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Zitat: „ In RP z.b ist lt.Tarifvertrag nach der Probezeit (4 Wochen) im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einer Woche “ Aha, also ist das durchaus realistisch. Ich glaube auch nicht dass der AG so dumm ist, das nicht einzuhalten. "MTV Hessen" heißt in dem Fall MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes un Hessen. Wie sieht es denn mit einer offiziellen Begründung der Kündigung aus? Gibt es Regelungen nach denen nicht unbedingt eine Begründung notwendig …
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Guten Tag, kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein? - AG ist Mitglied des Arbeitsgeberverbands - es gilt der MTV gewerblich in Hessen - Probezeit ist letzten Dezember abgelaufen (Beginn der Beschäftigung war im September 2012) Der Arbeitsvertrag sagt aus - Befristung bis 30.09.2013 - Die tariflichen Kündigungsfristen gelten beiderseits Es ist zu vermuten dass der Auslöser wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle sind (2-3 Tage …