Es gibt ein Bundesland das heißt Hessen. Dort gibt es den Landkreis des heiligen Bonifatz Fulda. Früher auch mal Fürstentum Dyba genannt.
Auch ein Arbeitsgericht gibt es dort und dann auch Arbeitsrichter.

Der eine von denen nötigt eine Beklagte!!!
Folgendes hat sich abgespielt. Fahrer übernimmt eine Ladung, angesagt waren
Tauschpaletten. Nach der Beladung meldte sich der Fahrer, es ist alles lose verladen, am Lieferschein aber EP quittiert.
Am Jahresende wurde der Fahrer wegen den Dumpingaufträgen entlassen, denn
in Krisenzeiten schleppt man nur gute Fahrer mit durch.
Er fand es nicht nötig die Digicard auslesen zu lassen sowie das mit den Paletten zu klären und darauf hin die Palettenrechnung vom Lohn sowie 2 X Wochenspesen
zurück behalten.
Jetzt suchte der Fahrer sein Recht bei dem Arbeitsgericht im Fürstentum.
Es wurde eine Güteverhandlung an beraumt und das erscheinen der Beklagten angeordnet.
Zur Güteverhandlung geht man so gut wie nicht, weil sowie so nur Mist raus kommt
und die Beklagte krank geschrieben war und in ärztlicher Behandlung befand.
Die 2 RA schlossen einen Vergleich.
Warum schließen RA Vergleiche????? In der Regel bezahlt der Rechtschutz die Anwaltskosten und wenn ein Vergleich gechlossen wird, bekommt der RA die Häfte der Kosten von der nächsten Verhandlung.
RA und Rechtschutz haben ein Geschäft gemacht.
Der Beklagten sagte der Vergleich nicht zu, a. weil der Richter der Meinung war man könnte den armen Fahrer nicht Haftbar machen, da es nicht vorsätzlich war.

Sowas kann nur ein Trotti verzapfen der in seinem Leben noch nie pruduktiv gearbeitet hat und nur von Bafög und Bezügen gelebt hat, oder als ehemaliger Beruf Sohn. Die Beklagte stimmt dem Vergleich nicht zu und machte Wiederruf.
So jetzt kommst.
Richter ruft den RA der Beklagten an und droht wenn dem Vergleich nicht zugestimmt werde würde er ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 € verhängen, wegen nicht Erscheinen zum Termin.
Die Beklagte ließ sich nicht einschüchtern beharrte am Wiederruf.
Nun wurde die Beklagte zu einem Ordnungsgeld vom € 100 verdonnert worauf die
Beklagte mit einer sofortiger Beschwerde antwortete.

Stassi 2.0 lässt grüssen, wenn sie weiter Westbesuch erhalten werden sie an ihrem
Arbeitsplatz versetzt.

Sowie ich den Namen vom Arbeitsrichter von der Beklagten erhalte, werde ich ihn hier posten.
Gegen solche muß man einen Speisroutenlauf veranstalten.
Grüße der Teufel
[Blockierte Grafik: http://1.2.3.13/bmi/www.lachmeister.de/images/smilies/Teufel/teufel_46.gif]
Auch ein Arbeitsgericht gibt es dort und dann auch Arbeitsrichter.



Der eine von denen nötigt eine Beklagte!!!
Folgendes hat sich abgespielt. Fahrer übernimmt eine Ladung, angesagt waren
Tauschpaletten. Nach der Beladung meldte sich der Fahrer, es ist alles lose verladen, am Lieferschein aber EP quittiert.
Am Jahresende wurde der Fahrer wegen den Dumpingaufträgen entlassen, denn
in Krisenzeiten schleppt man nur gute Fahrer mit durch.
Er fand es nicht nötig die Digicard auslesen zu lassen sowie das mit den Paletten zu klären und darauf hin die Palettenrechnung vom Lohn sowie 2 X Wochenspesen
zurück behalten.
Jetzt suchte der Fahrer sein Recht bei dem Arbeitsgericht im Fürstentum.
Es wurde eine Güteverhandlung an beraumt und das erscheinen der Beklagten angeordnet.
Zur Güteverhandlung geht man so gut wie nicht, weil sowie so nur Mist raus kommt
und die Beklagte krank geschrieben war und in ärztlicher Behandlung befand.
Die 2 RA schlossen einen Vergleich.
Warum schließen RA Vergleiche????? In der Regel bezahlt der Rechtschutz die Anwaltskosten und wenn ein Vergleich gechlossen wird, bekommt der RA die Häfte der Kosten von der nächsten Verhandlung.

RA und Rechtschutz haben ein Geschäft gemacht.
Der Beklagten sagte der Vergleich nicht zu, a. weil der Richter der Meinung war man könnte den armen Fahrer nicht Haftbar machen, da es nicht vorsätzlich war.



Sowas kann nur ein Trotti verzapfen der in seinem Leben noch nie pruduktiv gearbeitet hat und nur von Bafög und Bezügen gelebt hat, oder als ehemaliger Beruf Sohn. Die Beklagte stimmt dem Vergleich nicht zu und machte Wiederruf.
So jetzt kommst.
Richter ruft den RA der Beklagten an und droht wenn dem Vergleich nicht zugestimmt werde würde er ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 € verhängen, wegen nicht Erscheinen zum Termin.
Die Beklagte ließ sich nicht einschüchtern beharrte am Wiederruf.
Nun wurde die Beklagte zu einem Ordnungsgeld vom € 100 verdonnert worauf die
Beklagte mit einer sofortiger Beschwerde antwortete.




Stassi 2.0 lässt grüssen, wenn sie weiter Westbesuch erhalten werden sie an ihrem
Arbeitsplatz versetzt.






Sowie ich den Namen vom Arbeitsrichter von der Beklagten erhalte, werde ich ihn hier posten.
Gegen solche muß man einen Speisroutenlauf veranstalten.
Grüße der Teufel
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