Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Mir liegt ein Frachtvertrag vor, da steht unter Punkt 8. " Der Frachtführer kann sich nicht auf den Art. 19 ADSp berufen.
Unter Punkt 9 steht, dass die ADSp als wirksam vereinbart gelten.
Für mich stellt sich hier die Frage, ob solche Vereinbarungen rechtens sind.
Aus meiner Sicht meine ich nein, Der Ausschluß Art. 19 ist einseitig formuliert und somit unwirksam da einseitige Benachteiligung.
Wie ist den eure Erfahrung so?
ich habe mal eine Frage.
Mir liegt ein Frachtvertrag vor, da steht unter Punkt 8. " Der Frachtführer kann sich nicht auf den Art. 19 ADSp berufen.
Unter Punkt 9 steht, dass die ADSp als wirksam vereinbart gelten.
Für mich stellt sich hier die Frage, ob solche Vereinbarungen rechtens sind.
Aus meiner Sicht meine ich nein, Der Ausschluß Art. 19 ist einseitig formuliert und somit unwirksam da einseitige Benachteiligung.
Wie ist den eure Erfahrung so?