Schüsse auf Autotransporter

    • Krischan schrieb:

      Wobei ja auch die Frage auftaucht, ob "die Mautdaten", darunter verstehe ich die Daten die durch die Verwendung des OBU entstehen, technisch juristisch gesehen den Daten die aus dem Nummernschildabgleich entstehen, gleichgestellt sind.

      Frage: Bei der Verwendung "der Mautdaten" gilt vielleicht eine gewisse Zurückhaltung. Gilt das auch für die Daten aus der Nummernschilderkennung?

      Normal dürfen sie die Mautdaten nicht verwenden, aber was heißt schon normal!

      Aber was da die Pkw blitzt hat nichts mit der Maut zu tun, ist eine andere Sache!

      bmw-drivers.de/forum-81/illega…-brandenburg-t-51800.html


      polizeiautos.de/forum/print.ph…8e40b5dc11bf2755aefb78d33
    • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 11. März 2008[Bearbeiten]Hauptartikel: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung
      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am 11. März 2008 das hessische und schleswig-holsteinische Gesetz zur automatisierten Kennzeichenerfassung für nichtig. Das Gericht führte aus, die automatisierte Kennzeichenerfassung greife in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn das Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht wird. Das Gericht verneinte, dass die durch die beiden Landesgesetze legitimierten Eingriffe in dieses Grundrecht auf verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen, unter anderem weil die angegriffenen Bestimmungen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht genügen.[2]

      Erfassungsanlagen sind trotz des Bundesverfassungsgerichts-Urteils weiter in Betrieb[Bearbeiten]Insbesondere die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen setzen nach wie vor die Kennzeichenerfassung ein. Der ehemalige Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte dazu, dass der Einsatz automatischer Nummernschild-Lesesysteme ein wichtiges Instrument der Fahndungsarbeit sei[3].

      Die Kennzeichen-Daten werden mittlerweile (Stand 2010) in Echtzeit mit dem polizeilichen Fahndungscomputer abgeglichen. Ergibt sich hierbei ein Treffer, so wird die zuständige Autobahn-Polizeiinspektion ohne Verzögerung automatisch informiert, um das betreffende Fahrzeug aus dem Verkehr heraus zu ziehen.

      Verwaltungsgericht München[4] und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof[5] erklärten den Betrieb der Anlagen in Bayern für zulässig. Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie des Datenschutzexperten Alexander Roßnagel vom April 2009 dagegen sind fast alle betreffenden Landesgesetze in Teilen verfassungswidrig[6].

      Bayern betreibt (Stand Herbst 2009) 22 Anlagen an 12 festen Standorten und zusätzlich drei mobile Anlagen. Die Systeme werden nicht nur zur Bekämpfung von schweren Straftaten aus dem Bereich Terrorismus eingesetzt, sondern auch zur Verfolgung von Autodiebstahl, Trunkenheit, oder Bagatellsachen wie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Aufenthaltsermittlungen[7]. Pro Monat werden alleine von den Erfassungssystemen in Bayern im Schnitt rund acht Millionen Fahrzeuge fotografiert, wobei in der Regel pro Monat 500 bis 600 "Treffer" gemeldet werden[8].

      Meinungsstand betreffend der Verfolgung schwerer Straftaten / Nutzung der Lkw-Maut-Anlagen[Bearbeiten]Die Nutzungs-Einschränkung der für die Abrechnung und Überwachung der Lkw-Maut eingesetzten Anlagen, welche auf der gleichen Technologie beruhen, nur auf Zwecke der Mauterhebung, wird bereits seit deren Einführung im Jahre 2005 von Polizei, Justiz und weiten Kreisen der Politik stark kritisiert (so z. B. vom ehemaligen Generalbundesanwalt Nehm[9]). Eine bundesweit einheitlich geregelte Ausdehnung des Einsatzes dieser Technik für die Verfolgung von Fällen schwerer Kriminalität gilt in absehbarer Zukunft daher als sehr wahrscheinlich.

      QUELLE : de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenerkennung
    • W4chund schrieb:

      Das Eine was sie sagen das die Daten aus dem Tollhaus nicht genutzt werden, das Andere was wir nicht mitbekommen. Müsst mal drauf achten, jedes Fahrzeug das unter den aktivierten Brücken einher fährt wird Fotografiert, man sieht jedes Mal die Blitze, auch wenn es keine sonderlich hellen sind.
      Die Software zum Nummernabgleich gibs ja schon länger.

      Nicht umsonst gibt es das Video auf "Du- Guck", einfach mal "Du bist Terrorist" eingeben, in der Suche! ;)


      genau wie in Holland ,jeder wird erfasst beim rein und rausfahren
    • Alleine noch die zusätzlichen Kameras im Polizeistaat Bayern!

      Ich habe mich immer sicher auf der Transitstrecke nach Berlin gefühlt, aber in Bayern fühle ich mich sicherer!

      Sie könnten ja auf den Raststätten auch noch Kameras auf hängen, dann wäre es Top!
    • gelöschter User 4 schrieb:

      Jupps,

      dann könnte man auch nachverfolgen welche Sau einem nachts gegen den Auflieger gepinkelt hat. Ich kann ja nicht die ganze Zeit mit dem Kantholz drum rumlaufen. :cursing:

      Du kannst doch nicht wegen so einem Schmarn das deutsche Beamtentum belästigen und uus dem Schlaf wecken!

      Die schauen erst wenn ein Muselmann mit einer Bombe rum gelaufen ist!