Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-5 von insgesamt 5.
-
Moin Moin, mir ist schon klar, dass wir hier einen Erfahrungsaustausch haben. Ich habe den Auftrag telefonisch bekommen und anschließend per Fax erhalten. Der Auftrag wurde weder vom Auftraggeber noch von mir unterschrieben. Ich denke, dass hier der Auftrag mit den AGB möglicherweiese zumindest teilweise Gültigkeit erlangt hat. (fehlender Widerspruch = automatische Annahme) Ich hatte mit meinem Auftraggeber ein ca. 3 monatiges Auftragsverhältnis. Da keine Wirtschaftlichkeit hinter den Aufträgen …
-
Danke, für Deine gute Antwort. In meinem Fall ist es nun so, dass der Auftraggeber den Frachtauftrag nicht unterschrieben hat, jedoch der Auftrag durchgeführt worden ist. Wie beurteilst Du die Situation? Ist hier ein Vertrag wirksam zustande gekommen? Oder verlieren die AGB`s die Gültigkeit. Nebenbei bemerkt, sind im Auftrag ungültige Palettenvereinbarungen in den AGB vermerkt. Im Auftrag gibt es keine salvatorische Klausel.
-
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage. Mir liegt ein Frachtvertrag vor, da steht unter Punkt 8. " Der Frachtführer kann sich nicht auf den Art. 19 ADSp berufen. Unter Punkt 9 steht, dass die ADSp als wirksam vereinbart gelten. Für mich stellt sich hier die Frage, ob solche Vereinbarungen rechtens sind. Aus meiner Sicht meine ich nein, Der Ausschluß Art. 19 ist einseitig formuliert und somit unwirksam da einseitige Benachteiligung. Wie ist den eure Erfahrung so?
-
Wer kennt Huber Logistics
BeitragHallo, Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage +++ Sehr amüsant sind die AGB auf den Transportaufträgen. Vorsicht sollte grundsätzlich angebracht sein, und Vereinbarungen unbedingt immer schriftlich mit UNterschriften / Bestätigungen. Da ist besser wegen der Vergeslichkeit und so.