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  • Eben, die Zeiten haben sich geändert. Früher konnte man stolz auf seine Firma sein, man hat hie und da für die Firma (den Chef) die Kohlen aus dem Feuer gehohlt und bekam dies auch in irgend einer Form gedankt. Man hat gesehen, das es der Firma auch was bringt, wenn man gute Arbeit abgeliefert hat. Heute bist du als Fahrer doch in so einem Korsett eingepfercht, das man gar keine Möglichkeit mehr hat mehr als der Durchschnitt zu bringen. Im 08/15 Geschäft ist der Fahrer auswechselbar geworden und…

  • Ja, etwas Selbstbewustsein stände uns Fahrer gut zu Gesicht. Nur wo sind die gut ausgebildeten, informierten und selbstständige (in der Lage selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen) Fahrer. Das werden immer weniger, weil nicht mehr gefragt. Die Vision geht doch dahin, den Fahrer durch Telematik, App's und sonstigen Kontroll- und Anweisungstechniken zu einem ferngesteuerten Roboter zu machen, der nur noch die Aufgaben nach Angaben ausführt. Die Abläufe werden immer mehr standartisiert, da …

  • Ja, solche gibts auch. Eine kenn ich, Tochter eines Busunternehmers, wahrscheinlich mit Diesel großgezogen. Die kann nicht nur fahren, sondern ist auch noch eine kompetente und sehr hilfsbereite Kollegin.

  • Danke für das Gesetz. Genau dies haben der IV und der Vorstandsvorsitzende der Firma meiner Frau als ihr großes Verdienst herausgestellt, also wieder von denen gefoppt worden. Die Arbeitsverträge mussten übernommen werden, allerdings wird jetzt nach einem Jahr die Brechstange angesetzt, so lange mussten sie Ruhe halten. Ich bin schon als Arbeitnehmer "verkauft" worden, es wurde aber nur besser danach. Schlimmer war es eigentlich nur, wenn noch Jahren der Ausbildung der Nachwuchs in die Geschäfts…

  • Ja eben , es wird keiner gezwungen. Bei einem Vertrag müssen nun mal auch beide Vertragspartner einverstanden sein. Was ist nun wenn der Arbeitnehmer einem solchen Vertrag nicht zustimmen will? Dann muss der Käufer ihn übernehmen mit allen Rechten und Pflichten. Das dies viele Übergeber und Übernehmer versuchen, in welcher Art und Weise auch immer, zu umgehen ist mir auch bekannt. Und solange sich die Arbeitnehmer aus Angst um ihren Job oder Unwissen sich alles gefallen lassen wird so einiges ve…

  • %? Kommt drauf an, hoher Dieselpreis niedriger Dieselpreis, Auslastung (Gewicht der Ladung), Art der Strecke ( BAB, viel über Land/Stadt, flach, hügelig, bergig), Herzfrequenz des Fahrers. So ganz grob kannst du beim 40 to Zug mit 30-32ltr./100km rechnen, mit Luft nach oben und etwas nach unten. Ist schon ein kräftiger Faktor in der Kostenkalkulation.

  • Deutsche TU können das aber auch und nicht nur über Weihnachten und das ganze Jahr hindurch. Seit einigen Jahren sind in unserer Gegend TU's aus einer anderen Gegend Deutschlands als Sub unterwegs, sowohl im Nah-(Baustellen), als auch im Fernverkehr unterwegs. Die Autos bleiben übers Wochenende bei uns stehen (ob die ihren Betriebssitz jemals gesehen haben?) und die Fahrer werden mit Mietautos oder Sammeltransporten in ihre Heimat gebracht. Am Montag haben die dann alle die volle Schichtzeit zur…

  • Das war früher aber auch schon so, daß die Unternehmer nicht ihr Geld mit Nachdruck eingefordert haben. Da hat man als Fahrer eine schriftliche Bestätigung vom Empfänger über die Standzeiten trotz Termins beschaft und dann sagt der Chef: "Und, soll ich jetzt dem eine Rechnung stellen?", und das Thema war vom Tisch. Auch als Fahrer gehts nur Rückwärts. So habe ich angefangen (innerdeutscher Fernverkehr mit Bissl Benelux) 24199339ap.jpg Auch hier war die Welt noch in Ordnung (Werkfernverkehr bis a…

  • Moderator 1 hat es dir doch schon mit Quellenangaben beantwortet. Um es dir einfacher zu machen setze ich den Link hier rein: gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__7.html Du kannst deine Fahrer ohne Begleitpapiere losschicken, die müssen aber bei einer Kontrolle überprüfbar sein (die Beförderungsdokumente). Egal wie ihr das hinbekommt. Die Dokumente können auch in eletktronischer Form mitgeführt werden. Die Kontrollorgane muss die überprüfung ermöglicht werden.

  • Frag doch direkt bei den jeweiligen Firmen nach, dann bekommst du Infos aus erster Hand. Hier wirst du nur Meinungen und Infos von jemanden der jemand kennt der mal gehört hat... Die dort tätigen werden dir nicht öffentlich das System auf die Nase binden, oft wird stillschweigen darüber vereinbart. Die Systeme mit Subunternehmern, Satellitenbetreibern und Subsubsubs sind teils so verschlungen, das kaum noch einer alles nachvollziehen kann. Enfach mal als "Transportpartner" anfragen.

  • Ich hab da mal ne vieleicht blöde Frage. Warum kauft man so was nicht frei Haus? Der Herstellers versendet sicher dauernd irgendwohin und hat seine Partner vor Ort.

  • Genau das direkt EX Schweiz über Paketdienst ist ihm doch zu teuer. In Deutschland hätte er bessere Versandkosten. Dazu muss er aber erst mal die Ware nach Deutschland bringen. Vieleicht sich eine Niederlassung in Deutschland anlegen, die Ware vom Hauptsitz in der Schweiz (wird die Ware dort produziert?) an die Niederlassung verkaufen und von dort weiterversenden. Kostet aber auch wieder Geld.

  • Naja, das sieht mit Versand genau so aus, erst machst du die Ausfuhr aus der Schweiz, dann die Einfuhr nach Deutschland mit dem Ziel der Durchfuhr. Die Einfuhr ist nötig um die Ware zu erfassen, einen vorläufigen Zoll/Steuerwert zu errechnen, für den irgendjemand bürgen muss bis die Ausfuhr aus Deutschland bestätigt ist (Ausfuhrzollamt). Die Ausfuhr wäre ja die Aufgabe von DHL, weil die ja für dich die Ware dann ausführen. Ob und wie das im einzelnen funktioniert und zulässig ist, läßt du dir am…

  • Bewertung Kraftstoffverbrauch

    jan64 - - Tankstelle

    Beitrag

    Im Nachhinein kann man alles berechnen,wenn man die Lust und Laune aufbringt alle Daten zu sammeln und dann auszuwerten. Viel interessanter wäre doch die Möglichkeit dem Fahrer vor Fahrtbegin ein Tool in die Hand zu geben, welches ihm die optionale Route in Abhänigkeit von Fahrzeug, Beladung, Termine, aktueller Wetter- und Vekehrsverhältnisse vorschlägt. Wird wahrscheinlich kompliziert, wäre aber ein Fortschritt.

  • Damit wäre doch dies mit den 6 to geklärt. Nationale Gesetzgebung der Schweiz. Andrea, du verstehst mich falsch, vielleicht habe ich mich auch etwas ungestühm ausgedrückt. Du transportierst deine Fracht im Caddybereich im Selbsteintritt, Dienstleistungen die deine Leistungsfähigkeit übersteigen gibst du an dir bekannte, leistungsfähige und verlässliche Partner ab, die in der Lage sind den Auftrag zuverlässig durchzuführen. Dies ist eine, in meinen Augen, 100% richtige Strategie. Da deine Partner…

  • Ich bin da auch mal sehr neugierig. Andrea ist sich jedenfalls sehr sicher, sonst würde sie nicht einem Kollegen raten ohne Genehmigung loszufahren. Sie selbst muss sich ja keine Gedanken drum machen, alle was nicht in einen Caddy passt wird ja weitergegeben.

  • Dann möchte ich mich in aller Form für die nicht sehr respektvolle Anrede meinerseits entschuldigen. Es liegt mir fern hier irgendjemand, den ich nicht kenne zu beleidigen. Es blieb von deiner Vorstellung bei mir nur "Geschäftsführerin eines Kurierdienstes" hängen und daraus resultierte auch mein Post. Die Arede kam eigentlich nur zu Stande, weil ich zu faul war noch mal nachzuschauen. Asche auf mein Haupt. Jan

  • Hallo Chaot, mal ehrlich, würdest du unterschreiben um die Branche zu retten. Wir sind hier in einer Marktwirtschaft, da gibt es keine barmherzigen Samariter, auf beiden Seiten nicht.

  • Hallo Mädel, 1. muss der TE ja noch eine Ganze Weile in Deutschland fahren, bis er an die Schweizer Grenze kommt. 2. sind diese Genehmigungen EU- Gesetz, gelten daher in der Gesammten EU. Wo steht das mit den 6 to? Die Schweiz ist zwar kein EU Land, lehnt sich aber sehr dicht an deren Gesetzgebung an. Steht alles im GüKG, schon gelesen?

  • Sie Herr ausgebildeter "Berufskraftfahrer", Ich helfe dir mal durch die Seite der IHK und übersetze mal. Gleich am Anfang steht im allerersten Satz : "1. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Somit sind Transporte mit Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger…