Spedition fürs ausladen verpflichtet ?

    • Spedition fürs ausladen verpflichtet ?

      Hi,

      Also, es geht um private Zwecke ich werd wahrscheinlich Morgn ne Palette samt Motor bekommen. jetzt weiss ich nicht ob ich mich darauf verlassen kann das den Ihr Speditör nen Hubwagen undund dabei hat.

      Meine Frage: Muss JEDE Spedition Förder/transportgeräte dabei haben (auch für Kunden die keinen Firmen sind, also privat) ?

      Danke
    • Hallo,

      für die Entladung ist grundsätzlich der Empfänger verantwortlich, in der Praxis hilft
      der Fahrer natürlich durchaus mit. Man kann nicht zwingend davon ausgehen das Fahrzeug bei Anlieferung einen Hubwagen dabei hat.

      Da unklar ist auf welchem Wege die Zustellung erfolgt, ob per Nahverkehrsfahrzeug oder sogar Direktzustellung (abhängig von Gewicht, Collianzahl, Abmasse) mit Fernverkehrszug, würde ich in jedem Fall Ihren Lieferanten bzw. den Spediteur kontaktieren, um die Anlieferdetails abzusprechen.

      MfG

      Forwader
    • Hi,

      Danke... hm, tja dann hab ich evtl ein Problem.
      Hab kein Hubwagen, und der Verkäufer ist in mom. noch nicht ereichbar. weds später nochmal bei ihn versuchen. Hoffentlich haben sie wenigsten ne Rampe, ansonsten brauch ich ja nen Stapler und mit den Radlader von Onkel will ich keine 6 km herfahren ...
      Außer es gibt eine praktische Möglichkeit den Hubwagen zu ersetzen..

      Der Motor samt getr. müssten so 200-220 kg haben etwa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tom2e ()

    • Das kommt auch auf die vereinbarten Anlieferkonditionen an.
      ist "Frei verwendungsstelle" vereinbart muss der Fahrer die Ware an den Ort der verwendung verbringen, sprich einen Motor vermutlich in die Garage.
      Bei "Frei Haus" ist es lediglich Bereitstellungspflicht. Wie Forwarder bereits erwähnt hat muss der Empfänger in so einem Fall abladen. Der anliefernde transportunternehmer muss prinzipiell nur die Tür von seinem LKW aufmachen uns der rest liegt in Haftung und Aufgabe des Empfängers.
      Ich würde auch empfehlen mit dem Spediteur kontakt aufzunehmen und auf die Anliefergegebenheiten aufmerksam machen.
      Die meissten Nahverkehrsfahrer haben zwar eine hebebühne und einen Hubwagen dabei aber wenn man nicht auf nummer sicher geht gehts oft schief und dann steht da ein Sattelzug vor der Tür ohne hebebühne und Hubwagen und man bekommt die Ware nicht vom LKW.
    • Okay, hab ihn erreicht und gott seio dank, meinte er die Spedition die er beauftragt hatte, hat nen Hubwagen und so weiter. Hat aber einer der billigsten Speditionen genommen nun gibts nen Leiferverzug, weil die bis jetzt nicht kamen .bzw nur Abholzeiten angeboten haben in den er auf Arbeit ist, nächste Woche solls aber von ihn aus klappen. Na da bin ich mal gespannt. Er meinte halt er hat auch kein Hubwagen (privat) fürs aufladen von daher benötigt dort schon die Spedition ihre Fördermittel, dann werden Sie natürlich diese auch beim Abladen bei sich haben. Das ist ja nen Bürgerlicher Kauf/verkauf oder wie man das nennt. Von Privat zu Privatzwecken.
    • Wo ist denn bitte schön der Unterschied ?

      Privat an privat oder Gewerblich an Gewerblich oder oder oder.......

      Die Dienstleistung einer Spedition sollte schon immer die gleiche sein wenn die Bezahlung auch die gleiche ist. Meisst zahlt der Privatmann ja sogar mehr für die gleiche Dienstleistung weil er mangels Masse keine gescheite marge bekommt.
    • Hallo zusammen,

      ist zwar ein älterer Beitrag, bin aber so am durchstöbern, wie die Beiträge so beantwortet wurden. Das was ich da lese, da streuben sich mir die Haare zu Berge !!
      Das, was hier an Halbwissen weitergegeben wird, ist schon grob fahrlässig.

      Also um das Ganze etwas ins rechte Licht zu rücken, sieht es nach der rechtlichen Lage so aus:

      1. was wurde im Kaufvertrag vereinbart ? Denn dieser ist die Grundlage für die Lieferung ! Der Spediteur/'Transportunternehmer ist nur der ERFÜLUGSGEHILFE
      des ABSENDERS.
      2. Welche Lieferkondition wurde im Kaufvertrag vereinbart ? Frei Haus - also hat der ABSENDER für die Verladung und auch für die ENTLADUNG zu sorgen. Unfrei/ab Werk - ist der ABSEDER verpflichtet die Sendung auf seinem Betriebsgelände zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Der EMPFÄNGER ist für den Transport und die Entladung zuständig !!

      Hier gehen die Kosten- und Gefahrenübergänge völlig auseinander !!

      Gehen wir lt. der Anfrage in diesem Beitrag von einer "frei Haus"-Lieferung aus, dann muß der Empfänger ( schon im Kaufvertrag ) dem Absender die Informationen geben, dass nur:
      1. mit Hbebühne
      2. mit Hubwagen
      entldaden werden kann.

      Nur dann kann der ABSENDER die Weisung an den Spediteur/TU weitergeben, in dieser Form anzuliefern. Alles andere ist ein Glücksspiel für den Empfänger.

      Eine Verpflichtung des Spedi/TU mit Hebebühne und Hubwagen anzuliefern bestäht NICHT.

      Ich weiß, die Praxis sieht ganz anders aus, da die Nahverkehrsunternehmer auf soche Fälle vorbereitet sind und entsprechendes Equipment vorhalten (meist aus Erfahrung heraus )

      Übrigens, die Klausel "frei Verwendungsstelle" ist ebenso FREI erfunden. Das bieten manche Speditionen den Kunden an, um sich von Anderen am Markt abzuheben. Diese Lieferkondition ist in keinem ( mir bekannten) Gesetz verankert.

      Es gibt auch gar keinen Unterschied, ob Privat an Privat oder auch sonst irgendwie.
      Der Transportvertrag ist rechtsverbindlich, in welcher Form auch immer.

      gruß
      petlogic
    • Ich glaub Tom wollte nicht die gesetzliche Grundlage wissen sondern lediglich im Vorfeld die vorgehensweise des Spediteur herausfinden. Und sich erkundigen was der Fahrer machen muss und was nicht.

      Ich denke der §412 HGB kennen wir wohl alle und das dessen Anwendung eher wunschdenken ist auch, zumal üblicherweise im Kaufvertrag zwischen Absender und Empfänger wie Auslieferung und Entladung geregelt ist. Nur wer liest schon die ganze AGB des Absenders durch.

      Was die Frei verwendungsstelle angeht. Richtig im gesetz ist darüber nix zu finden, aber wenn ich als Spediteur das ganze anbiete muss ich mich auch dran halten. Und Tom hat nicht gefragt was das gesetz sagt sondern was der Spediteur tut.

      Ich hoffe einfach mal das Tom den Motor unbeschadet bekommen hat.
    • Dann bekommt er auf jeden fall Trinkgeld von mir.


      Das ist auch sehr selten !! Kenn das noch ausliefern für Hornbach mir Kran und die leute dachten immer der kann die ware hinters haus stellen denn an nen Ladekran hat dabei keiner gedacht :D :D :D
      Meist abgeladen vorne in Garten oder Bordstein und dann war gut und leute meist sackig :P :P also trinkgeld gabs selten :D :D :D :D

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.