Roter Diesel (Hafendiesel)

    • Roter Diesel (Hafendiesel)

      Neue Steuerbegünstigung für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge in Seehäfen

      Im Zuge der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht haben die Koalitionsfraktionen den nationalen Harmonisierungsspielraum genutzt und die Besteuerung des Verbrauchs von Dieselkraftstoff beim Hafenumschlag im neuen Energiesteuergesetz von EUR 470,40 per 1.000 Ltr. auf EUR 61,35 per 1.000 Ltr. ermäßigt.

      Zukünftig darf man also als Seehafenbetrieb ordnungsgemäß gekennzeichneten Dieselkraftstoff (roter Diesel / Hafendiesel) verwenden, dieser Dieselkraftstoff darf aber nur von zugelassenen Kennzeichnungseinrichtungen gekennzeichnet werden, - ein eigenständiges "färben" ist nicht zulässig.

      Gekennzeichneten Dieselkraftstoff wird man wohl erst mit einer Verzögerung nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission von den Raffinerien erhalten, da man zunächst in neue technische Einrichtungen investieren muß. Einige Mineralölkonzerne verfügen bereits heute schon über die notwendige Technologie.

      Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat Ende September bei der EU-Kommission um Notifizierung der geplanten Mineralölsteuer-Ermäßigung gebeten. Mitte November hat die Kommission daraufhin um ergänzende Erläuterungen gebeten. Diese führen zu einer Verzögerung der erwarteten Notifizierung, so dass ein Inkrafttreten der Ermäßigung zum 01. Januar 2007 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr möglich sein wird.

      Mehr Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:
      www.hafendiesel.de oder www.roterdiesel.de
      www.getoil.de