Rückzahlung einer Gratifikation

    • Rückzahlung einer Gratifikation

      Hallo,

      ich weiss meine Frage betrifft nicht ganz die Logistikwelt aber vieleciht kennt sich ja wer im Personalbereich aus.

      Jemand hat mir von einer Firmeninternen Vereinbarung erzählt das sich der Arbeitgeber vorbehält die Weihnachtsgratifikation wieder zurückzahlen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer nach weniger als 3 Monaten nach erhalt der Gratifikation das Unternehmen verläßt. Der Arbeitgeber läßt sich die Kenntnisnahme des Arbeitgebers jedes Jahr schriftlich bestätigen.

      Ich weiss das die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation seit Jahren schon freiwillig ist aber igendwie klingt das für mich rechtswidrig. Und ich kann auch die Beweggründe für diese Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen. Einzig das der Arbeitgeber eventuell einen Vorteil erziehlen will, wenn er den Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes kündigt. Aber in solch einem Fall macht es auf mich erst recht einen rechtswidrigen Eindruck.

      Hat jemand so etwas schon mal gehört oder kennt die Rechtslage ?
    • Rückzahlung einer Gratifikation

      Diese Regelung ist rechtlich völlig in Ordnung und entspricht auch der Praxis.

      In der Tat ist es aber schade, wenn so etwas passiert - denn eine Gratifikation ist ja eine Anerkennung für bereits Geleistetes. Das im Nachhinein wieder zu entziehen, finde ich persönlich blöd, weil es so aussieht, als ob der Arbeitgeber eigentlich zufrieden war, dem Angestellten im Nachhinein für sein Ausscheiden noch eins reindrückt.
    • RE: Rückzahlung einer Gratifikation

      Hallo,

      häufig kann man so etwas wirklich wirksam vereinbaren. Jedoch gibt es 2 Einschränkungen:

      1. Es kann ein Tarifvertrag entgegenstehen, der einen zwingenden Anspruch auf nicht rückzahlbares Weihnachtsgeld vorsieht. Nimmt Ihr Arbeitsvertrag Bezug auf Tarifrecht? In welchem Bundesland sitzt die Firma? Dies könnte evtl. zu einer gänzlichen Unwirksamkeit der Klausel führen.

      2. Außerdem muss man sich im Ausscheidensfall die Umstände des Einzelfalls anschauen (Höhe des Weihnachtsgeld, Zeitpunkt des Ausscheidens, Grund des Ausscheidens). Dies kann gelegentlich dazu führen, dass eine Rückzahlung dennoch nicht erforderlich ist.

      MfG
      Dr. Matthias Knörr
    • Weihnachtsgeld

      Hallo zusammen,

      genau dies ist mir gerade passiert. Ich habe zu Ende Februar meine alte Firma verlassen, da die Versprechen dort mir gegenüber nicht gehalten wurden. Ende November hatte ich ein 13tes Gehalt zusammen mit meinem "normalen" Gehalt bekommen, aber selbstverständlich kam unterm Strich nicht das doppelte Geld auf meinem Konto an, sondern ca. 65 % mehr.
      Im Februar wurde mir dann das 13e wieder abgezogen, bzw. mit dem Gehalt von Februar verrechnet. Ich bekam kein Geld mehr für diesen Monat, da nicht von den Bedingungen aus November ausgegangen wurde, sondern einfach Februargehalt gegen das 13e aufgerechnet wurde... 100 % - 100 % = 0!

      Ich bin im Moment noch bei diversen Stellen am prüfen, ob dies so zulässig ist oder ob ich eventuell die Differenz zwischen den 100% und 65 % noch bekommen kann.

      Ansonsten bleibt mir nur die Einkommensteuererklärung um Geld wiederzusehen...

      Gruß,
      LSS
      Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
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      85567 Grafing
      lynette.scavo@gmx.de