Schlechte Zeiten für Gammel Spedis!!!

    • Schlechte Zeiten für Gammel Spedis!!!

      Wirtschaft
      EU-Parlament stimmt allgemeiner Zahlungsfrist von 30 Tagen zu
      Die EU-Parlamentarier haben am Mittwoch auch einer Vereinbarung mit dem Rat zugestimmt, die eine allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen vorsieht.

      Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass kleine Firmen durch die verspätete Zahlung von Rechnungen durch öffentliche Behörden oder Firmen keine finanziellen Nachteile mehr erleiden müssen.

      Diese Regelungen sollen die Zahlungsfähigkeit, Innovation und Jobs stärken. Abweichungen von der Frist soll es nur unter ganz bestimmten Umständen geben.

      Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt die allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung besteht. Wenn beide Seiten zustimmen, ist es möglich, die Frist auf 60 Tage auszuweiten. Die Zahlungsfrist kann nur dann über 60 Tage hinaus verschoben werden, wenn dies von Gläubiger und Schuldner im Vertrag explizit vereinbart ist und unter der Voraussetzung, dass es keine grobe Benachteiligung des Gläubigers darstellt.

      Zwischen öffentlichem Sektor und Unternehmen beträgt die allgemeine Zahlungsfrist 30 Tage. Wenn beide Seiten die Zahlungsfrist verlängern wollen, muss dies ausdrücklich vereinbart sowie im Hinblick auf die besondere Natur oder Merkmale des Vertrages objektiv gerechtfertigt sein.

      Ausnahme für Gesundheitsbereich

      Eine Ausnahme gibt es für den Gesundheitsbereich. Hier dürfen die Mitgliedstaaten eine Frist von bis zu 60 Tagen für öffentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors wählen.

      Dies liegt an der spezifischen Situation von Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, die zum großen Teil durch Erstattungen der Sozialversicherungssysteme finanziert werden.

      Für Überziehungen der Frist soll es einen gesetzlichen Zinssatz geben, der mindestens 8 Prozent über dem Bezugszinssatz liegt. Mindesten 40 Euro können für Betreibungskosten verlangt werden.

      Mindestens 30 Tage Zeit gibt es für die Überprüfung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Diese Frist kann bei komplexen Leistungen verlängert werden, aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und nicht grob nachteilig gegenüber dem Gläubiger ist.

      Das Parlament vereinbarte, dass der Überprüfungszeitraum nicht als Schlupfloch für unnötigen Zahlungsverzug dienen darf.

      Die Vereinbarung muss nun vom Rat formell verabschiedet werden. Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen einzuführen.

      apa

      Und was bringt das????

      Genau soviel wie das Zahlungbeschleunigunggesetz BGB von 2000 :D :D
    • Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt die allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung besteht. Wenn beide Seiten zustimmen, ist es möglich, die Frist auf 60 Tage auszuweiten. Die Zahlungsfrist kann nur dann über 60 Tage hinaus verschoben werden, wenn dies von Gläubiger und Schuldner im Vertrag explizit vereinbart ist und unter der Voraussetzung, dass es keine grobe Benachteiligung des Gläubigers darstellt.


      Ich lache mich jetzt in den Schlaf. :D

      Krischan
    • RE: Schlechte Zeiten für Gammel Spedis!!!

      Original von Granitteufel
      Wirtschaft
      EU-Parlament stimmt allgemeiner Zahlungsfrist von 30 Tagen zu
      Die EU-Parlamentarier haben am Mittwoch auch einer Vereinbarung mit dem Rat zugestimmt, die eine allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen vorsieht.

      Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass kleine Firmen durch die verspätete Zahlung von Rechnungen durch öffentliche Behörden oder Firmen keine finanziellen Nachteile mehr erleiden müssen.

      Diese Regelungen sollen die Zahlungsfähigkeit, Innovation und Jobs stärken. Abweichungen von der Frist soll es nur unter ganz bestimmten Umständen geben.

      Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt die allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung besteht. Wenn beide Seiten zustimmen, ist es möglich, die Frist auf 60 Tage auszuweiten. Die Zahlungsfrist kann nur dann über 60 Tage hinaus verschoben werden, wenn dies von Gläubiger und Schuldner im Vertrag explizit vereinbart ist und unter der Voraussetzung, dass es keine grobe Benachteiligung des Gläubigers darstellt.

      Zwischen öffentlichem Sektor und Unternehmen beträgt die allgemeine Zahlungsfrist 30 Tage. Wenn beide Seiten die Zahlungsfrist verlängern wollen, muss dies ausdrücklich vereinbart sowie im Hinblick auf die besondere Natur oder Merkmale des Vertrages objektiv gerechtfertigt sein.

      Ausnahme für Gesundheitsbereich

      Eine Ausnahme gibt es für den Gesundheitsbereich. Hier dürfen die Mitgliedstaaten eine Frist von bis zu 60 Tagen für öffentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors wählen.

      Dies liegt an der spezifischen Situation von Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, die zum großen Teil durch Erstattungen der Sozialversicherungssysteme finanziert werden.

      Für Überziehungen der Frist soll es einen gesetzlichen Zinssatz geben, der mindestens 8 Prozent über dem Bezugszinssatz liegt. Mindesten 40 Euro können für Betreibungskosten verlangt werden.

      Mindestens 30 Tage Zeit gibt es für die Überprüfung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Diese Frist kann bei komplexen Leistungen verlängert werden, aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und nicht grob nachteilig gegenüber dem Gläubiger ist.

      Das Parlament vereinbarte, dass der Überprüfungszeitraum nicht als Schlupfloch für unnötigen Zahlungsverzug dienen darf.

      Die Vereinbarung muss nun vom Rat formell verabschiedet werden. Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen einzuführen.

      apa

      Und was bringt das????

      Genau soviel wie das Zahlungbeschleunigunggesetz BGB von 2000 :D :D


      @Grani genau deswegen hab ich in meinen AGB max. 5 Arbeitstage Zahlungsziel fest betoniert. und bis jetzt kam jeder mit dem ich gearbeitet hatte zurecht damit.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kilometerfresser ()

    • Das Gesetz wurde ja eigentlich vor allem wegen den öffentlíchen Auftraggebern gemacht. Da wartest zwischen 30-90 Tage auf Dein Geld oder Deutsche Bahn z.B. Bei Bauaufträgen kanns da mal bis zu nem halben Jahr dauern, bis die zahlen.
      Nun sind die verpflichtet nach 30 Tagen zu zahlen.

      Zumal eigentlich der Staat bei Privatunternehmen keinen Eingriff bzgl. Zahlungszielen machen kann, wegen Vertragsfreiheit.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • @KoNi
      Ja, die Idee ist gut gemeint. Aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Deshalb habe ich ja in meinnem vorigen Beitrag eine Passage "dick" zitiert. Und darauf bezogen das Folgende:
      In der Praxis gehe ich mal davon aus, dass 60 Tage schon mal Satz sind. Denn eine Zustimmung lässt sich auch nachträglich leicht erreichen 8)
      Und wenn der Auftraggeber möchte, (insbesondere wenn keine gleiche Augenhöhe zwischen AN und AG besteht) wird in dem Vertrag eben ein längeres Zahlungsziel vereinbart. Man muss den Vertrag ja nicht unterschreiben....

      Daher halte ich das Ganze für eine echte Blindleistung ohne praktischen Nährwert und habe mich in den Schlaf gelacht.

      Krischan
    • In Deutschland ist die Regel das eine Rechnung nach 30 Tagen bezahlt wird wenn nicht was anderes vereinbart ist.

      Steht auf einem Transportauftrag kein ZZ so ist der Schuldner am 31 Tag in Verzug.

      Bekomme ich ein Fax und da stehen wie bei dem Spedi aus Hof über 60 Tage drauf geht das zurück mit Storno.

      Wenn alle die Rechnungen nach 30 Tage zahlen müssten, dann hätte die Timo
      nur eine Mitgliederzahl unter der 10.000 :P :P


      Der Lieferantenkredit ist eben der billigste!!

      Früher ging es doch auch bis vor 16 Jahren 5 Tage und der sechste war schon ZV und es bedurfte keiner Mahnung.


      Noch eine neue Masche 30 Tage ZZ und 2 % skonto vereinbart, geht das Fax zurück fertig.

      Ich will den Banken keine Konkurenz machen als Darlehnsgeber! :P :P
    • Also ich seh die Festsetzung von Zahlungszielen bei Privatunternehmen durch den Staat als Eingriff in die Vertragsfreiheit und halte ein solches Vorgehen für zumindest zweifelhaft.

      Mit dem Vertrag hast Du recht Krischan. Aber die meisten kleinen und mittleren Handwerksbetriebe haben keine Verträge mit den Gemeinden, wenns um Bauarbeiten geht. Vor allem da die Auftragssumme sich meist "nur" auf 10 - 30.000 € verläuft. Hierzu also kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, da wird teils sogar ohne Angebot vergeben, denn man kennt sich ja untereinander :D
      Aber dann braucht die Gemeinde eben 2-3 Monate, bis die Rechnung bezahlt wird und das bricht den Handwerksbetrieben dann das Genick.
      Die Regel bzw. das Gesetz ist vor allem für diese kleinen Betriebe gedacht. Bei großen Bauvorhaben (Autobahn usw.) werden sowieso regelmäßig Abschlagszahlungen verlangt. Also genau bei den, wo es meistens die Verträge gibt.

      Aber die Regel soll ja schon wieder aufgeweicht werden. Vorhin in der Handwerkszeitung gelesen. Ziel soll auf 60 Tage hochgesetzt werden, dazu kommt eine Frist für die Abnahme von 30 Tagen. Heißt also, dass die Gemeinden dann locker mal 90 Tage Zahlungsziel haben und das sogar gesetzlich fest.

      Ach ja die kath. Kirche ist da nicht besser. Als wir bei uns am Kloster den Garten neu gemacht haben, durften wir auch 2 Monate auf das Geld warten :D
      Deutsche Bahn ist noch schlimmer. Da wartest teils 6 Monate auf dein Geld.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!