Selbstbeteiligung bei Fahrlässigkeit

    • Der Passus mit der Selbstbeteiligung ist Sittenwidrig und somit Nichtig! Gibt genug Urteile zu dem Thema! Zudem hat der AG eine Haftpflichtversicherung, zumindest sollte er eine haben. Bei solch einem Inhalt im AV ist das aber eher fraglich!

      Abgesehen davon, wenn ich so etwas in einem AV lese bekommt der werdende EX - Arbeitgeber die Zettel als Konfetti wieder!

      Als Angestellter kann man bei Schäden nur in Haftung genommen werden wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • so nen mist würd ich auch nicht unterschreiben. da lob ich mir unser prämiensystem:

      jeder kutscher hat "sein" kuvert.und für jeden monat ohne gewaltschaden oder bruch steckt der boss 50 eur rein. für jeden verursachten schaden nimmt er 100 raus.

      da passt man doch auf wie ein schießhund. und wenn doch mal n spiegel knackt dann zahlt man das glas eben selbst und montiert es auch selbst.rückleuchtenglas das selbe. das kostet nun mal keine 100. und am jahresende zur weihnachtsfeier bekommt jeder sein kuvert in die hand. kann ein schönes sümmchen sein. seither geht wirklich weniger zu bruch weil man als fahrer direkt dran beteiligt ist.