Republika della Bannana di Tedesco FULDA

    • Republika della Bannana di Tedesco FULDA

      Es gibt ein Bundesland das heißt Hessen. Dort gibt es den Landkreis des heiligen Bonifatz Fulda. Früher auch mal Fürstentum Dyba genannt.

      Auch ein Arbeitsgericht gibt es dort und dann auch Arbeitsrichter. :D :D :D

      Der eine von denen nötigt eine Beklagte!!!

      Folgendes hat sich abgespielt. Fahrer übernimmt eine Ladung, angesagt waren
      Tauschpaletten. Nach der Beladung meldte sich der Fahrer, es ist alles lose verladen, am Lieferschein aber EP quittiert.

      Am Jahresende wurde der Fahrer wegen den Dumpingaufträgen entlassen, denn
      in Krisenzeiten schleppt man nur gute Fahrer mit durch.

      Er fand es nicht nötig die Digicard auslesen zu lassen sowie das mit den Paletten zu klären und darauf hin die Palettenrechnung vom Lohn sowie 2 X Wochenspesen
      zurück behalten.

      Jetzt suchte der Fahrer sein Recht bei dem Arbeitsgericht im Fürstentum.

      Es wurde eine Güteverhandlung an beraumt und das erscheinen der Beklagten angeordnet.

      Zur Güteverhandlung geht man so gut wie nicht, weil sowie so nur Mist raus kommt
      und die Beklagte krank geschrieben war und in ärztlicher Behandlung befand.

      Die 2 RA schlossen einen Vergleich.

      Warum schließen RA Vergleiche????? In der Regel bezahlt der Rechtschutz die Anwaltskosten und wenn ein Vergleich gechlossen wird, bekommt der RA die Häfte der Kosten von der nächsten Verhandlung. :D

      RA und Rechtschutz haben ein Geschäft gemacht.

      Der Beklagten sagte der Vergleich nicht zu, a. weil der Richter der Meinung war man könnte den armen Fahrer nicht Haftbar machen, da es nicht vorsätzlich war. :evil: :evil: :evil:


      Sowas kann nur ein Trotti verzapfen der in seinem Leben noch nie pruduktiv gearbeitet hat und nur von Bafög und Bezügen gelebt hat, oder als ehemaliger Beruf Sohn. Die Beklagte stimmt dem Vergleich nicht zu und machte Wiederruf.

      So jetzt kommst.

      Richter ruft den RA der Beklagten an und droht wenn dem Vergleich nicht zugestimmt werde würde er ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 € verhängen, wegen nicht Erscheinen zum Termin.

      Die Beklagte ließ sich nicht einschüchtern beharrte am Wiederruf.


      Nun wurde die Beklagte zu einem Ordnungsgeld vom € 100 verdonnert worauf die
      Beklagte mit einer sofortiger Beschwerde antwortete. :P :P :P :P


      Stassi 2.0 lässt grüssen, wenn sie weiter Westbesuch erhalten werden sie an ihrem
      Arbeitsplatz versetzt. :D :D :D :D :D :D


      Sowie ich den Namen vom Arbeitsrichter von der Beklagten erhalte, werde ich ihn hier posten.


      Gegen solche muß man einen Speisroutenlauf veranstalten.


      Grüße der Teufel

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    • Ein Richter der nicht alles mit sich machen läßt. Erst nicht erscheinen dann Einspruch einlegen. Hin und her. warum war er dann nicht da ?

      Was sich mir aber nicht Erschließt ist, warum hat der Richter dem Vergleich überhaupt zugestimmt? Muss er das? Bei einem Strafverfahren muss er dem Antrag des Staatsanwaltes ja auch nicht folgen wenn er eine schlüssige Begründung hat.
    • Was da genau gelaufen ist-kann ich nicht nachvollziehen.

      - Aber eines weiß ich--Recht haben und Recht bekommen in diesen Staat ist tatsächlich unwürdig und der Vergleich mit einer Bananenrepublik nicht ganz abwegig.

      Ein Anwalt hat mir einmal erklärt- bei Gericht ist es wie in einer Türkischen Würfelbude,oder besser noch " Forest Gump"- es ist wie mit einer Schachtel Pralinen, du weißt nie was darin ist!!

      In unseren auch so demokratischen Rechtsstaat bekommt fast nie derjenige Recht , welche das Gesetz auf seiner Seite hat, sondern der der einen Anwalt und Schlitzohr sein eigen nennen kann.Gerichte gehen bei mir erst in der 3. Instanz max. los und der EU-GH , alles andere ist kalter Kaffee und zu 90 % nicht nachvollziehbar.

      ein längst in Pension gegangener LG Präsident hat mir das ganze öfters erklärt wie es zugeht bei Gericht.
      1. Spielt es schon mal eine große Rolle wie der oder die Vorsitzende früh aufgestanden ist!!- kein Witz-
      2. Maßgeblich ist dann noch das Frühstück und wie die Ehefrau an diesem Tag drauf ist!!Auch kein Witz-
      3.Als nächstes , wie viel arbeit hat der /die vorsitzende Richter mit dem Fall.Wenn Verhandelt wird,Zeugenbeweise usw. erfolgen bedeutet dies viel Arbeit und der Beamte muss bisserl was tun, heißt nachlesen.Kein Mensch kann alles wissen, aber man muss nachlesen.
      4. Ist die eine oder andere Partei schon bei Gericht aufgetreten , wenn ja , egal ob obsiegt oder unterlegen,gibt es schon mal gleich Vorurteile.!!

      Mir und meinen Schatz brauch keiner mehr mit gesetzlicher Treue zu kommen,welche vor dem Richter recht gesprochen wird.Hinzu kommt, dass 50 % der Rechtsanwälte faul sind bzw. keine Arbeit haben und dadurch ihre Mandanten in Prozesse treiben nur um Geld zu verdienen.

      Beste ist, mann/frau kennt sich bisserl aus und gibt den Anwalt klare und eindeutige Vorgaben, besser sogar noch alles selbst zu schreiben.Sonst bist einfach im Arc...

      So läuft es in einer Bananenrepublik oder zu ehemaligen Stasi Zeiten.

      Meine Mutter sagte immer"Regen bringt Segen" --aber das war früher einmal und hatte Bedeutung.

      Ohne falsch verstanden zu werden, dies gilt für die eine sowie für die andere Partei vor Gericht.

      LG
      Simone
      Bei der heutigen Politik kommen einen die Tränen.Nicht nur uns als BKF,Spedis,Tu`s , Kleinunternehmer ,Kraftfahrer und Autofahrern.

      lkwonlineshop

      :thumbsup:
    • tja,

      da wird wohl der beklagte pech haben und zahlen müssen, ist ja auch richtig so, ist schon an sich ne frechheit wegen 20 oder 30 paletten vor`s gericht zu gehen. wenn der betreffende tu nicht die kohle hat für die 20 paletten, dann soll er seine kuchenbude dicht machen. ich würde dem betreffenden auch die kosten für das verfahren auf heller und pfennig draufbrummen.
      der richter hat schon recht, es muß dem fahrer erstmal vorsatz nachgewiesen werden, und das ist nicht möglich. desweiteren kann man den fahrer nicht belangen wenn er seine fahrerkarte am ende des av nicht rausrückt, 1. muß man gegenüber dem bag nachweisen das man alles versucht hat um an die daten zu kommen, also anforderung mit fristsetzung per einschreiben und fertig. 2. hat man die daten ja auch im tacho, oder??

      tja manchmal geht der schuß eben nach hinten los, sollte man halt abwägen ob man es erst bis zur klage kommen lassen muß, aber wenn man verliert nicht so erbärmlich rumjammern, kann mich noch erinnern wie großkotzig geschrieben wurde, als man vor gericht gewonnen hatte ( fahrtkosten etc) :P

      also ich kann den ersten beitrag nicht nachvollziehen, tut mir leid
    • Wie Simona schon sagte klingt das hier alles nach schlecht geschlafen und kein Bock gehabt.

      Wahnwitzig ist das schon. Erstmal die 20 paletten in Rechnung zu stellen ist schon eine sache für sich. Dann aus trotz vor gericht ziehen. Wie hoch war hier überhaupt der Streitwert? Der Anwalt der den Fall angenommen hat muss auch echt langeweile gehabt haben. Selbst dann handelt man einen vergleich nicht vor gericht aus sondern bevor man vor gericht zieht und stimmt das mit seinem mandanten ab. Wenn man dann schon vor gericht steht und einigt sich doch auf einen vergleich und der Richter hat die Möglichkeit einzugreifen und den Fall im sinne der Rechstsprechung zu entscheiden dann sollte er von seinem Recht gebrauch machen (wie gesagt ich kenne dieser Regelung nur vom Strafrecht nicht vom zivilrecht).

      Wenn der mandant jetzt (da er ja nicht bei der Verhandlung dabei war und seinem Rechtsverdreher nicht auf die Finger kloppen konnte) wiederspruch einlegt............. na wo sind wir denn ! *kopfschüttel*
    • tja, wie gesagt gerichtskosten auf heller und pfennig dem beklagten bzw. dem "verlierer" in rechnung stellen.

      wegen so einem pille palle die gerichte beschäftigen und woanders laufen die schwerverbrecher herum, armes deutschland. :P
    • Original von heini
      tja,

      , und das ist nicht möglich. desweiteren kann man den fahrer nicht belanen wenn er seine fahrerkarte am ende des av nicht rausrückt, 1. muß man gegenüber dem bag nachweisen das man alles versucht hat um an die daten zu kommen, also anforderung mit fristsetzung per einschreiben und fertig. 2. hat man die daten ja auch im tacho, oder??



      @heini, nach 20 Jahren sollte man die Gesetzgebung der BRD kennen.

      Wenn ein Fahrer die Tachoscheiben nicht oder die Digicard nicht abgibt zum auslesen ist strafbewert.

      Desweiteren hat der Halter oder der Nutzer dafür zusorgen das dies geschieht, auch Strafbewert.

      Vielleicht wollen manche Firmen im Osten nicht sehen wie sie ihre Fahrer durch die Gegend jagen. :P :P :P


      Fakt ist die Nötigung vom Richter oder sagt man da heute anders dazu.

      Als Fahrer kannte ich es nur so, der Durchschlag vom Lügenbuch und Tachoscheiben nicht vollzählig keine Spesenauszahlung.

      Lügenbuch kennt unsere heini nicht oder?
    • :@ mein lieber grani,

      hatte so ein problem auch, habe kurz beim gewerbeaufsichtamt angerufen und dort wurde mir dies mitgeteilt. aber scheinbar ist ihr geistiger horizont so eingeschränkt, das sie vor lauter verwirtheit wegen solch einem pille palle vor gericht ziehen müssen, anstatt wie ein vernünftiger unternehmer beherzt zu reagieren. ein armutszeugnis für die person die da beklagt wurde und ein noch viel erbärmlicheres gejammer vom threaderöffner obendrein, aber gott sei dank gibt es in deutschland noch vernünftige richter.


      so mein lieber grani, nun schimpfen sie wieder auf den osten und besonders auf meine person, damit können sie vielleicht ihresgleichen beeindrucken, aber mich nicht im geringsten.

      :P :P
    • @ grani,

      ja sie haben recht dieses buch kenne ich nicht, war vor meiner zeit, aber ist da etwas schlimm daran wenn ich es nicht kenne??
      sie schreiben immer nur von hören sagen, vielleicht sollten sie sich mal bei den betreffenden behörden erkundigen. vorher sollten sie vielleicht einen benimmkurs absolvieren.
      aber was eben so ein richtiger trucker ist, der weiß ja alles und das noch viel besser, gelle??? :P