Seecontainer mit ADR Klasse 1.3

    • Seecontainer mit ADR Klasse 1.3

      Moinmoin,

      mal eine Frage an die Containerschubser hier.

      Ein Kollege hat mir gesagt wenn ich Seecontainer direkt vom Hafen zur Entladestelle transportiere, die mit Mittelfeuerwerk der Klasse 1.3 beladen sind (dafür bräuchte es eigentlich eine Zugmaschine und Chassis mit EX/II Zulassungsbescheinigung), dann gäbe es da eine Ausnahmegenehmigung, die den Transport mit einer normalen Zugmaschine und Containerchassis ohne EX/II Zulassungsbescheinigung gestattet.

      Ich bin da noch nicht fündig geworden bei der Suche. Weiss da jemand was näheres, und wenn ja bitte mit Quellenangabe.
    • ADR-Schein Klasse 1 hab ich, Befähigungsschein ist in derMache, das wär nicht das Problem. Aber der Kollege hat sich schon selbst korrigiert, hat da wohl was falsch gelesen. Für den Transport braucht es doch wohl Zugmaschinen und Chassis mit Zulassungsbescheinigung EX/II - alles andere wäre auch irgendwie unlogisch, wobei ADR-Recht nicht wirklich immer was mit Logik zu tun hat :)