Probleme mit Factoring Unternehmen

    • Probleme mit Factoring Unternehmen

      Habe vor 3 Monaten eine Rg von einem TU erhalten,der seine Forderungen an eine

      Factoring Firma abgetreten hat.

      Möglich.dass bei der Bezahlung irrtümlich auf das Konto des TUs überwiesen wurde.

      Kann ich bei meinen Spk.-Kontoauszügen nicht sehen.

      Jetzt ist der TU insolvent,die Fact-Firma kann nicht mehr verrechnen,und möchte nochmal

      von mir die Rg beglichen haben.

      Ist das rechtens???
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      bei allen deutschen Banken und Sparkassen.
      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • Leider ist das so. Allerdings würde ich die Flinte noch nicht ins Korn werfen.

      1. War der Hinweis auf das Factoring deutlich auf der Rechnung angebracht ???
      2. Du mußt als Auftraggeber Factoring nicht akzeptieren. Nimm in Deinen TA einfach einen Satz auf, daß Du Factoring generell ausschließt. (für die Zukunft)
      3.Factoring-Firmen zahlen Forderungen niemals zu 100% aus, sondern im Regelfall 80% der Brutto-Rechnungssumme. Somit ist eine Sicherheit von 20% durchaus vorhanden. Hat die Factoring-Gesellschaft das von ihr geliehene Kapital vollständig zurück erhalten, hat sie keinen Anspruch mehr auf die 20%. Sie könnte also Deine "Direktzahlung" dem Unternehmer ins "Soll" buchen und aufrechnen. Auf der anderen Seite hat der Unternehmer lt. AGB meist die Pflicht, "Direktzahlungen" umgehend beim Factor anzuzeigen und diesem weiter zu überweisen.

      Ich würde hier mal ein längeres Gespräch mit dem Inso-Verwalter suchen. Ich glaube auch nicht, daß nach 3 Monaten keine Verrechnungsmöglichkeit mehr besteht. Die Factoringgesellschaft gibt nur jene Gelder frei, die sie auch erhalten hat, bis eben zur vorfinanzierten Summe. Da die Forderung rechtlich gesehen dem Unternehmer gar nicht mehr gehörte, würde ich auch mal prüfen lassen, inwiefern der gezahlte Betrag der Masse zufließt. Dazu müßtest Du aber mal einen Anwalt Deines Vertrauens befragen.

      Und wieso kannst Du nicht nachvollziehen, wohin Du überwiesen hast ????? Dann frag doch mal Deine Bank.

      Falls Du noch Fragen hast, gern auch PN. Ich habe hier eine dicke Akte Noa-Factoring rumliegen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Moin ! Die evtl. fehlerhafte Überweisung kann dir nicht angelastet werden. Dein TU wäre verpflichtet gewesen das Geld Kraft seines Vetrages mit der Factoring an diese weiterzuleiten.Wenn der TU das nicht getan hat und jetzt insolvent ist kann die Factoring die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden (Wenn es denn einen gibt)
      Ich würde es drauf ankommen lassen und evtl. beweisen, dass die Fracht bezahlt ist.
    • Diese Aussage ist nicht richtig bzw. korrekt. Die Forderung gehört der Factoring-Gesellschaft und sie kann sie damit auch eintreiben. Somit ist klar, wer sich mir dem Inso streiten muß.

      Richtig ist, wie ich auch schon schrieb, das die Forderung hätte weitergeleitet werden müssen. Ob der Einbehalt durch den TU jetzt in den strafrechtlichen Bereich geht, soll bitte ein Anwalt beurteilen, hilft vermutlich aber auch nicht weiter.

      Da von einem normalen Zahlungsziel von 30 Tagen ausgegangen werden kann (steht leider nicht im Eingangsposting), hätte die Factoring spätestens nach 40-45 Tagen gemahnt. Zu diesem Zeitpunkt war mit Sicherheit die Aufrechnung noch möglich, da ja viele Spedi`s erst nach 60 Tagen zahlen und somit noch ein Negativ-Saldo bei der factoring bestand.

      Die Frage wäre also : Wann kam die Mahnung? Wann hat transco geantwortet? Konnte wirklich nicht mehr aufgerechnet werden ?

      mfg thommy
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    • thommygera schrieb:

      Leider ist das so. Allerdings würde ich die Flinte noch nicht ins Korn werfen.

      1. War der Hinweis auf das Factoring deutlich auf der Rechnung angebracht ???
      2. Du mußt als Auftraggeber Factoring nicht akzeptieren. Nimm in Deinen TA einfach einen Satz auf, daß Du Factoring generell ausschließt. (für die Zukunft)
      3.Factoring-Firmen zahlen Forderungen niemals zu 100% aus, sondern im Regelfall 80% der Brutto-Rechnungssumme. Somit ist eine Sicherheit von 20% durchaus vorhanden. Hat die Factoring-Gesellschaft das von ihr geliehene Kapital vollständig zurück erhalten, hat sie keinen Anspruch mehr auf die 20%. Sie könnte also Deine "Direktzahlung" dem Unternehmer ins "Soll" buchen und aufrechnen. Auf der anderen Seite hat der Unternehmer lt. AGB meist die Pflicht, "Direktzahlungen" umgehend beim Factor anzuzeigen und diesem weiter zu überweisen.

      Ich würde hier mal ein längeres Gespräch mit dem Inso-Verwalter suchen. Ich glaube auch nicht, daß nach 3 Monaten keine Verrechnungsmöglichkeit mehr besteht. Die Factoringgesellschaft gibt nur jene Gelder frei, die sie auch erhalten hat, bis eben zur vorfinanzierten Summe. Da die Forderung rechtlich gesehen dem Unternehmer gar nicht mehr gehörte, würde ich auch mal prüfen lassen, inwiefern der gezahlte Betrag der Masse zufließt. Dazu müßtest Du aber mal einen Anwalt Deines Vertrauens befragen.

      Und wieso kannst Du nicht nachvollziehen, wohin Du überwiesen hast ????? Dann frag doch mal Deine Bank.

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      mfg thommy



      War auf der Rg schon ersichtlich-mit der Fact-Firma.Allerdings steht die Bankverbindung des TUs auch mit drauf.

      Bei der Sparkasse kann ich auf den Kontoauszügen definitiv nicht sehen,wohin die Kohle gegangen ist.

      Habe ich gerade angefordert(kostet übrigens ein paar Cent)

      War vielleicht ein etwas hektischer Tag.Kann sein,dass es wirklich falsch überwiesen worden ist.
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    • Hab mal etwas recherchiert.

      RG vom 10.4.12 wurde am 22.5.12 bezahlt.

      Saldenbestätigung(ist das eine Mahnung?) der Fact-Firma vom 6.6.12

      Insolvenzanmeldung der Fa Koring am AG Duisburg war am 29.6.12!!!!!!!
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    • ZZ auf meinen FA steht immer -Letzter des Folgemonats-

      Kann also variieren.

      Auf der Rg des TUs steht :Zahlbar innerhalb 14 Tage mit 2% Skonto.....wann sonst,steht da nicht.

      Auf die Saldenbestätigung habe ich nicht reagiert.
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    • Das Zahlungsziel wird je Kunde von der Factoringgesellschaft hinterlegt. (war bei mir damals jedenfalls so)

      Du hättest also spätestens Ende April angemahnt werden müssen. Dann hätte vermutlich der Fehler auch korrigiert werden können.

      Nach 2 Monaten eine Saldenbestätigung schicken ist aus meiner Sicht eigentlich schon eine Pflichtverletzung der factoring, da der Unternehmer ja Zinsen auf seinen täglichen Saldo bezahlt und Sinn von Factoring ja auch ist, ein professionelles Forderungsmanagement zu installieren, was es bei vielen kleineren Firmen so nicht gibt. Ich würde die factoring mal fragen, warum Du nicht angemahnt wurdest. Die werden in der Regel mit rund 2% der Forderung vergütet. Wenn alle Kunden pünktlich zahlen würden, gäbs keine factoring. Also leben diese Gesellschaften von der Mahnung. Dann sollen sie auch ihren Job richtig machen. Probiers einfach mal.

      mfg thommy
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    • Klares : NEIN

      Beim Factoring schließen 2 Leute einen Vertrag, der nicht auf einen Dritten übertragen werden kann. Sofort schriftlich widersprechen bzw. im TA ausschließen und Ende Gelände.

      Der Kunde wird dann vom factoring ausgeschlossen und die Zahlung kann direkt erfolgen.

      mfg thommy
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