Spesen

    • Du kannst den regulären Spesensatz verdoppeln.
      Das mach ich z.B. schon seit Jahren.
      Den zweiten Spesensatz mußt du mit 20% pausch versteuern und das wars dann.
      Telefongeld darfst du auch monatlich zahlen. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube 50 Euro steuerfrei.
    • ich möchte aber nichts versteuern


      Sorry, hab vergessen, daß du so knausrig bist :D :D :D

      Warum sollte deine Rechnung nicht erlaubt sein?
      Ein guter Steuerberater schreibt die Lohnnachweise entsprechend.

      Aber auf deine 480 Euro kommst du sogar ganz einfach.
      Gib ihm 24 Euro pro 24 Stunden Abwesenheit. Wenn er offiziell die ganze Woche weg ist, kommt er locker auf den Betrag.
      Und zwar ganz ohne tricksen :P :D
    • Die Spesen dürfen nicht höher sein als der sozialabgabenpflichtige Lohn. Du kannst 1000 Brutto zahlen und 1000 Spesen. Ich mache das auch so und kam damit bei allen Prüfungen durch. Allerdings mußt Du für den steuerfreien Tagessatz an Verpflegungsmehraufwand jeden Tag genau nachweisen, z.B. durch das Tageskontrollblatt oder das Schaublatt vom Fahrtenschreiber. Was Du nicht nachweisen kannst muß der Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuern. Der Arbeitnehmer zahlt nichts.
    • @ top

      Selbstverständlich kommt man ohne Probleme durch die gängigen Prüfungen durch.
      Wie bereits erwähnt, ist der Spielraum zur Gestaltung diverser Sondervergütungen sehr groß.
      Solange die Höhe des Bruttolohns nicht überschritten wird, hat man kein Problem.
      Zumindestens fast keins ;)

      Du kannst höchstens mit den Beiträgen zur Genossenschaft aufgestuft werden.
      Und zwar dann, wenn deine gezahlten Löhne unter den von der BG errechneten Durchschnittslöhne sind.
      Dann werden die zu entrichtenden Beiträge mittels den fiktiven Löhnen berechnet.