"Regeln"Gewerbeanmeldung im Bereich Kleintransport

    • "Regeln"Gewerbeanmeldung im Bereich Kleintransport

      Ist das Gewerbe "Kleintransporte" eigentlich erlaubnispflichtig ?
      Die Bezeichnung "Kleintransporte" gibt es für die Gewerbeanmeldung nicht mehr. Entscheidend ist, ob Sie Fahrzeuge benutzen, die inklusive eventuellem Anhänger nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht haben (nicht Nutzlast !!). An dieser Gewichtsgrenze orientiert sich, ob Ihre gewerblich durchgeführten Transporte erlaubnispflichtig sind.

      Weitere Informationen


      Wenn Sie ein "Kleintransport - Gewerbe" anmelden wollen, dann wird man Sie auf der Gewerbemeldestelle des Bezirksordnungsamtes fragen, ob Sie Transporte mit Fahrzeugen unter oder über 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts durchführen wollen. Je nach Antwort wird die entsprechende Formulierung in die Gewerbeanmeldung eingetragen.


      Wichtig ist, dass Sie bei Transporten mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr benötigen ! Sie dürfen auch keine Transporte in dieser Kategorie durchführen, sofern Sie noch nicht im Besitz einer entsprechenden Urkunde sind. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei haben ihre Kontrollen seit Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) verstärkt und der Bußgeldkatalog wurde ebenfalls überarbeitet.


      Ein unerlaubt durchgeführter, aber eigentlich erlaubnispflichtiger Transport, führt zu einem Bußgeldverfahren nicht unter 500 € !


      Informieren Sie sich bei Ihrer Ordnungsbehörde, ob Sie eine Erlaubnis benötigen und schildern Sie genau, was für Transporte und für welchen Zweck Sie sie durchführen wollen. Die Ansprechpartner finden Sie unter dem Stichwort "Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t" (siehe Link) !



      Link zum Produkt:
      Servicebereich - Transport und Beförderung - Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t
      Firmenhauptsitz

      Kirchstraße 14
      99706 Hachelbich

      TEL: 03632 700974

      www.kleintransporte-exner.de