Hat jemand mal wieder was von der RK in Wörnitz gehört? taxi492
RK Spedition Wörnitz
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Hallo,
ich kann nur raten die Finger von dieser Firma zu lassen. Wir haben eine offene Forderung gegen die Firma seit Mai. Das ganze liegt jetzt beim Gericht!
Und der Herr der schon vorher eine Spedition in die Insolfenz getrieben hat und nun diese Spedition auf seine Frau angemeldet hat ist sehr unhöflich und ein rießen A.... am Telefon.
MFG -
schaut mal weiter unten, ich glaube in der Rubrik Insolvenzmeldungen sind se drinn
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Also nach Monaten habe ich jetzt endlich durch Pfändung mein Geld bekommen! taxi492
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Herzlichen Glückwunsch, dann reichts ja doch noch für Geschenke
mfg thommyToleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! -
taxi492 schrieb:
Also nach Monaten habe ich jetzt endlich durch Pfändung mein Geld bekommen! taxi492
Amtsgericht Ansbach, Aktenzeichen: 4 IN 22/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der RK Spedition und Logistik KG, Industriestraße 18, 91637 Wörnitz
HRA 3648, Registergericht Ansbach
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Karolina Döscher, Lindenstraße 10, 91637 Wörnitz
wurde am 05.02.2013 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung
des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg,
Tel.: 0911-95 12 85-0, Fax: 0911/95 12 85 10
wurde am 05.02.2013 angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
wurden am 05.02.2013 Massnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche
Schuldnervermögen eingestellt, §§ 21 Abs. 1, 2 Nr. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort die Nachforschungen anzustellen. Die
Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände und
Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, freies Vermögen, soweit der
Sicherungszweck dies erfordert, zu verwerten, sowie Gelder der Schuldnerin in
Besitz zu nehmen und treuhänderisch zu verwahren, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.
Absonderungsberechtigten Gläubigerin ist die Abholung von Gegenständen und der
Einzug von Forderungen -auch der abgetretenen Forderungen- aus dem Vermögen
der Schuldnerin untersagt, § 21 Abs. 1 InsO.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieses Beschlusses zu leisten, § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
4 IN 22/13
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht -, 05.02.2013 -
ups ... was sagt man dazu. Am besten Folgendes :
Plötzlich und unerwartet verschied ....
Na immerhin kennt man sich ja schon auf dem Insolvenzgericht.
Ich hätte gern mal ein Tip, sobald die nächste Firma unter gleicher Anschrift auftaucht und geprüftes tc-Mitglied wird.
mfg thommyToleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! -
taxi492 schrieb:
Also nach Monaten habe ich jetzt endlich durch Pfändung mein Geld bekommen! taxi492
Und jetzt rechne mal ab dem 05.02.2013 3 Monate zurück. Vielleicht kommt der Verwalter ja vorbei und pfändet zurück. Dann mußte die Weihnachtsgeschenke zurück in den Laden bringen.
mfg thommyToleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! -
thommygera schrieb:
Plötzlich und unerwartet verschied ....
Die Industriestr. hat es in sich!
3 Insolvenzen seit Gründung 2005!
So was sollte einem Chefdisponnenten und Lehrlingsausbilder nicht passieren!
Habe eben mal geschaut, es gibt noch keine Neugründung!
Bestimmt muss der Enkel erst herran wachsen!
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