Hallo,
ich habe bei einem online Autohändler ein Auto gekauft und habe diesen auch beauftragt das Auto dann vom Händler (Nähe Köln) nach Passau zu bringen um 250 EUR. Habe mit dem Kundenberater am 3.Jänner telefoniert und ihm gesagt, dass ich am 19.Jänner eine Mifahrgelegenheit nach Passau habe (Wohne in Wien), und daher das Auto dort abholen kann problemlos. Er hat mir gesagt, bis zu zwei Wochen dauert die Zustellung. Am 7. Jänner habe ich dann eine E-Mail von der Disposition bekommen, dass das auto zwischen dem 11-16 Jänner in Passau sein wird. Am 15.Jänner habe ich dann nochmal mit dem Kundenberater telefoniert, der mir gesagt hat, dass das Auto am 17., spätestens 18. Jönner dort sein wird. Am 18.Jänner wollte ich dies nochmal bestätigen, allerdings war der Kundenberater nicht erreichbar und sonst konnte mir keine Auskunft geben. Am 19.Jänner bin ich dann nach Passau gefahren, das Auto war aber natürlich nicht dort.
Weiß jemand was man da dann für Rücktritts, Schadenersatzansprüche hat?
Hätte der Spediteur mich nicht spätestens am 16.Jänner informieren müssen, was los ist?
Benachrichtigungs-Informationspflicht nach HGB?
Danke für die Auskunft!
ich habe bei einem online Autohändler ein Auto gekauft und habe diesen auch beauftragt das Auto dann vom Händler (Nähe Köln) nach Passau zu bringen um 250 EUR. Habe mit dem Kundenberater am 3.Jänner telefoniert und ihm gesagt, dass ich am 19.Jänner eine Mifahrgelegenheit nach Passau habe (Wohne in Wien), und daher das Auto dort abholen kann problemlos. Er hat mir gesagt, bis zu zwei Wochen dauert die Zustellung. Am 7. Jänner habe ich dann eine E-Mail von der Disposition bekommen, dass das auto zwischen dem 11-16 Jänner in Passau sein wird. Am 15.Jänner habe ich dann nochmal mit dem Kundenberater telefoniert, der mir gesagt hat, dass das Auto am 17., spätestens 18. Jönner dort sein wird. Am 18.Jänner wollte ich dies nochmal bestätigen, allerdings war der Kundenberater nicht erreichbar und sonst konnte mir keine Auskunft geben. Am 19.Jänner bin ich dann nach Passau gefahren, das Auto war aber natürlich nicht dort.
Weiß jemand was man da dann für Rücktritts, Schadenersatzansprüche hat?
Hätte der Spediteur mich nicht spätestens am 16.Jänner informieren müssen, was los ist?
Benachrichtigungs-Informationspflicht nach HGB?
Danke für die Auskunft!