Mal mehrere Fragen an alle Versicherungsspezialisten:
wenn ein selbständiger Mietfahrer mit angemeldetem Gewerbe als Mietfahrer mit dem Fahrzeug seines Auftraggebers schuldhaft mit leichter oder mittler Fahrlässigkeit einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer/an der Rampe etc. oder einen Alleinunfall verursacht...
Schadensabwicklung ist in diesem Fall klar:
Kfz-Haftpflicht, fremder Personenschaden, Transportversicherung, Lieferverzug etc. über Auftraggeber.
eigener Personenschaden über private KV, Unfallversicherung und BG
wieweit kann der Auftraggeber hier Regressansprüche anmelden?
wenn ja...gibt es eine Versicherung, die diese Regressansprüche abdeckt?
was ändert sich, wenn ein angestellter Fahrer oder der Inhaber eines selbständigen Transportbetriebs (also keine Anmeldung als Mietfahrer, sondern als Transportfirma) an einen Kunden z.B. in einem Notfall 'verliehen' wird...und dann tritt ein o.g. Unfallgeschehen ein?
EDIT: man kann dieses Szenario natürlich noch ausweiten, z.B.
Beschädigung der Ware beim Be-/Entladen im Nahverkehr
stückzahlmässige Übernahme beantragt und unterschrieben...dann Fehlmenge beim Empfänger festgestellt
wenn ein selbständiger Mietfahrer mit angemeldetem Gewerbe als Mietfahrer mit dem Fahrzeug seines Auftraggebers schuldhaft mit leichter oder mittler Fahrlässigkeit einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer/an der Rampe etc. oder einen Alleinunfall verursacht...
Schadensabwicklung ist in diesem Fall klar:
Kfz-Haftpflicht, fremder Personenschaden, Transportversicherung, Lieferverzug etc. über Auftraggeber.
eigener Personenschaden über private KV, Unfallversicherung und BG
wieweit kann der Auftraggeber hier Regressansprüche anmelden?
wenn ja...gibt es eine Versicherung, die diese Regressansprüche abdeckt?
was ändert sich, wenn ein angestellter Fahrer oder der Inhaber eines selbständigen Transportbetriebs (also keine Anmeldung als Mietfahrer, sondern als Transportfirma) an einen Kunden z.B. in einem Notfall 'verliehen' wird...und dann tritt ein o.g. Unfallgeschehen ein?
EDIT: man kann dieses Szenario natürlich noch ausweiten, z.B.
Beschädigung der Ware beim Be-/Entladen im Nahverkehr
stückzahlmässige Übernahme beantragt und unterschrieben...dann Fehlmenge beim Empfänger festgestellt
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()