Schadensregulierung

    • Schadensregulierung

      Ich habe ein Polsterbett beim Kunden abgeholt.

      Konnte das Bett nicht verpacken, dadurch sind Schmutzflecken entstanden.

      Das Bett wurde mir vom Logistikunternehmen berechnet.

      Also ich muß 270 Euro bezahlen. Ich habe sofort das Bett angefordert, um es irgendwie noch zu verkaufen.

      Das Logistikunternehmen hat das Polsterbett aber bereits entsorgt und 5 % vom Kaufpreis abgezogen.

      Meine Frage:

      Muß ich bezahlen, obwohl ich das Polsterbett nicht bekomme?

      Danke für die Antwort im Voraus
    • Wie wäre es mit einer Vorstellung, damit wir wissen ob Du Fahrer oder Unternehmer bist ???

      1. Wenn Du TU bist, mußt Du zahlen und erwirbst dennoch kein Eigentum.
      2. Bist Du Fahrer, mußt Du gar nichts zahlen, sondern die Transportversicherung.
      3 .Es gibt eine Schadensminderungspflicht. Ob bei einem verdreckten Polster gleich das ganze Bett entsorgt werden mußte, wäre zu überprüfen. Ist es nicht mehr da, Pech für den Anspruchsteller. Ich vernichte Ware erst, wenn alles geklärt ist und ich einen Wisch vom Absender in den Fingern halte.

      Reicht Dir das so ?
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • ich würds mal mit dem §427 HGB probieren:

      (1) Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust,
      die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der
      folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
      .
      2. ungenügende Verpackung durch den Absender;
      .
      .
      .
      .
      Wenn du das bett allerdings verpacken solltest, aber aus dir zu verschuldenden Gründen nicht konntest dann hast du Pech...

      (3) Der Frachtführer kann sich auf Absatz 1 Nr. 1 nur berufen, soweit
      der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist
      nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Frachtführer besondere
      Weisungen des Absenders im Hinblick auf die Beförderung des Gutes nicht
      beachtet hat.
    • Wenn es nur so einfach wäre lafutsch.Wenn es vollständig unverpackt ist, darf er es halt nicht zur Beförderung annehmen. Für mich eigentlich schon eine vorsätzliche Beschädigung.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ich würde nie ein unverpacktes Bett mitnehmen, dass beschmutzt werden kann, da im Laderaum ja dauernd Paletten etc transportiert werden. Erlebte ich auch, als ich im Paketdienst war. So viele Kunden versuchten Dir unverpacktes Zeug anzudrehen mit den Worten: Das müsst ihr doch können.
      Tja, und täglich stehen dumme auf, die es einpacken ;)

      Zudem würde ich mich dagegen vehement wehren, ein Bett bezahlen, wo für mich nicht nachvollziehbar ist, was daran beschädigt war bzw verschmutzt. Man gab Dir keine Chance das zu regeln, sondern beschloss, es ohne Dein Zutun zu entsorgen und Dir in Rechnung zu stellen.
      Bestimmt liegt mittlerweile ein Otto der Firma in diesem Bett, dass er für lau mit heim nahm.
    • Transportversicherung

      Lass den Schaden doch über Deine Transportversicherung regulieren, für genau so etwas sind doch Versicherungen gedacht. Falls Du keine hast, schau doch einfach mal auf
      gidf.de
      Hier werden Dir zusätzlich auch noch Verkehrshaftungsversicherungen, Speditionsversicherungen und Frachtführerversicherungen angeboten.






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