Spesen im Paketdienst

    • Spesen im Paketdienst

      Ich bin bei einem Paketdienst als Sub gefahren . Die Angestellten erhielten ihr Festgehalt plus Spesen . Arbeitsbeginn 5.30 uhr .Dh ca 5 uhr los für die Mitarbeiter .
      Feierabend ca 15 uhr .
      Bei einer Prüfung durch das FA wurden die Regelung der Spesen bemängelt .
      Begründung : Die Beladezeit in der Niederlassung des PD zählt nicht als Spesenrelevant .
      Da aber meines Wissens die Abwesenheit vom Wohnort maßgeblich war(Alte Regelung) bin ich jetzt im Ar...... !!!!
      DH nachzahlen ans FA für die Exmitarbeiter die keinen Lst jahresausgleich gemacht haben . Die anderen werden direkt zur Kasse gebeten !



      Was nun ???
      Habt ihr ähnliche Erfahrungen !
      Was kann ich machen ?
    • RE: Spesen im Paketdienst

      Ich habe eine Liste über "steuerfreien Arbeitgeberersatz bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung" von meinem Steuerberater, Paragrafen stehen da leider keine drauf, aber bei "Fahrtätigkeit" der schöne Satz:
      Je nach Dauer der täglichen Abwesenheit von der Wohnung (extra fett gedruckt) von mindestens
      24 Std.: 24 €
      14-24 Std.: 12 €
      8-14 Std.: 6 €
      unter 8 Std.: 0 €
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Spesen im Paketdienst

      Original von Kühltaxi
      Ich habe eine Liste über "steuerfreien Arbeitgeberersatz bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung" von meinem Steuerberater, Paragrafen stehen da leider keine drauf, aber bei "Fahrtätigkeit" der schöne Satz:
      Je nach Dauer der täglichen Abwesenheit von der Wohnung (extra fett gedruckt) von mindestens
      24 Std.: 24 €
      14-24 Std.: 12 €
      8-14 Std.: 6 €
      unter 8 Std.: 0 €




      Hab ich auch schon im inet gefunden !!! Werd mal ein Schreiben an den "netten" Herren aufsetzen .
      Mal sehen ob das was bringt .
      Recht haben und kriegen .
      Ich weiß auch nicht ob die Rechtschutz bei Klagen gegen den Staat wirklich gern mitspielt !!!
      Ich warte jetzt nur darauf das meine exmitarbeiter vor der Tür stehen !!!
    • RE: Spesen im Paketdienst

      "Den Staat" gibt es in dem Fall nicht, es ist eine konkrete Behörde, die hier Fehler macht (oder, wie ich vermute, eine "neue Auslegung" eines Gesetzes probiert). Hier wie auch bei der Auslegung der Kfz-Steuer für Lkw bis 3,5 t (Lkw- oder Pkw-Tarif bei Privatnutzung) backt jedes Finanzamt seine eigenen Brötchen in puncto Auslegung von Gesetzen.
      Die Rechtsschutzversicherung dürfte eigentlich keine Probleme machen, wenn Steuerrecht eingeschlossen ist. Hier scheint mir die Sache sogar so eindeutig, daß das Finanzamt schon bei einem Einspruch "zur Besinnung" kommen wird.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • @ chris

      Wie der Kollege Kühltaxi erwähnt, ist ausschließlich die Abwesenheit von zuhause entscheidend.
      Selbst wenn deine Exmitarbeiter den ganzen Tag in dem Depot gestanden und in der Nase gebohrt hätten, wären die Spesen gerechtfertigt gewesen.

      Bei den Reisekosten für Selbständige gelten die gleichen Voraussetzungen.
      Ab 8 Std. Abwesenheit von zuhause können Reisekosten geltend gemacht werden.
    • Original von T.T.P.
      @ chris

      Wie der Kollege Kühltaxi erwähnt, ist ausschließlich die Abwesenheit von zuhause entscheidend.
      Selbst wenn deine Exmitarbeiter den ganzen Tag in dem Depot gestanden und in der Nase gebohrt hätten, wären die Spesen gerechtfertigt gewesen.

      Bei den Reisekosten für Selbständige gelten die gleichen Voraussetzungen.
      Ab 8 Std. Abwesenheit von zuhause können Reisekosten geltend gemacht werden.



      Oft kam es mir vor als hätten sie wirklich den ganzen Tag in der Nase gebohrt :D


      Danke für ihre Antworten !!!
      Wir werden sehen !!!!
    • Das mit den Spesen ist eigentlich eine feine Sache in Deutschland.

      Beachte mal folgendes: Es gibt verschiedene Arten von Spesen. Solche für Handynutzung, Laptop, Arbeitskleidung usw und natürlich vor allem den Verpflegungsmehraufwand.

      Ich vermute mal es geht hier um die Frage ob 8 oder 12 Euro VMA geltent gemacht werden dürfen. Grundsätzlich darfst Du als Arbeitgeber soviele Spesen zahlen wie Du willst. Ich zahle z.B. täglich 50 Euro und gleichzeitig nur einen sehr geringen Bruttolohn. Damit spare ich Sozialabgaben ein, denn Spesen sind kein Lohn und auch kein Lohnwerter Vorteil und damit nicht sozialabgabenpflichtig (merke Sozialabgaben in D liegen bei 40%)

      Spesen sind aber Steuerpflichtig wenn sie einen Freibetrag überschreiten. In Deinem Fall sind dieser Freibetrag 8 oder 12 Euro. Die Steuer ist pauschal immer 25 % - wenn ich jetzt also einem Fahrer der 24 Stunden in Deutschland war 50 Euro gebe zahle ich für die 26 Euro zuviel nur 25 % Steuer statt 40 % Sozialabgaben. Du wirst bei der Frage ob 8 oder 12 Euro am Tag frei sind nur 1 Euro pro Tag nachzahlen müssen. Das kannst Du ausgleichen indem Du z.B. jedem Fahrer pro Tag zwei Euro Spesen gibst weil er sein privates Handy für die Firma nutzt usw.

      Hast Du auch schon daran gedacht, daß Dir selbst evtl auch Spesen steuerfrei zustehen auch wenn Du Dir selbst aus der Firma noch gar keinen Lohn entnimmst. weise den Steuerprüfer (wohl Lohnsteueraussenprüfung) mal darauf hin daß Du Dir selbst darüber genaue Aufzeichnungen machst, aber vergessen hast das gelten zu machen was Du jetzt im Rahmen der Prüfung gerne nachholst.