Hallo an Alle,
die Hauptaufgabe eines Spediteurs (ob als Vermittler oder im Selbsteintritt) besteht darin, den Transport von Waren oder Gütern von einem Ort zum anderen zu organisieren und zu koordinieren. Dies beinhaltet die Planung, Buchung und Überwachung von Transportmitteln wie LKW, Zügen, Schiffen oder Flugzeugen, um sicherzustellen, dass die Fracht termingerecht und effizient an ihr Ziel gelangt.
Um seine Haftung der Höhe und dem Grunde nach zu begrenzen, arbeitet er in der Regel auf Grundlage der ADSp als AGB's, neueste Version ADSp2017. Ziffer 28 der ADSp besagen, dass der Spediteur verpflichtet ist, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Verkehrs-Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu halten. Diese Verkehrs-Haftungsversicherung umfasst in der Regel eine Deckung auf Grundlage der ADSp2017, HGB und CMR, WA/MÜ, Seefracht und Eisenbahn (CIM/COTIF).
Insgesamt bieten die ADSp 2017 dem Spediteur einen rechtlichen Rahmen, der dazu beiträgt, Risiken zu minimieren und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu regeln.
Kann er diese Deckung nicht vorweisen, kann er sich nicht auf die ADSp berufen (der Höhe und dem Grunde nach).
Daher meine dringende Empfehlung an alle Sofaspeditionen, Bürospeditionen oder Frachtenvermittler: Sprecht mit einem quailifizierten Vermittler, Makler oder Versicherer Eurer Wahl, um eine solche Verkehrshaftungsversicherung zu bekommen. Eine Betriebshaftpflichtdeckung rundet das Paket ab in Bezug auf Haftung.
Wichtig ist das auf allen Geschäftunterlagen, Homepage etc. darauf hingewiesen wird, dass man auf Grundlage der ADSp2017 arbeitet. Hier gab es eine Textempfehlung vom DSLV welche gerne genommen wird
Wer Fragen hat kann sich gerne melden.
Schöne Osterfeiertage für Alle
DSLV-ADSp-2017.pdf
die Hauptaufgabe eines Spediteurs (ob als Vermittler oder im Selbsteintritt) besteht darin, den Transport von Waren oder Gütern von einem Ort zum anderen zu organisieren und zu koordinieren. Dies beinhaltet die Planung, Buchung und Überwachung von Transportmitteln wie LKW, Zügen, Schiffen oder Flugzeugen, um sicherzustellen, dass die Fracht termingerecht und effizient an ihr Ziel gelangt.
Um seine Haftung der Höhe und dem Grunde nach zu begrenzen, arbeitet er in der Regel auf Grundlage der ADSp als AGB's, neueste Version ADSp2017. Ziffer 28 der ADSp besagen, dass der Spediteur verpflichtet ist, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Verkehrs-Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu halten. Diese Verkehrs-Haftungsversicherung umfasst in der Regel eine Deckung auf Grundlage der ADSp2017, HGB und CMR, WA/MÜ, Seefracht und Eisenbahn (CIM/COTIF).
Insgesamt bieten die ADSp 2017 dem Spediteur einen rechtlichen Rahmen, der dazu beiträgt, Risiken zu minimieren und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu regeln.
Kann er diese Deckung nicht vorweisen, kann er sich nicht auf die ADSp berufen (der Höhe und dem Grunde nach).
Daher meine dringende Empfehlung an alle Sofaspeditionen, Bürospeditionen oder Frachtenvermittler: Sprecht mit einem quailifizierten Vermittler, Makler oder Versicherer Eurer Wahl, um eine solche Verkehrshaftungsversicherung zu bekommen. Eine Betriebshaftpflichtdeckung rundet das Paket ab in Bezug auf Haftung.
Wichtig ist das auf allen Geschäftunterlagen, Homepage etc. darauf hingewiesen wird, dass man auf Grundlage der ADSp2017 arbeitet. Hier gab es eine Textempfehlung vom DSLV welche gerne genommen wird

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DSLV-ADSp-2017.pdf
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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