Seit 1 July 2011 Rechnungen per E-Mail rechtens ohne Signatur!

    • Seit 1 July 2011 Rechnungen per E-Mail rechtens ohne Signatur!

      Also Kosten sparen und als PDF Anhang verschicken! Gleichzeitig hat man die Ablieferungsbelege elektronisch gepeichert!


      Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011

      Durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr - vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung - frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail). Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder eines elektronischen Datenaustauschverfahrens (EDI) ist für die elektronische Übermittlung einer Rechnung nur noch optional und nicht mehr verpflichtend.

      Es ist vorgesehen, ein einführendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung zu veröffentlichen.



      Achso und die Mahnung auch, am besten zum Disponenten dann sieht er wo er beschäftigt ist!!
    • Granitteufel schrieb:


      Achso und die Mahnung auch, am besten zum Disponenten dann sieht er wo er beschäftigt ist!!
      Hermann,

      sehr gute Idee! - einfach als C/C mitsenden. Wenn dann die Postfächer überlaufen, kommt der innerbetriebliche Protest und Druck von alleine.

      Danke nochmals für den Tip - hatte dine Änderung zwar schon gelesen, aber wieder vergessen.
    • Moinsen liebe Gemeinde,

      Granitteufel schrieb:

      Der Rechnungsaussteller ist nunmehr - vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung - frei in seiner Entscheidung,


      Ich will hier jetzt nicht den Spaltpilz machen, aber was ist, wenn es der Rechnungsempfänger, z.B. in seinen AGBs, ausschließt?
      Dann kann ich meine Rg/Mahnung zwar gerne per Mail schicken, aber sie muß nicht vom Rg-Empfänger anerkannt werden? Oder übersehe ich hier etwas?

      Nachtrag: Hat die AdSp eine Position hierzu?

      Krischan
    • Hm, naja dann.....wird das so laufen wie so oft.
      Die, mit denen es sich eh gut zusammenarbeiten läßt, setzen dies um. Letztendlich ist es ja für alle Beteiligten ein Vorteil, jedenfalls was die Abwicklung an sich angeht (s. tommygera und das Stichwort Kosten).
      Tja, und die, die eine Rechnungsstellung schwer machen möchten, aus welchen Gründen auch immer, weden eben keine Zustimmung geben.
      Ist ja aber auch ein Indikator.

      Wobei mich interessieren würde, ob eine explizite Zustimmung zu dieser Vereinfachung gegeben werden muß, oder ob eine Zustimmung explizit abgelehnt werden muß. Stichwort Bestandsschutz.
      Und was mich immer noch interessiert. Was sagt die AdSp dazu? Die ist ja für viele Transportverträge maßgeblich, wenn ich das so richtig weiss.
    • Meyer&Meyer macht schon ein paar Jahre lang die Gutschrift per E-Mail!

      Es werden immer mehr Papierfabriken zu machen denn irgend wann ist fast alles papierlos!

      Schau, Steuererklärung geht alles ohne Papier und Unterschrift!

      Der gute alte Postbote kommt dann nur noch eimal in der Woche!

      Ein Grauss für manche Hausfrauen! :thumbsup: :thumbup:
    • Unbedingt beachten bzw. den Steuerberater fragen:

      Das ganze ist nicht so einfach, wie es im ersten Moment erscheint. Der RG-Empfänger muss die Rg in der gleichen Dateiform archivieren wie der RG-Versender. Einfach ausdrucken und abheften iss nicht...
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++