Selbständiger Fahrer

    • RE: Selbständiger Fahrer

      Hallo arudo,
      das sagt die IHK dazu
      :Selbständiger Kraftfahrer

      Aufgrund erheblicher Risiken für den Auftraggeber rät der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vom Einsatz selbständiger Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug ab.

      Von Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen werden derart eingesetzte Kraftfahrer bislang ausnahmslos wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer behandelt. Fällt ein solches Beschäftigungsverhältnis beispielsweise bei einer Betriebsprüfung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder einer Landesversicherungsanstalt auf, so muss der Auftraggeber Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen. Die BfA hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ihre Prüfer angewiesen sind, neben der Lohnbuchhaltung auch die Finanzbuchhaltung der Unternehmen zu prüfen, so dass Fälle scheinselbständiger Kraftfahrer häufiger auffallen dürften.

      Darüber hinaus können sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben, wenn ein Betrug zu Lasten der Sozialversicherungsträger festgestellt wird.

      Auftraggeber und Auftragnehmer können sich vor Beginn oder unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit Gewissheit verschaffen, indem sie gemäß § 7a des Sozialgesetzbuches (SGB) IV einen verbindlichen Statusfeststellungsantrag bei der BfA stellen. Die Entscheidung der BfA, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, ist verbindlich.

      Trotz der theoretischen Möglichkeit, dass es Fälle gibt, in denen auch ein "selbständiger Kraftfahrer" ohne Fahrzeug im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbständig ist, konnte die BfA bislang keinen Fall in diesem Sinne anerkennen. Zu dieser Bewertung kommt der Sozialversicherungsträger in der Regel aufgrund § 7 Abs. 1 SGB IV, wonach eine nichtselbständige Tätigkeit, insbesondere in einem Beschäftigungsverhältnis, immer dann vorliegt, wenn der Beschäftigte nach Weisungen handelt und in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers eingebunden ist.

      Wichtig ist, dass sich an dieser sozialrechtlichen Bewertung auch dann nichts ändert, wenn das Finanzamt oder sogar die Finanzgerichte den "selbständigen Kraftfahrer" als Selbständigen anerkannt haben. Keine Rolle spielt auch eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.

      Zur Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Kraftfahrern im Güterkraftverkehr hat eine Protokollnotiz ausführlich Stellung genommen, die nachfolgend abgedruckt ist. Darin wird insbesondere festgestellt, wann ein Frachtführer tatsächlich selbständig ist und damit nicht der Sozialversicherung unterliegt. Die Ergebnisse können analog auf den Personenbeförderungsbereich übertragen werden.

      "Es ist davon auszugehen, dass Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff Handelsgesetzbuch dann ein selbständiges Gewerbe ausüben,

      wenn sie beim Transport ein eigenes Fahrzeug einsetzen und für die Durchführung ihres Gewerbes eine Erlaubnis nach §3 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung (EWG) 881/92 besitzen. Dies gilt auch dann, wenn sie als Einzelperson ohne weitere Mitarbeiter nur für ein Unternehmen tätig sind und dabei die Farben oder ein "Logo" dieses Unternehmens nutzen.
      Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen weder Dauer noch Beginn und Ende der Arbeitszeit vorgeschrieben wird und sie die – nicht nur theoretische – Möglichkeit haben, Transporte auch für weitere eigene Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen. Ob sie diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, ist nicht entscheidend.
      Um ein eigenes Fahrzeug im Sinne der vorherigen Ausführungen handelt es sich nur dann, wenn es auf den Erwerbstätigen zugelassen ist und von ihm mit eigenem Kapitalaufwand erworben oder geleast wurde. Eine indirekte oder direkte Beteiligung an der Fahrzeug-/Leasingfinanzierung durch den Auftraggeber spricht gegen die Annahme einer selbständigen Tätigkeit."

      Also lasse es lieber.

      dandersservice
      Leubnitz/ Sa.
    • RE: Selbständiger Fahrer

      Hallo arudo,
      die Frage kann man nicht pauschal beantworten.

      Es ist
      1. deine eigene Kalkulation, die den Preis vorgibt und
      2. das was der Markt hergibt.

      Mache nicht den Fehler, wie viele selbständige Kollegen und vernachlässige 1.

      Du musst ausrechnen, was du für Krankenversicherung, Rente, Haftpflicht, Steuern, Verdienst usw. brauchst, dann weist du was du im Monat verdienen musst. Das teilst du durch 20 und hast deine Tagespauschale. Denke auch daran, dass es Zeiten geben wird, wo du keine Aufträge hast, da willst du auch leben.

      Es gibt Kollegen, die fahren für 100 EURO am Tag. Niemand, der seriös rechnet, kann damit klarkommen.

      Es gibt Speditionen, die wollen möglichst wenig zahlen. Mein Tip: sage ab. Mit etwas mehr Mühe findest du Auftraggeber, die deinen Preis akzeptieren.

      Viel Erfolg!

      MfG
      MfG

      fern-schnell-gut

      www.truckerleasing.com
    • @fern-schnell-gut
      @arudo

      was user "dandersservice" schreibt trifft den Nagel auf den Kopf! Das sollte nicht einfach ignoriert werden. Den selbstständigen kraftfahrer gibts nur in Euren Köpfen. Da wird dann einfach ignoriert und weitergemacht als wenn nichts passieren könnte. Ich werde jedenfalls keinen selbstständigen Kraftfahrer beschäftigen - ist quasi das Gleiche wie "Schwarzarbeit" für die BFA. UND WEHE ES KRACHT EINMAL 8o 8o. Unternehmer laßt es bleiben!
      Gruß Wolfgang
      Gruß Wolfgang
    • @wotri
      @dandersservice

      Den Einwand der Scheinselbständigkeit sehe ich immer wieder.
      Das git aber nur, wenn du vorwiegend oder ausschließlich für einen Unternehmer fährst.
      Als Faustregel gilt: 5/6 deiner Umsätze.

      Genaue Informationen dazu findet ihr hier.

      Wir sind uns einig, dass wenn ein Fahrer für eine Spedition fährt, von Selbständigkeit gar nicht die Rede sein kann.

      Ich fahre für mehrere Speditionen und weder ich noch einer meiner Auftraggeber hat deswegen in den letzten Jahren irdgendwelche Probleme gehabt.
      MfG

      fern-schnell-gut

      www.truckerleasing.com
    • Habe man auf der Homepage von fern-schnell-gut gestöbert.

      Wenn Firmen wie Massong oder Honselmann von diesem Service Gebrauch machen, dann kann es nichts schlechtes sein.

      Meiner Meinung nach ist es nicht schlimm wenn man auf eigene Rechnung fährt, solange man nicht für irgendeine unseriöse Drückerkolonne fährt, die gibt es leider auch.
      "Achsen! Achsen! Wir brauchen Achsen!!"
    • Original von Dirty Harry
      Habe man auf der Homepage von fern-schnell-gut gestöbert.

      Wenn Firmen wie Massong oder Honselmann von diesem Service Gebrauch machen, dann kann es nichts schlechtes sein.

      Meiner Meinung nach ist es nicht schlimm wenn man auf eigene Rechnung fährt, solange man nicht für irgendeine unseriöse Drückerkolonne fährt, die gibt es leider auch.

      Gute Homepage - meine dagegen ist noch verbesserungsbedürftig!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo zusammen
      ist ja mal wieder interessant was hier zu lesen ist.
      erstmal @ wotri es zwingt dich keiner einen freiberufler zu beauftragen mach du deine rechnung so weiter wie es ist andere unternehmen haben schon festgestellt das es mit den richtigen freiberuflern auch kostengünstiger sein kann.nur damit ihr jetzt nicht glaubt das ich einer von den schwarzen schafen bin, ich habe alle versicherungen die nötig sind und trotzdem kann ich bei meinem kurs immernoch gut leben.
      leider muss ich auch einwerfen das es die schwarzen schafe gibt sich machen zum einen den namen des freiberufler schlecht und zum anderen machen sie die preise kaput.
      beinahe genauso schlimm finde ich es wie die " vereinigungen "von freiberuflern sich daran bereichern einen kraftfahrer zu vermitteln und dann auch noch mal den gleichen satz vom unternehmer einstreichen, auch sie machen den markt kaput weil sie ja profit machen wollen.
      aber was solls ich habe meinen kundenstamm aufgebaut und sie fragen immer wieder an also kann es nicht falsch sein ein guter freiberufler zu sein

      gruß der mann von trucker elli