung (wie auch für jeden Fahrer) und überweise den Betrag vom Geschäfts- auf mein Privatkonto...aus die Maus. ;)

      Vorteil: Ich habe es Brutto für Netto und es schmälert den Gewinn meines Unternehmens, d.h. etwas weniger Steuern. Ist natürlich nur sinnvoll, wenn man denn Gewinn macht. :P

      Steuerberatungsgruß vom Frank, der sich dafür gerne auf ein Hopfengetränk einladen lässt. 8)
    • Original von gelöschter User 4
      Laut meinem Steurberater kann (und mache ich auch) mir selbst die pauschalen Spesen steuerfrei auszahlen. (z.B. 12 € über 14 Stunden Auswärtstätigkeit)

      Alles was darüber hinaus geht rechne ich mit Beleg ab.


      Mache ich auch so.
      Gab niemals Probleme mit dem FA.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von gelöschter User 4
      Monatlich erstelle ich für mich eine Spesenabrechnung (wie auch für jeden Fahrer) und überweise den Betrag vom Geschäfts- auf mein Privatkonto...aus die Maus. ;)

      Oder einfach als Barausgabe am Monatsende aus der Kasse rausschreiben.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Spesen im Paketdienst

      Original von chris008
      @Kühltaxi

      Das ging ja schnell !!!
      Danke für die prompte Antwort !
      Der Beamte zieht die 2-3 Stunden Ladezeit ab .
      dann reicht es nicht mehr !!!
      Sagt er !!!

      @all
      wie soll ich das begründen ?


      Moin , habe ich noch nie Probleme mit gehabt .... , schreibe auch die ganze Woche durch , auch wenn ich mal eine Schichtpause auf dem Hof machen muss - oder wie jetzt Morgen früh in unserer Niederlassung in Grevenbroich , komme ja nicht nach Hause , und Ladezeit zählt nicht zur Berufstätigkeit ? , das sind ja ganz neue Moden X( X( X( - und dem schlauen Finanzbeamten sollte man am besten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Finger klopfen , das hilft meistens immer....