selbständiger Mietfahrer - HAFTUNG und REGRESS?

    • selbständiger Mietfahrer - HAFTUNG und REGRESS?

      Mal mehrere Fragen an alle Versicherungsspezialisten:

      wenn ein selbständiger Mietfahrer mit angemeldetem Gewerbe als Mietfahrer mit dem Fahrzeug seines Auftraggebers schuldhaft mit leichter oder mittler Fahrlässigkeit einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer/an der Rampe etc. oder einen Alleinunfall verursacht...
      Schadensabwicklung ist in diesem Fall klar:
      Kfz-Haftpflicht, fremder Personenschaden, Transportversicherung, Lieferverzug etc. über Auftraggeber.
      eigener Personenschaden über private KV, Unfallversicherung und BG

      wieweit kann der Auftraggeber hier Regressansprüche anmelden?
      wenn ja...gibt es eine Versicherung, die diese Regressansprüche abdeckt?

      was ändert sich, wenn ein angestellter Fahrer oder der Inhaber eines selbständigen Transportbetriebs (also keine Anmeldung als Mietfahrer, sondern als Transportfirma) an einen Kunden z.B. in einem Notfall 'verliehen' wird...und dann tritt ein o.g. Unfallgeschehen ein?

      EDIT: man kann dieses Szenario natürlich noch ausweiten, z.B.
      Beschädigung der Ware beim Be-/Entladen im Nahverkehr
      stückzahlmässige Übernahme beantragt und unterschrieben...dann Fehlmenge beim Empfänger festgestellt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Original von daffan
      Da haben Sie ein richtiges Thema angesprochen, was mich schon lange Intressiert.


      Mich ebenfalls !

      SoS Mietefahrer meinet ja du gehst sauber aus der sache raus aber wie ist es realität ??


      da bin ich mir nicht so sicher, daß man da so einfach rauskommt!

      Es gibt Urteile, daß angestellte Kraftfahrer zumindest bei schuldhaft verursachten Schäden (z.B. fehlendes Motoröl -> Motorschaden) bis zu einer bestimmten Summe (Relation zum Einkommen muss stimmen, i.d.R. max. ca. EUR 1.000) vom AG schadenersatzpflichtig gemacht werden können
      Beim Fahren sowie Be- und Entladen sind Schäden durch geringe oder mittlere Fahrlässigkeit das Betriebsrisiko des AG.
      Bei Verträgen unter selbständigen Vollkaufleuten greifen die HGB...daraus resultieren dann auch die Schadenersatzforderungen.

      Die Frage aller Fragen:
      sind Mietfahrer Vollkaufleute und gelten bei den Verträgen zwischen Kunde und Fahrer die HGB? Müssen die evtl. separat vereinbart werden, ebenso der Haftungsausschluß?
      Mietfahrer handeln auf Anweisung, nicht selbständig......
    • Eingetragene Kaufleute (früher sagte man wohl Vollkaufleute), also Firmen mit Handelsregistereintrag, sind kleinere Einzelunternehmer im Dienstleistungsbereich, die mit nichts handeln, also auch Mietfahrer, i. d.R. nicht. Somit gilt in diesem Fall nicht das HGB, sondern das BGB.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Denkansatz in eine andere Richtung:

      Ein angestellter Kraftfahrer ist im Schadensfall zuerst einmal Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers, d.h. er kann persönlich normalerweise nicht für Schäden jeglicher Art in Regreß genommen werden, da hier das Betriebshaftungsrisiko des Unternhemers zum Tragen kommt.

      Wenn ein Fremdfahrer (egal ob selbständig oder z.B. angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma) von einem Auftraggeber mit dessen Fahrzeug eingesetzt wird, handelt er auf Weisung des Auftraggebers, d.h. er ist ebenfalls Erfüllungsgehilfe. Daraus folgt für mich, daß der Auftraggeber keine Chancen hat, entsprechenden Regreß durchzusetzen.

      Sicherlich sollte vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung über die Haftung erfolgen....in den meisten Fällen unterbleibt dies jedoch..und genau darin liegt dann die Crux!

      Wenn z.B. über eine selbständige Fahrervermittlung ein selbständiger Fahrer beim Kunden eingesetzt wird, wird es m.E. mit der Durchgriffshaftung sehr schwierig (sofern überhaupt vom Fahrervermittler gehaftet werden muss)
    • @Alle

      Gerichtsbarkeit: AN Arbeitsgericht.
      Selbstst. Fahrer. Amtsgericht BGB
      Scheidung na Fam. Gericht.

      Also es kommt drauf an was in Vertrag geschrieben wurde.
      Nur wenn ich so dumme Sprüche im Forum lese 100-170 € Tagessatz,
      da wird womöglich das AG auch was anderes sagen wenn eine Haftung vertraglich
      ab geschlossen ist.

      Ein Tagessatz beläuft bei den Personalleasingfirmen längerfristig auf ca. 235.00€.

      Wenn dann ein ein Mann Betrieb 220.00 verlangt wird er wohl für die Vertraglichen
      Abmachungen haften müssen.

      Grani
    • Wenn dann ein ein Mann Betrieb 220.00 verlangt wird er wohl für die Vertraglichen Abmachungen haften müssen


      Macht Sinn das vielleicht im Vertrag extra zu regeln wie der schadenersatz geregelt wird da beide vertragspartein lesen können und dann auch wissen sollten was sie unterschreiben.Desweiterenm gibt es dafür dann ja die haftpflicht versicherung des AuftragsNehmers wenn er dann eine hat

      @Granitteufel

      Also wenn die leute 235,-€ bei neiner Leihfirma verlangen
      Dann sollte man doch die Einmannfirma für 170,-€ gerne nehmen aber nur mit vers.!

      Und die wird ja von jedem TU vor Vertragsunterschreibung auch gefordert also warum auch nicht von einem selbst.KraftFahrer!!

      Oder sehe ich da etwas Falsch ??
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Eine Haftung hängt nicht von der Höhe des Tagessatzes ab, sondern vom Vertrag. Sollte es nur mündliche Absprachen geben, dann dürfte wohl das BGB greifen.

      Aber ich betone nochmals:
      Erfüllungsgehilfen-Funktion ist gegeben, d.h. Regreß dürfte nicht so einfach durchzusetzen sein.....

      am besten wäre es, wenn jemand mal einen Vertrag einer Personalleasing-Firma oder einer Mietfahrer-Zentrale durchgeht......habe natürlich Interesse an einer 'Sicherungskopie' per PN....
    • :DPunkt 10 ist auch interessant Ladesicherung
      Hab mal gelernt das auch der Fahrer für selbige Verantwortlich ist !!
      und auch schön 250,-€ Strafe je Punkt .
      ansonsten sehr aufschlußeich Hinfahren Reinsetzten Losfahren Aussteigen Fertig und alles andere was so anliegt rundherum muß der AG sich drum kümmern
      kann mir nicht vorstellen das dort die fahrervermietung brummt bei den AGB´s
      oder sind all vermieter so wie dieser hier Fahrerfreundlich ohne ENDE :D :D
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.