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@ Bürostuhldreher (Ich glaub Du willst uns verarschen. 5500 km schaffen nicht mal meine Jungs mit einem Sprinter...) Mit einem Sprinter nicht, mit einem Ducato schon. Es geht so: 1. Deutschland – Portugal 2 Tage 18 Std. Lenkzeit Durchschnitt 120Km/h = 2160Km 2. Portugal – Deutschland 2 Tage 18 Std. Lenkzeit Durchschnitt 120Km/h = 2160 Km 3. Deutschland Rundlauf 10 Std. Lenkzeit Durchschnitt 120K/h = 1200Km 4. Woche mit 5500Km. Hast du vielleicht die falschen Autos.
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Du kannst natürlich im LKW schlafen, essen und alles andere auch. Wenn ich das Wochenende draußen verbringen muss, und mir kein Hotel leisten kann, dann habe ich etwas falsch gemacht. So sehe ich es.
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Verordnungen und Gesetze gelten nur für Memmen. Rentner sind davon befreit. :thumbup:
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Denke mal in eine andere Richtung. Fahrer ist sauer auf Disp/Chef, sein Kumpel von einer anderen Spedition darf im Hotel übernachten. Bei der nächsten Kontrolle erwähnt er beiläufig dass er kein Hotel am Wochenende hatte. Was glaubst du wie das ausgeht.
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Zitat von sofaspediteur: „Zitat von Badner: „@ stahltrucker Man sollte die BAG Beamten auch nicht unterschätzen, auch die können die Uhr lesen und Stunden zählen. “ Und wie soll das beim Digi-Tacho gehen? Da findest du anders als auf den Tachoscheiben keinen Start- und End-Ort mehr. Also ob das Fahrzeug die vermeintliche wöchentliche Ruhezeit zuhause oder auswärts verbracht hat, ist ne Woche später so gut wie nicht nachweisbar ohne besondere Hinweise wie Aussage Fahrer, Dispo- oder Frachtunterla…
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@ Thomma der Fahrer muss schon eine Rechnung vom Hotel/Pension haben und das 28 Tage mitführen.
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@ stahltrucker Man sollte die BAG Beamten auch nicht unterschätzen, auch die können die Uhr lesen und Stunden zählen.
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Fakt ist. Die verkürzte Ruhezeit kannst du im Fahrzeug verbringen. Die wöchentliche Ruhezeit nicht. Wie das kontrolliert wird oder kann, dass ist eine andere Frage.
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@ Andereas05 du brauchst kein Popcorn, Tucker50 hat die Fortbildung gemacht und jetzt ist im aufgefallen, das sein Chef Ihn angeschmiert hat. An Alle. Original BAG. Nach jeder ausreichenden wöchentlichen Ruhezeit beginnt ein neuer, für die Bemessung der wöchentlichen Ruhezeit maßgeblicher Zeitraum. Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Wenn ich um eine Minute verkürze, ist es keine wöchentliche Ruhezeit von 45 Std
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Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Badner - - Forum für Spediteure - Transportunternehmer - Versender und Verlader
Beitrag@ gelöschter User 4 Du hast natürlich Recht, wenn du die Aufzeichnungspflicht für dich geregelt hast und sie keinem anderen verraten willst, wie du das machst. Bei der nächsten Betriebsprüfung kann dir keiner was anhaben. Glückwunsch. Ich bin noch am überlegen, wie ich es am besten Dokumentieren soll. @ alle vielleicht hat jemand schon ein Konzept und verrät es.
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Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Badner - - Forum für Spediteure - Transportunternehmer - Versender und Verlader
Beitrag@ gelöschter User 4 na ja, von dir habe ich nichts anderes erwartet, als dumme Sprüche.
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Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Badner - - Forum für Spediteure - Transportunternehmer - Versender und Verlader
Beitrag@ gelöschter User 4 Vielleicht hast du etwas nicht verstanden. Du musst deine Lenkzeit und deine Arbeitszeit (Büro) nachweisen. Die darf im Durchschnitt nicht über 48 Stunden pro Woche liegen. Das die EU Gesetze vorgibt ohne sinn und verstand, das ist bekannt. Wie gehst du aber mit denn Gesetz um, ist die Frage. Es ist nun mal da. Wie zeichnet man auf, wie einen Nachweis führen, das ist die Frage.
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Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Badner - - Forum für Spediteure - Transportunternehmer - Versender und Verlader
BeitragVielleicht ist dass gemeint Zeitlimit für Selbstfahrer, Am 1.11.2012 ist das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstfahrenden Unternehmern in Kraft getreten. Die Arbeitszeit von selbstfahrenden Unternehmern mit eigenem Fahrzeug ist da geregelt. Sie müssen sich an Lenk und Ruhezeiten und an Arbeitszeitvorschriften halten. Die Regelarbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Ein Selbstfahrer darf aber bis 60 Stunden verlängern, muss aber innerhalb von vier Kalendermonaten einen…
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Obwohl ich denn Eindruck habe, das im letzten Jahr die BG die anderen verdrängen.
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@ onkel Da muss ich dir Recht geben, in Schweden und Norwegen sind unsere Freunde aus RO, PL und BG sehr stark vertreten. Ein S oder N Zugfahrzeug hat schon seltenheitswert.
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@ Colin 2766 Wenn du in Schweden bist, dann sollten dir die Fotopfosten aber aufgefallen sein, von dehnen stehen jede menge da. Die stehen nicht umsonst. Ab der Linie Oslo - Stockholm werden die Fotopfosten aber viel weniger. Dafür liegen Autos in den Gräben, die nicht so schnell entsorgt werden. Wenn das Tor an der Fähre aufgeht, rettet sich wer kann. Das kannst aber auf der Dänischen und Deutschen seilte beobachten.
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Langsam sterben die alten Speditionen aus und die Politik schaut zu!
Badner - - Finanzkrise - Wirtschaftskrise – Preisdruck – Zukunft - Politik
BeitragZitat von stillermitleser: „1. Semester BWL de.wikipedia.org/wiki/Leverage-Effekt Interessiert hier die wenigsten, weil man ja konsequent gegen Studenten ist, gegen BWLer erst recht, die wirtschaften ja nur Vaddis Betrieb runter :thumbsup:“ Endlich mal eine treffende Bemerkung. Bin vollkommen deine Meinung