Rechtsfrage bei einer Insolvenz!

    • Rechtsfrage bei einer Insolvenz!

      Da der Admin heute wieder gelöscht hat, will ich das Pferd mal anders anzäumen!

      Discountaktionslogistiker Dingsbumms will Lagerkosten sparen und bietet die Aktionladungen 21 Tage früher zum laden an und zum zwischen lagern!

      Wenn ich jetzt so eine Ladung annehme und den Auflieger abstelle am Hof und nach 10 Tagen fackelt er ab, welche Versicherung kommt da für auf?

      Jetzt zu dem aktuellen Fall.

      Acht Tage vor der Zustellung geht der Frachtführer in Insolvenz mit Selbstverwaltung!

      Am Auslieferungstag liefert der Frachtführer nicht eher aus bis er Vorkasse hat!

      Gilt der TA noch für den insolventen Frachführer?

      Kann der Discounter den Dingsbumms in Haftung nehmen??

      Die Insolvenz ist doch ein Ereignis das dem Aktionslogistiker nicht an zu lasten ist!

      Ohne Selbstverwaltung ist mir klar das der IV die Ware nicht raus gibt!


      Fragen über Fragen!
    • Also m.E. ist Vorkasse in dem von Dir geschilderten Fall nicht berechtigt. Hintergrund das der TA im regelfall nicht nur die Lagerung sondern auch die Zustellung beinhaltet. Da Frachten grundsätzlich erst mit Auslieferung des Gutes fällig werden ist dieses der früheste Zeitpunkt. Alles was auf einmal vorher bezahlt werden soll geht m.E. schon Richtung Straftatbestand.

      Würde Dir aber einen auf Handelsrecht spezialisierten RA ans Herz legen der dir normalerweise unverbindlich nen Tipp geben kann ob meine Einschätzung passt.

      Gruß
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald
    • Moin Austs, nicht mein Fall sondern ein Fall von einem User!

      Wie ich ja schon geschrieben habe, hat der Admin gelöscht!

      Ein Logistiker der letzte Woche Insolvenz in Eigenregie angemeldet hat( habe die Insomeldung letzte Woche rein gesetzt und ein einen Fred gestartet das dieser
      für Frachten eine kostenpflichtige Hotline hatte vor 3 Jahren) hat von einem User die LD angenommen und liefert jetzt nicht aus, nur gegen Vorkasse!
    • Wie gesagt kommt darauf an wie der Auftrag aussieht. Wenn die Hauptleistung der Transport und die Zwischenlagerung nur eine beinhaltete Teilleistung darstellt, besteht der Anspruch auf Zahlunng frühestens mit der Auslieferung des Gutes.

      Falls er sich unter diesen Umständen weigert auszuliefern würde ich sogar evtl. eiene Strafanzeige wegen räuberischer Erpressung bzw. Unterschlagung stellen. Aber wie gesagt alles unter Vorbehalt. Nicht als verbindliche Rechtsauskunft werten.
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald
    • Normal ist doch bei einer Insolvenz das alles was im Betrieb ist, erstmal zu Insolvenz Masse gehört!

      Habe im Granitgeschäft da etliches erlebt!

      Bitte abholen da und da, kamen Mittags und der IV hat den morgen den riegel vor gemacht!

      Als der größte Naturstein Importeuer in die Insolvenz ging, hat der IV noch Konsigations Ware lass holen, ein anderer macht es wieder nicht!

      Im oberen Fall müsste doch der IV erst die Ware frei geben es sein in Eigenregie läuft das anders.


      Nun zu meiner anderen Frage!

      Der abgestellte Auflieger mit Ware der 3 Wochen als Zwischenlager fungieren soll, die CMR oder Transportersicherung zahlt nicht!

      Als sie einen LKW geklaut haben in Italien kam von der Versicherung die Frage, warum so lange Laufzeit!

      Wenn z.B. der Käufer gesagt hat, am 19.08. will er die Ladung haben, dann haben wir z.B. morgen den 19 verladen und Montags auf die Bahn gebracht und den 19.08 von der Kombi in Verona abgeholt!
    • Seh ich ähnlich wie austs. Das konnexe und inkonnexe Pfandrecht ist eigentlich nur ein Papiertiger, da die Ware i.d.R. nicht dem Spediteur gehört.

      Hier würde ich meinem Kunden reinen Wein einschenken und diesen eine Haftbarhaltung verfassen lassen.

      "Ohne Selbstverwaltung ist mir klar das der IV die Ware nicht raus gibt!" & "Gilt der TA noch für den insolventen Frachführer?"

      Wenn der IV Geld für den Auftrag haben will, muß er doch wohl noch gelten oder???? Woraus ergäbe sich sonst ein Anspruch auf Entgelt ? Und wenn er noch gilt, dann gilt auch das vereinbarte ZZ. Vorauskasse wird ja wohl nicht drin stehen.

      Im Falle von nicht getauschten Paletten würden einem bei Vorauskasse jegliche Verrechnungsmöglichkeiten genommen werden und damit quasi Insolvenzmasse förmlich "erpresst" werden.

      Würde ich mir wie gesagt nicht gefallen lassen. Wenn es arg brennt, dann notfalls per Hinterlegung (Notaranderkonto) bzw. Barzahlung an der Entladestelle (sofern möglich) und alles verbunden mit einer Strafanzeige gegen den IV. Einen Verwalter gibt es auch bei Insolvenzen in Eigenregie.

      Der umgedrehte Fall würde mich viel eher interessieren. Ich hätte die Ware bei mir stehen, weis genau, ich bekomme niemals Kohle, da der Auftrag aus Zeiten vor der Insolvenz war. Ein Pfandrecht ergibt sich nicht, da das Entgelt noch nicht fällig ist. Müßte ich die Ware nun zustellen, um den Vertrag zu erfüllen, wohlwissend, das ihn die auftraggebende Seite nicht einhalten wird ?

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Der umgedrehte Fall würde mich viel eher interessieren. Ich hätte die Ware bei mir stehen, weis genau, ich bekomme niemals Kohle, da der Auftrag aus Zeiten vor der Insolvenz war. Ein Pfandrecht ergibt sich nicht, da das Entgelt noch nicht fällig ist. Müßte ich die Ware nun zustellen, um den Vertrag zu erfüllen, wohlwissend, das ihn die auftraggebende Seite nicht einhalten wird ?

      mfg thommy

      Ich würde noch behaupten, wenn die EP nicht zug um zug getauscht sind, dass man diese nicht mal behalten kann!