Schulden von Subunternehmern

    • Schulden von Subunternehmern

      Bin nicht ganz sicher, ob das Thema hier reingehört...
      Mein Mann hat nach dem Tod seines Vaters die Spedition übernommen (war auch vorher schon dort tätig). Unser Problem: Wir haben mehrere Subunternehmer, die im Laufe der Jahre eine 6stellige Summe an offenen Rechnungen bei uns angehäuft haben und wie es aussieht werden sie diese nicht abzahlen können. Langsam ist es soweit, daß wir selbst schon mit der Pleite rechnen, was wir aber verhindern wollen. An sich läuft das Geschäft gut, wir kommen aber nicht von diesen Altlasten runter.
      Gibt es eine Möglichkeit, das Geld von Subunternehmern einzutreiben um die eigene Firma zu retten?
      In nächster Zeit soll wohl ein Unternehmensberater in die Firma kommen, aber bis dahin hab ich nicht mal genug Geld auf dem Konto um fällige Rechnungen zu zahlen :(
      Weiß jmd. einen Rat oder hat eigene Erfahrungen gemacht?
      Vielen Dank.
    • Hallo Verena!

      Manche Dinge kommen etwas verwirrend rüber. Ich nehme an, du meinst keine Subunternehmer sondern Auftraggeber (auch Spedis), die keine Frachtrechnungen bezahlen.

      Ich schlage vor, schleunigst Mahnungen rauszuschicken, damit erstmal die Form gewahrt ist. Wenn unter deinen Schuldnern auch Speditionen sind, -prüf nach, ob die Mitglied bei TimoCom sind. Timo hat eine eigene Inkasso-Abteilung. Meist hilft schon die Drohung, den Vorgang der Timo zu melden, um die Zahlungen in Gang zu bringen, weil sonst die Gefahr besteht, von der Timo gekündigt zu werden. Creditreform ist auch eine Variante, allerdings gehen die in meinen Augen nicht hart genug vor. Um das ganze zu beschleunigen, erstmal in den Buden anrufen und fragen, wo die Kohle bleibt. Selber Frist setzen, bis wannn Kohle da sein muss, sonst mit Inkasso drohen. Lass dich nicht von der Buchhaltung mit irgendwelchen Wischiwaschi-Antworten abspeisen, -zur Not direkt den Geschäftsführer verlangen!!

      Der vielleicht beste Weg wäre zwangläufig der Besuch beim Anwalt. Wenn du bekannt gibst, aus welcher Ecke du kommst, kann dir vielleicht der eine oder andere User einen Rechtsverdreher empfehlen.

      Was mich allerdings etwas wundert: wie konnten sich 6-stellige Summen aufbauen, ohne das vorher gegen gesteurt wurde? Naja, ist ja erstmal egal, auf jeden Fall viel Glück beim Geld eintreiben!
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Moin, ist ein bisschen wirr, bitte mal eine Korrigur.

      Mehrere Jahre, wenn es sich um Ausstände handelt sind die in der Regel verjährt wenn nicht dagegen gesteuert wurde.

      @F8889, was sind gegen eine 6 Stellige Zahl Aussenstände zu meckern, 3 LKW schon knappe 70.000 6 LKW gleich 6 stellig ruck zuck.
    • Erstmal Danke für die Antworten.
      Nein, ich meine wirklich Subunternehmer. Wir fahren mit 8 eigenen LKWs und mit 6 Subunternehmern. Bei den offnen Rechnungen handelt es sich meist um ausstehende Dieselrechnungen und bei dem ein oder anderen auch um Mietkaufraten für Anhänger und Wechselbrücken. Außerdem stehen die von uns bezahlten Versicherungsbeiträge noch offen. Dann kommt noch die ein oder andere Reparaturrechnung die wir vorstrecken und zacks sind wir bei 6stelligen Beträgen. Ging ganz leicht :(
      Das fing leider schon damals an, als es der Firma noch richtig super ging, genügend Geld auf dem Konto war und mein Schwiegervater und die restliche Geschäftsleitung den Subunternehmern gegenüber seeeeehhhhhr großzügig erstmal alles vorgestreckt hat. Kam ja auch genug Geld rein um das zu verrechnen. Leider ist die Rechnung nicht bei allen aufgegangen und jetzt hängt mein Mann in der Sch... und muß diese Altlasten irgendwie ausbügeln. Bei einem Subunternehmer stehen wir schon im Grundbuch vom Haus weil es keine andere Möglichkeit gibt, irgendwie Geld zu bekommen.
      Wenn also jmd. einen Weg aus der Sch... weiß, immer her damit...
    • Original von CEO
      1te Mahnung-2te Mahnung-Mahnbescheid-Gerichtlicher Mahnbescheid-Pfändung...
      und die Subs abschießen...was ihr da nur Häck Mäck macht...


      Wenn das so einfach wäre, glaube du hast noch kein Mahnbescheid durch gezogen.

      Mahnbescheid kann sich hinziehen bis zu 2 Jahren wenn einer clever ist.

      Kommt es dann zur Pfändung und man wird beglückt meldet dieser inso an und sagt es kam durch die Pfändung und du zahlst das Geld zurück und bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.
    • Original von Granitteufel
      Original von CEO
      1te Mahnung-2te Mahnung-Mahnbescheid-Gerichtlicher Mahnbescheid-Pfändung...
      und die Subs abschießen...was ihr da nur Häck Mäck macht...


      Wenn das so einfach wäre, glaube du hast noch kein Mahnbescheid durch gezogen.

      Mahnbescheid kann sich hinziehen bis zu 2 Jahren wenn einer clever ist.

      Kommt es dann zur Pfändung und man wird beglückt meldet dieser inso an und sagt es kam durch die Pfändung und du zahlst das Geld zurück und bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.


      Gut das wir ein 30 Mann Starkes Rechts Team mit eigenen Anwälten haben!
      Aber vergess mal nicht das wenn man platt ist und weiter macht man da auch irgenwo die Inso verschleppt und das auch strafbar ist!
      Geld einklagen und die platt machen, nicht die schönste Art und Weiße aber besser als ne Kugel im Kopf wie das wo anderst hand gehabt wird wenn man Schulden macht!
    • @Ceo, da nützen die besten Anwälte nichts.

      Habe im Juni letztes Jahr geklagt und im Februar oder war es März war die erste
      verhandlung ohne Mahnbescheid. Mit Mahnbescheid vermutlich July erster Termin.

      Beklagte erscheint nicht und dann Versäumnisurteil. Der legt Wiederspruch ein und die Monate vergehen.

      Möchte nicht wissen was sich bei den Gerichten zur Zeit anhäuft.

      Change hat sie nur wo sie im Grundbuch steht, vorrausgesetzt an erster Stelle. :D
    • @ Ulan 1970

      Hallo !

      Mir ist nicht bekannt, daß es ein vorläufig vollstreckbares Urteil gibt. Das wäre mit absolut neu und ich kann es fast nicht glauben.

      Ohne normales Urteil geht nichts. Man muss den ganz normalen Rechtsweg einhalten
      d.h. Mahnbescheid, abwarten, falls Widerspruch, Gerichtsverhandlung und dann gibt es einen Titel oder nicht. Nur mit Titel ist ein Urteil vollstreckbar.

      Sollte es wirklich ein vorläufig vollstreckbares Urteil geben, dann wäre es ja toll und mann bräuchte gar keine Verhandlung mehr.

      Da wird auch ein gewiefter Anwalt nichts machen können. Auch der muss den Rechtsweg einhalten.

      Bei uns in Deutschland haben nur das Finanzamt und die Krankenkasse Sonderrechte.

      Die dürfen alles, wirklich alles.

      Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

      Man lernt ja schliesslich nie aus.

      m f g
      Charly