RK Spedition Wörnitz

  • RK Spedition-> Schwarzes Schaf

    Hallo,

    ich kann nur raten die Finger von dieser Firma zu lassen. Wir haben eine offene Forderung gegen die Firma seit Mai. Das ganze liegt jetzt beim Gericht!

    Und der Herr der schon vorher eine Spedition in die Insolfenz getrieben hat und nun diese Spedition auf seine Frau angemeldet hat ist sehr unhöflich und ein rießen A.... am Telefon.

    MFG
  • Und nun holt es der Inso Verwalter, wegen dir ist er pleite!

    taxi492 schrieb:

    Also nach Monaten habe ich jetzt endlich durch Pfändung mein Geld bekommen! taxi492 :)

    Amtsgericht Ansbach, Aktenzeichen: 4 IN 22/13





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der RK Spedition und Logistik KG, Industriestraße 18, 91637 Wörnitz
    HRA 3648, Registergericht Ansbach

    gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
    Karolina Döscher, Lindenstraße 10, 91637 Wörnitz

    wurde am 05.02.2013 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung
    des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

    Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg,
    Tel.: 0911-95 12 85-0, Fax: 0911/95 12 85 10

    wurde am 05.02.2013 angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit
    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

    wurden am 05.02.2013 Massnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche
    Schuldnervermögen eingestellt, §§ 21 Abs. 1, 2 Nr. 3 InsO.


    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
    Schuldnerin zu betreten und dort die Nachforschungen anzustellen. Die
    Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht ihre Bücher und
    Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
    erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände und
    Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, freies Vermögen, soweit der
    Sicherungszweck dies erfordert, zu verwerten, sowie Gelder der Schuldnerin in
    Besitz zu nehmen und treuhänderisch zu verwahren, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.

    Absonderungsberechtigten Gläubigerin ist die Abholung von Gegenständen und der
    Einzug von Forderungen -auch der abgetretenen Forderungen- aus dem Vermögen
    der Schuldnerin untersagt, § 21 Abs. 1 InsO.

    Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
    dieses Beschlusses zu leisten, § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.





    4 IN 22/13

    Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht -, 05.02.2013
  • ups ... was sagt man dazu. Am besten Folgendes :

    Plötzlich und unerwartet verschied ....

    Na immerhin kennt man sich ja schon auf dem Insolvenzgericht. :D

    Ich hätte gern mal ein Tip, sobald die nächste Firma unter gleicher Anschrift auftaucht und geprüftes tc-Mitglied wird.

    mfg thommy
    Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

    Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
  • RE: RK Wörnitz

    taxi492 schrieb:

    Also nach Monaten habe ich jetzt endlich durch Pfändung mein Geld bekommen! taxi492 :)


    Und jetzt rechne mal ab dem 05.02.2013 3 Monate zurück. Vielleicht kommt der Verwalter ja vorbei und pfändet zurück. Dann mußte die Weihnachtsgeschenke zurück in den Laden bringen. :D

    mfg thommy
    Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

    Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!