Moinmoin,
mal eine Frage an die Containerschubser hier.
Ein Kollege hat mir gesagt wenn ich Seecontainer direkt vom Hafen zur Entladestelle transportiere, die mit Mittelfeuerwerk der Klasse 1.3 beladen sind (dafür bräuchte es eigentlich eine Zugmaschine und Chassis mit EX/II Zulassungsbescheinigung), dann gäbe es da eine Ausnahmegenehmigung, die den Transport mit einer normalen Zugmaschine und Containerchassis ohne EX/II Zulassungsbescheinigung gestattet.
Ich bin da noch nicht fündig geworden bei der Suche. Weiss da jemand was näheres, und wenn ja bitte mit Quellenangabe.
mal eine Frage an die Containerschubser hier.
Ein Kollege hat mir gesagt wenn ich Seecontainer direkt vom Hafen zur Entladestelle transportiere, die mit Mittelfeuerwerk der Klasse 1.3 beladen sind (dafür bräuchte es eigentlich eine Zugmaschine und Chassis mit EX/II Zulassungsbescheinigung), dann gäbe es da eine Ausnahmegenehmigung, die den Transport mit einer normalen Zugmaschine und Containerchassis ohne EX/II Zulassungsbescheinigung gestattet.
Ich bin da noch nicht fündig geworden bei der Suche. Weiss da jemand was näheres, und wenn ja bitte mit Quellenangabe.