Sonderziehungsrechte SZR 8.33 oder 40 ?

    • 1. Allgemeine Informationen und Inhalte zum Spezialfrachtführerkonzept Camion Pro
      Versicherungssumme: EUR 1,75 Mio. je Schadenereignis
      EUR 100.000,- für reine Vermögensschäden
      Selbstbeteiligung: EUR 100,- je Schadenfall
      Geltungsbereich: Europa
      Volle Deckung bis
      EUR 1,75 Mio.: Auch bei sensiblen Güter (Spirituosen, Optische Geräte, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräte und Telekommunikationsgeräte)
      Haftungskorridor: 40 SZR nach § 449 HGB

      Hab da wohl was falsch verstanden ?( ?( ?( steht ja extra HGB
      man wer lesen kann ist klar im vorteil
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Guten Tag alle zusammen,

      und genau für so etwas gibt es dieses Forum.

      Man muss halt hin und wieder miteinder sprechen und schon kommt Licht an die Sache.

      Gruss an alle und schönes Wo'ende
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • VORSICHT mit der CMR meine Freunde:

      8,33 SZR sind die Höchsthaftung lt. CMR !!!!!


      ABER:

      Artikel 26:
      1. Der Absender kann gegen Zahlung eines zur vereinbarten Zuschlages für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung und für den Fall der Überschreitung der Lieferfrist durch Eintragung in den Frachtbrief den Betrag eines besonderen Interesse an der Lieferung festlegen.

      2. Ist ein besonderes Interesse an der Lieferung angegeben worden, so kann unabhängig von der Entschädigung nach den Artikeln 23, 24 und 25 CMR der Ersatz des weiteren bewiesenen bis zur Höhe des als Interesse angegebenen Betrages beansprucht werden.

      Meist siehts denn so aus, dass das besondere Interesse im Frachtbrief eingetragen wird und der Fahrer den Frachtbrief unterschreibt und fährt. Den zu vereinbarenden Zuschlag ist meist mit der Fracht abgegolten.

      Ich habe während meines Studiums an einer Gerichtsverhandlung in Hamburg teilnehmen dürfen, in der genau dieses Thema Gegenstand war und der Spediteur zur Zahlung verurteilt wurde, weil sein Fahrer einen solchen CMR unterschrieben hat. Allein der Eintrag auf den Frachtbrief reichte den Richtern.


      Gruß
    • RE: SZR 8.33 oder 40 ?

      Hallo,

      Ich habe meine Frachtführer-Haftpflicht oder Güterschaden-Haftpflicht bei der AM / Aachen-Münchener. Diese versichern CMR nur 8,33 SZR. Die 40 SZR nur innerdeutsch (HGB).

      Es gibt allerdings Zusatzversicherungen wie z.B. je Packstück € 500 / 2500 bzw. € 50000 / 100000 Komplettladung für Kurier- und Postdienste etc. Diese gelten dann auch europaweit.

      Gruß

      TB
    • Hallo an Alle......

      Beim CMR sind 8,33 SZR.
      Alle vereinbarungen die vom CMR ausweichen sind nicht erlaubt und somit nichtig.

      Vermischt SZR nicht mit warenwertangabe ( oder deklaration).
      Ist nähmlich eine ganz andere Geschichte.
      Mit einen zuschlag wird das Gut zusätzlich versichert und zwar ueber den Tatsächlichen wert der die 8,33 uebersteigt.

      ZB.

      10t totalschaden.= 10.000 X 8,33 X 1€ ( kenne den kurs nicht)= 83.300€
      Das ist die Haftungshoechstgrenze oder ersatzpflichtiger Wert.

      Wird ein warenwert von 200.000€ angegeben ist der FF verpflichtet das gut zusätzlich zu versichern.

      Und zwar ueber 200.000€ - 83.300€ = 116.700€ und belastet den Frachtzahler mit der Provision die fuer den Betrag fällig ist. ( das ist der Zuschlag)

      Im HGB kann mann das auch. Deswegen sind die 40SZR fuer einzelne Transporte, nach meiner meinung nach Quatsch.


      Konstadinos Milonas
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