Sonntagsfahrverbot ein Fluch oder ein Segen ???

    • Original von T.T.P.
      @ kühltaxi

      Nein, für alle Lkws mit Anhänger, tonnageunabhängig.


      Theoretisch richtig, praktisch hat aber TransportLogistik recht.
      Du bekommst eine Lkw-Zulassung erst ab 2,8 to :D

      Das stimmt nicht! Lkw-Zulassung ist unabhängig vom zGG. Man kann z. B. einen Berlingo oder Caddy weit unter 2,8 t mit Lkw-Zulassung bekommen, es müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. keine Fenster und Sitze hinten.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Original von TransportLogistik
      ... aber um es ganz genau zu nehmen, unterliegen Fahrzeuge über 2,8 to. zGG, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Eintragung im Fahrzeugschein (Tschuldigung, Andreas: Zulasungsbeschenigung Teil I) sind nicht maßgebend! 8)

      Was du meinst ist was anderes. Die Polizei ist dazu übergegangen, Transporter mit Pkw-Zulassung in Bezug auf Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wie Lkws zu behandeln. Wenn sie dann dabei 2,8 t als Grenze ansetzen, ist das eine Sache, berührt aber nicht das grundsätzliche Fahrverbot für Lkws mit tatsächlicher Lkw-Zulassung jeglichen zGGs mit Anhänger.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Zitat:
      Die Polizei ist dazu übergegangen, Transporter mit Pkw-Zulassung in Bezug auf Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wie Lkws zu behandeln.


      Seit wann macht die Polizei die Gesetze?

      Demnach dürften alle als Lkw eingesetzte Fahrzeuge auch nicht schneller als 80 km/h fahren.

      Es ist doch schon eine Unverschämtheit von den Gerichten die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigungen zu ignorieren. Wie die Sache mit den Sprintern (Pkw-Zulassung) über 3,5 t.

      Pagelkopf macht auch mit seinem Minisattel bis 7,49 t Reklame damit, das hierfür das Sonntagsfahrverbot nicht gilt.

      Im §30 StVO Absatz 3 steht nichts von einer Gewichtsbeschränkung für Lkw mit Anhänger. Auch nichts über einen Unterschied zwischen privat und gewerblich.

      Ganz wichtig!
      Das Gesetz stammt von 1956 und hat sich nach Auskunft vom Bundesverkehrsministerium sehr bewährt.
      Auch wenn es damals solche Kombinationen wie 3,5 t Transporter mit Anhänger noch garnicht gab!

      Die staatlichen Organe (auch Politiker) legen sich doch die Gesetze so aus, wie es ihnen am besten passt.

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    • Was du meinst ist was anderes. Die Polizei ist dazu übergegangen, Transporter mit Pkw-Zulassung in Bezug auf Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wie Lkws zu behandeln. Wenn sie dann dabei 2,8 t als Grenze ansetzen, ist das eine Sache, berührt aber nicht das grundsätzliche Fahrverbot für Lkws mit tatsächlicher Lkw-Zulassung jeglichen zGGs mit Anhänger.


      Moin Andreas,

      ich glaube wir beide reden aneinander vorbei.
      Nochmal unmissverständlich:

      Für gewerbliche und private Güterbeförderungen gilt gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Lkw über 7,5 Tonnen zGG. und Lkw mit Anhänger (ab 2,8 to. zGG des Zugfahrzeugs) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr.

      Die Definition des Begriffes Begriffes „LKW“ wird in der StVO nicht bestimmt.
      Weshalb im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in § 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen wird. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des § 30 Absatz 3 der StVO als Lkw gilt, liegt bei 2,8 t zGG.

      Somit fallen Fahrzeuge über 2,8 to. zGG (sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen), unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sind dabei irrelevant.

      Gruß
      TransportLogistik


      Im §30 StVO Absatz 3 steht nichts von einer Gewichtsbeschränkung für Lkw mit Anhänger. Auch nichts über einen Unterschied zwischen privat und gewerblich.


      Moin Marvin,

      siehe meine Antwort oben.

      Für Fahrzeuge bis 3,5 to. zGG gemäß § 3 III Nr. 2 c der StVO gibt es eine Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung.

      Über Sinn und Unsinn dieser Gesetze vermag ich mich nicht aüßern.


      Pagelkopf macht auch mit seinem Minisattel bis 7,49 t Reklame damit, das hierfür das Sonntagsfahrverbot nicht gilt.


      darf er auch! Es ist schließlich kein LKW über 7,49 to. zGG., sondern eine Zugmaschine mit Auflieger = Lkw unter 7,50 to.


      Gruß
      TransportLogistik
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Mag sein, daß Polizei und Gerichte jetzt bei Gütertransport mit Zugfahrzeug ohne Lkw-Zulassung eine 2,8-t-Grenze für das Zugfahrzeug ansetzen, aber bei Lkw-Zulassung gibt es nach wie vor keine Gewichtsgrenze. Sprich, ein Caddy mit einem Klaufix-Hänger darf sonntags auch nicht fahren. Wer mir nicht glaubt, soll es ruhig selber mal probieren.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @TL

      Dein Vorschlag mit dem Schloß ist ja so nicht schlecht nur gibt es halt wieder das Problem dann wenn ich aus Trave komme richtug Ruhrgebiet Fahr ich zu haus vorbei komme ich aber aus dem süden und fahre dann erst nach trave stell den Trailer dort hin und dann wieder nach haus wäre das sehr Unwirtschaftlich da wäre ich dann wieder bei punkt A dem kleinen Zweitwagen den ich ja auch nicht anschaffen möchte
      Also wirds wohl weiterhin so sein das ich mich ärgere aber trotzdem den samstag abend los muß oder ziehe einfach um :D :D

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Original von Kühltaxi
      Mag sein, daß Polizei und Gerichte jetzt bei Gütertransport mit Zugfahrzeug ohne Lkw-Zulassung eine 2,8-t-Grenze für das Zugfahrzeug ansetzen, aber bei Lkw-Zulassung gibt es nach wie vor keine Gewichtsgrenze. Sprich, ein Caddy mit einem Klaufix-Hänger darf sonntags auch nicht fahren. Wer mir nicht glaubt, soll es ruhig selber mal probieren.


      Taxi, du hast 100% Recht. Auch ein Geländewagen angemeldt als LKW hat das gleiche Schicksal.
    • @ hermann

      Auch ein Geländewagen angemeldt als LKW hat das gleiche Schicksal


      Die Zeiten, wo du einen schweren Geländewagen als Lkw anmelden konntest, sind schon lange vorbei.
      Und selbst damals, konntest du solche Autos nur als Lkw anmelden, wenn das Ges.gew. min 2,8 to hatte.
      Ich spreche da aus Erfahrung. Hatte in meinen jungen wilden Jahren einige US-Cars (Pick-Up´s). Die konnte ich nur mit Müh und Not als Lkw anmelden, weil die 3,0 to Ges.gewicht hatten.
      Wäre die unter 2,8 to gewesen, hätte ich keine Chance auf die Lkw-Zulassung gehabt.
    • Original von daffan
      @TL

      Dein Vorschlag mit dem Schloß ist ja so nicht schlecht nur gibt es halt wieder das Problem dann wenn ich aus Trave komme richtug Ruhrgebiet Fahr ich zu haus vorbei komme ich aber aus dem süden und fahre dann erst nach trave stell den Trailer dort hin und dann wieder nach haus wäre das sehr Unwirtschaftlich da wäre ich dann wieder bei punkt A dem kleinen Zweitwagen den ich ja auch nicht anschaffen möchte
      Also wirds wohl weiterhin so sein das ich mich ärgere aber trotzdem den samstag abend los muß oder ziehe einfach um :D :D

      Gruß
      daffan


      Das es für derartige Probleme keine Pauschallösung gibt, setzte ich Voraus.
      Schau mal bei den gängigen Autovermietern nach, die bieten günstige Wochenendtarife an. Damit fährst Du bei weitem günstiger, als mit einem eigenen Wagen. Zumal Du bei Wochenendbuchungen meist einen Haufen Freikilometer hast. Somit steht dem Kurzurlaub übers WE auch nichts im Wege. Tanken musst Du so oder so!
      Also warum so schwer? Ehe ich am Samstag schon meine Family alleine lasse, gehe ich aber noch ganz andere Kompromisse ein!


      Gruß
      TransportLogistik
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von Kühltaxi
      Mag sein, daß Polizei und Gerichte jetzt bei Gütertransport mit Zugfahrzeug ohne Lkw-Zulassung eine 2,8-t-Grenze für das Zugfahrzeug ansetzen, aber bei Lkw-Zulassung gibt es nach wie vor keine Gewichtsgrenze. Sprich, ein Caddy mit einem Klaufix-Hänger darf sonntags auch nicht fahren. Wer mir nicht glaubt, soll es ruhig selber mal probieren.


      Red´ich Suaheli ?(
      Nichts anderes erzähle ich die ganze Zeit! Nur liegt das Hauptaugenmerk auf ANHÄNGER nicht auf dem Zugfahrzeug!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • @TL

      Ja manchmal ist das so eine sache mit den kompromissen denn man muß ja auch die familie enähren.
      Das es keine pauschallösung geben wird ist glaub ich klar aber auch egal es geht mir halt ums Fahrverbot in Skandinavien darf ich auch sontags fahren und da ist auch nicht mehr los als an anderen Wochentagen auf den autobahnen.
      Was auch noch sehr schön ist das dort die geschäfte am sonntag geöffnet haben Aber das ist ein anderes Thema wie sovieles was in diesem Land nie Funktionieren Könnte.

      Gruß
      Daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.