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  • Zitat: „Original von Mario-Liebert Spedition Wie will der Sachverständige nachgewiesen haben das der Totalschaden schon in HH vorlag?“ Ein Reefer hat ein Kühlprotokoll. Da der Reefer bereits von Kopenhagen nach Hamburg zu kalt transportiert wurde, war das Insulin in Hamburg bereits gefroren und damit zerstört. und ich denke das es nicht egal ist ob eine leichte Fahrlässigkeit (augenblickversagen) oder eine grobe, qualifizierte - da im letzteren Fall keine Haftungsbegrenzungen gem CMR gelten. Sol…

  • danke für die antwort. Wenn S, der geschäftsbesorgende Spediteur ist, ist er nicht Frachtführer und somit nach CMR überhaupt nicht haftbar, da artikel 17 sich nur auf die Frachtführerhaftung bezieht. Somit müsste die ADSP ergänzend herangezogen werden. Laut ADSP ist der Spediteur aber nur für die ordentliche Auswahl der Subunternehmer verantwortlich. Wenn V&S also eine einschlägige Firma ist, kann S nicht haftbar gemacht werden. Die Kühlorder wurde übermittelt, aber wurde nicht geöffnet, was sic…

  • Hallo Liebe Leute, Ich bearbeite grade einen Fall im Studium und komme nicht so recht weiter, da ich nicht herausbekomme ob in dem Fall (s.u.) der Spediteur S nur als schreibtischspediteur angesehen werden muss, oder ob er in das Frachtführerrecht übergeht. Eigentlich sollte im vorliegenden Fall der Spediteur nicht als Frachtführer angesehen werden, da er nicht gem. § 458-461(1)HGB den Beförderungsvertrag schliesst. Es ist keine Sammelladung, im Sachverhalt steht nix von Fixen Kosten und er legt…