Ramsauers Ideen und Ihre Folgen ....

    • Ramsauers Ideen und Ihre Folgen ....

      7.Juli 2013, Berlin (pm/bmvbs) Der Bundesrat hat heute dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.

      Ramsauer:

      "Das Gesetz zum neuen Punktesystem kommt - eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer. Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Bei der Neuregelung haben wir erstmals auch die Bürger direkt eingebunden. Im kommenden Jahr heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit."

      Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (ein neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge) entfällt.
      Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
      Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).
      Klare Einstufung: "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
      Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines "Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
      Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
      Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.
      Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte die Eckpunkte für die Neuregelung im Frühjahr 2012 vorgestellt. Damit war eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet worden. Im Mai 2012 wurde zum Vorhaben eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es gab rund 30.000 Beiträge. Eine Hauptforderung war die stärkere Differenzierung bei den Punkten (3 statt 2). Diese Anregung wurde in die Gesetzgebung zur Neuregelung aufgenommen. Damit gab es in Deutschland erstmalig eine Bürgerbeteiligung bei einem Gesetzentwurf - mit konkreten Folgen.
    • Dieses Scheißargument jedesmal "Jeder Eintrag verjährt für sich". Das war früher bzw. ist jetzt AUCH der Fall. Nach 5 Jahren ist bis auf ganz wenige Ausnahmen (Irgendwelche Drogengeschichten glaub) jedes Delikt nach 5 Jahren für sich verjährt. Das mit den 2 Jahren kennt ja jeder, das geht bekanntlich halt nur wenn nix dazukommt und es verfallen alle gleichzeitig. Nach 5 Jahren verfällt aber immer automatisch jeder Verstoß auch jetzt bei der seit x Jahren gültigen Regelung.