Sofaspedition Bürospedition Frachtenvermittler Spediteur im Bereich Strasse, Schiene, Luft und See

    • Sofaspedition Bürospedition Frachtenvermittler Spediteur im Bereich Strasse, Schiene, Luft und See

      Hallo an Alle,

      die Hauptaufgabe eines Spediteurs (ob als Vermittler oder im Selbsteintritt) besteht darin, den Transport von Waren oder Gütern von einem Ort zum anderen zu organisieren und zu koordinieren. Dies beinhaltet die Planung, Buchung und Überwachung von Transportmitteln wie LKW, Zügen, Schiffen oder Flugzeugen, um sicherzustellen, dass die Fracht termingerecht und effizient an ihr Ziel gelangt.

      Um seine Haftung der Höhe und dem Grunde nach zu begrenzen, arbeitet er in der Regel auf Grundlage der ADSp als AGB's, neueste Version ADSp2017. Ziffer 28 der ADSp besagen, dass der Spediteur verpflichtet ist, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Verkehrs-Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu halten. Diese Verkehrs-Haftungsversicherung umfasst in der Regel eine Deckung auf Grundlage der ADSp2017, HGB und CMR, WA/MÜ, Seefracht und Eisenbahn (CIM/COTIF).

      Insgesamt bieten die ADSp 2017 dem Spediteur einen rechtlichen Rahmen, der dazu beiträgt, Risiken zu minimieren und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu regeln.

      Kann er diese Deckung nicht vorweisen, kann er sich nicht auf die ADSp berufen (der Höhe und dem Grunde nach).

      Daher meine dringende Empfehlung an alle Sofaspeditionen, Bürospeditionen oder Frachtenvermittler: Sprecht mit einem quailifizierten Vermittler, Makler oder Versicherer Eurer Wahl, um eine solche Verkehrshaftungsversicherung zu bekommen. Eine Betriebshaftpflichtdeckung rundet das Paket ab in Bezug auf Haftung.

      Wichtig ist das auf allen Geschäftunterlagen, Homepage etc. darauf hingewiesen wird, dass man auf Grundlage der ADSp2017 arbeitet. Hier gab es eine Textempfehlung vom DSLV welche gerne genommen wird :)

      Wer Fragen hat kann sich gerne melden.

      Schöne Osterfeiertage für Alle


      DSLV-ADSp-2017.pdf
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • wichtig ist übrigens auch, dass der ausländische Transportuntenehmer in der Regel keine Güterschaden-Haftpflicht besitzt. Bei Kabotagefahrten benötigt er aber eine. Diese sollte man als Verlader/Versender vor der Beladung prüfen. Genau wie das Vorhandensein der weiteren nach GüKG notwendigen Transportpapiere.

      gibt ganz schnell ein dickes Bußgeld für den Verlader bzw die verantwortliche Person des verladenden Unternehmens
    • Stahltrucker schrieb:

      wichtig ist übrigens auch, dass der ausländische Transportuntenehmer in der Regel keine Güterschaden-Haftpflicht besitzt. Bei Kabotagefahrten benötigt er aber eine. Diese sollte man als Verlader/Versender vor der Beladung prüfen. Genau wie das Vorhandensein der weiteren nach GüKG notwendigen Transportpapiere.

      gibt ganz schnell ein dickes Bußgeld für den Verlader bzw die verantwortliche Person des verladenden Unternehmens

      Die Realität ist anders: nicht "in der Regel keine..." sondern "in der Regel eine Güterschaden-Haftpflicht...."
      Auch der TU im EU-Ausland hat seine Frachtführer-Haftungspolice für CMR, nach nationalem Recht für sein Heimatland, Kabotagebeförderungen sind in aller Regel standardmäßig gedeckt.
      Die meisten ausländischen Versicherungen erstellen zusätzlich deutschsprachige Versicherungsbestätigungen für Deckung nach §7a GüKG, manchmal sogar kennzeichenbezogen. Deckungssumme meistens das Minimum 600.000€ pro Schadenfall / max. 1,2 Mio€ pro Versicherungsjahr.

      Es ist Tagesgeschäft von einem ordentlichen Spediteur (ob jetzt "Sofa" oder nicht;-), das vorab zu prüfen.

      Wenn die Mitführungspflicht nicht beachtet wird, kostet das glaube ich 55€.
      Wenn gar keine Kabotageversicherung nach 7a GüKG besteht, dürfte es illegale Kabotage sein: 1250 € fahrlässig / 2500€ bei Vorsatz ?