Restalkohol

    • Problem:
      Einer meiner Fahrer wurde an der Entladestelle mit dem Verdacht auf Restalkohol zum Betriebsarzt gebracht.
      Der hat 0,7 festgestellt und hat die Weiterfahrt bis heute Mittag fest gelegt.

      Frage:
      Kann ich diesem Fahrer dadurch fristlos kündigen?
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Fristlos geht nicht.
      Du mußt vorher erst abmahnen und in der Abmahnung die Folgen für den Wiederholungsfall niederschreiben.

      Aber du sagst ja selber, dass der Kollege noch Probezeit hat.
      Da kannst ihm natürlich kündigen. Aber fristgerecht. Fristlos ist auch hier nicht möglich.
    • Original von T.T.P.
      Fristlos geht nicht.
      Du mußt vorher erst abmahnen und in der Abmahnung die Folgen für den Wiederholungsfall niederschreiben.

      Aber du sagst ja selber, dass der Kollege noch Probezeit hat.
      Da kannst ihm natürlich kündigen. Aber fristgerecht. Fristlos ist auch hier nicht möglich.


      Das mage ich mal stark zu bezweifeln da das eine grobe Pflichtverletzung ist, sicherlich vergleichbar wie wenn ihm die Hand ausgerutscht ist. Da muss auch nicht abgemahnt werden. Und ich denke die Gerichte werden dir zustimmen das man wegen so einem Vorfall das ganz klar das Vertrauen verletzt fristlos durch geht.

      Also ich würde es darauf anlegen... einfach fristlos und hilfsweise fristgerecht. Auch so formulieren - wenn der gute dann vor Gericht zieht kannst du immer noch entscheiden ob du den Klageweg gehst oder klein bei gibst. Und falls er im unwarscheinlichen Fall gewinnt hast du den trotzdem fristgerecht von der Backe. Also kannst du nur gewinnen.
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • Das mage ich mal stark zu bezweifeln da das eine grobe Pflichtverletzung ist,


      Das steht ausser Frage.
      Trotzdem ist zuerst eine Abmahnung fällig.

      Die fristgerechte Kündigung bringt dir in diesem Fall auch nichts ohne vorherige Abmahnung.
      Schließlich muß ein Kündigungsgrund genannt werden.
      Und wenn du diesen Grund vorher nicht schon einmal abgemahnt hast, haut dir der Arbeitsrichter die Kündigung um die Ohren.

      Ist leider so in unserer Bananenrepublik.

      Dies gilt natürlich nur für Unternehmen, die dem Kündigungsschutz unterliegen.
      Kleinunternehmen haben es hier leichter, denn die müssen keinen Kündigungsgrund angeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von T.T.P. ()

    • Original von T.T.P.
      Das mage ich mal stark zu bezweifeln da das eine grobe Pflichtverletzung ist,


      Das steht ausser Frage.
      Trotzdem ist zuerst eine Abmahnung fällig.

      Die fristgerechte Kündigung bringt dir in diesem Fall auch nichts ohne vorherige Abmahnung.
      Schließlich muß ein Kündigungsgrund genannt werden.
      Und wenn du diesen Grund vorher nicht schon einmal abgemahnt hast, haut dir der Arbeitsrichter die Kündigung um die Ohren.

      Ist leider so in unserer Bananenrepublik.

      Dies gilt natürlich nur für Unternehmen, die dem Kündigungsschutz unterliegen.
      Kleinunternehmen haben es hier leichter, denn die müssen keinen Kündigungsgrund angeben.


      Hier ein kleiner Link der deine Darstellung unterstützt Link allerdings gilt das nur bei "normalen" Arbeitnehmern. Bei LKW Fahrern ist fristlos möglich, siehe hier.

      Wenigstens etwas Gerechtigkeit.
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...