Schäden vom Lohn abziehen

    • Schäden vom Lohn abziehen

      :evil:Hallo Gemeinde,hatte die letzten Wochen kein gutes Händchen mit meinen Neueinstellungen.
      Fahrer 1 seit 1.3.10,ständig12-13 Std Pause gemacht,dadurch Touren nicht gepackt und zur Krönung verkehrt geladen.Dann Pkw gedellt und zum krönenden Abschluss bei einem grossen Chemieproduzenten auf der Waage Tank leer gefahren,konnte selber nicht entlüften ?( ?(Wurde 18 Std später vom Notdienst gemacht,Kollege fährt los und knallt 2 Std später in Stauende.Kein Personenschaden,aber 300000 Doppelmark Schaden(hatte ADR geladen).Nun ist er wieder Kunde der ARGE.
      Der Rentner,der in dieser Woche meinen Kühlzug fuhr,ist angebl.mit dem rechten Vorderrad in ein Loch gefahren---Reifen platt,Quertraverse,Nebellampen,usw---5500Euro. X(2 Std später Ticket in CH wg Achslast--600 Fränkli.

      Der andere Fahrer ist ok,fängt aber auch schon Bruch zu machen,Tür am Frigo kaputt und unter ner Brücke durchgeschrappt-hat er angebl. nichts von bemerkt ?( ?( ?(
      Kurze Rede,langer Sinn.Wie macht ihr das mit Schäden wg Doofheit etc.? Kann ich die von den Spesen oder Lohn einbehalten oder könnte das Ärger geben.Habe öfters gehört,grosse Spedis ziehen das direkt vom Gehalt ab,kann ich mir kaum vorstellen.

      Schon mal danke..
    • Ist bei vielen Spedis die Regel wegen solchen durch Eigenverschulden verursachten Schäden den Schadenbetrag vom Lohn abzuziehen.
      Mir ist nur leider nicht bekannt ob das im Arbeitsvertrage festgehalten wird oder überhaupt werden kann. Bei uns kommen viele Fahrer in die Werkstatt die dann für ein angefahrenes Rücklicht selber blechen.
      Aber bei deinen Schadenssummen kann der Fahrer ja ein paar Monate dann für lau fahren.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Mit dem Lohn einbehalten wirst du Schwierigkeiten bekommen, falls derjenige vors AG zieht. Ansonsten, wo kein Kläger, da kein Richter.

      Du kannst höchstens die Selbstbeteiligung deiner Versicherung demjenigen Fahrer aufbrummen.
      Dazu muss dies jedoch im Arbeitsvertrag verankert sein.

      Ansonsten bleibt nur die Kündigung und einen kräftigen Tritt in den Hintern ;)

      Ich weiß, ist sehr ärgerlich.
    • Original von Ribs
      die dann für ein angefahrenes Rücklicht selber blechen.
      .


      Jo, dann kommst in die Werkstatt, hey die lackierte Spiegelabdeckung ist fertig, kannst sie mit nehmen. Hm ?( ?( ?( ?(


      @Jünter, wenn es nicht grob vorsätzlich ist kannst ihn nicht beteiligen.

      Aber es gibt Spielregeln wo man denen auch das Leben versüssen kann.

      Erstmal kein Lohn zahlen und klagen lassen, in der Regel kann das bis zu einem Jahr dauern und er hat keine Kohle.

      Der Herr will ja den Antrag für ALG 1 ausgefüllt haben, da dieser nach Eingang der Post bearbeitet wird liegen noch vieele oben drauf. Man läßt sie schmoren, haben es eben nicht besser verdient.


      Ich hoffe ja das du einen Rechtsschutz besitzt und meist diese Typen keinen.

      Streitwert in die Höhe Höhe gejagt und die holen sich dann armen Hilfe oder wie das heißt und muss es dann wenn er wieder Kohle hat zurück zahlen.

      Wenn man ein glückliches Händchen hat muss er mehr investieren wie er raus bekommt.

      Aber vor Gericht bekommt der noch Recht das ist eben das makabere daran.
    • Danke schonmal,in Zukunft werden die auch was unterschreiben,das ich die bei selbstverschuldeten Sachen belangen kann.Wenn man dann so Fahrer hat wie oben beschrieben,der zu faul ist,die restl. 6 ibc von der Stirnwand wegzuziehen,und kannst mal eben 400 Euro latzen,da kriegt man sch Probleme mit dem Puls.... X(
      Letzten Freitag Netto Bottrop,lkw Polska kommt an,dreht auf 20m um,Parkplatz immer noch nicht gesehn,dreht noch mal 5 kg Gummi ab.Hab gemeint,dass die aber nen guten Reifenhändler haben.Antwort: Sind das meine Reifen oder vom Chef :evil:
    • nützt nichts im Vertrag ,schau mal hier.

      de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung


      Ein Bekannter ist am AG HEF Ehrenamtlicher Richter selbst vom 21 Lebensjahr Fernfahrer.

      Habe hier auf einem Geburtstag mit ihm diskutiert.

      Er sagt, immer für den Angestellten und auch, die Arbeitsrichter machen es sich leicht.
      Er läst sich die Akte ein paar Tage vor der Verhandlung zusenden und beliest sich drin.

      Liegt Diebstahl vor und wenn es nur 1 Liter Diesel ist, stimme ich der fristlosen zu.
    • @jünter
      dreht auf 20m um,

      Na das geht doch noch. Der auflieger ist doch nur 13,60 lang. Da könnte er ja noch enger ;(

      Zu Deiner Originalfrage: Ein Arbeitsvertrag beinhaltet keinen Erfolg. Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz anwesend und versucht nach besten Wissen und Können den Arbeitsplatz (Beschreibung) auszufüllen.
      Was dabei passiert, das nennt man unternehmerisches Risiko....... :evil:
      Wenn nicht gerade absolut vorsätzlich blöd gehandelt wird, geht nach meiner Kenntnis nix. Keine Möglichkeit strikt legal den (ehemaligen) Mitarbeiter zu beteiligen.

      Es bleibt nur, die bessere Machtposition auszuspielen. Ich vermute das machen Unternehmen durchaus, wenn ich mich an so ein, zwei Unterhaltungen an Ladestellen usw. erinnere.....oder Granis Beitrag lese....da kan ich glatt noch was lernen :D

      Was ich aber in einem Arbeitsvertag mal stehen hatte war sinngemäß so: Bei unfallfreier Fahrt im Abrechnungszeitraum wird dem AN eine freiwillige Zulage von XXXX gezahlt. Im Schadensfall wird diese verrechnet, auch mit zukünftigen freiwilligen Zulagen.
      Die Zulage lag bei ca. 10% des Bruttolohnes. Wie das praktisch gehandhabt wurde weiss ich nicht. Ich habe da keinen Mist gebaut. :D

      Ob das rechtssicher ist weiss ich nicht. Bin kein Anwalt. Ist aber vielleicht ein Denkanstoss?
    • @Krischan,

      Jahresende zum Weihnachtsgeld vom Vorjahr die Rückvergütung von der Versicherung ausgezahlt abzüglich Schäden.

      Klappt 100 %. Wenn sich dann Fahrer unterhalten was hast du und du, dann werden sie munter und zahlen wie Ribs schon schrieb das Rücklichtglas selbst.


      Hatte ein Fahrer der musste für sämtliche Schäden aufkommen laut Gericht.

      Sogar die Hochstufung von der Versicherung die jährlichen Mehrkosten.

      Die gefahren km mit 2 DM.

      Privatfahrt am WE zu den Nutten.

      Er hätte es alles billiger könnt haben. Der Kollege hatte um die 800 DM Schaden und der TU war mit einverstanden das es so geregelt wird.

      Er wäre doch nicht verrückt den Schaden zu zahlen.

      Fristlose wurde bestätigt ebenso vom Gericht.

      Er hatte 130 km gefahren die Nacht und nur laut seinem Anwalt 15 km.

      Richterin hatte sich schlau gemacht und hat ihnen die 5 Km Zacken auf der Scheibe vorgezählt. :D :D

      War eine teure Nuttenfahrt, hätte sich eine Stretchlimousine gerechnet.
    • Moin Kollegen,

      ich bin natürlich kein Jurist, aber soweit mir bekannt ist, kommt es darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies nachzuweisen, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers.
      Der Nachweis dürfte im Einzelfall, sofern keine Drogen oder Alkohol im Spiel sind, allerdings ziemlich schwierig sein.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches