Probleme als Spediteur bei VW

    • Probleme als Spediteur bei VW

      Guten Morgen allerseits!

      Nach ein paar Tagen des Mitlesens bin ich jetzt auch bereit (und un der Lage), ein paar Buchstaben sinnvoll aneinander zu reihen..... Erstmal ein "Super" an alle Beteiligten in diesem Forum. Hebt sich sehr positiv von allem ab, über das man so im Laufe der Zeit gestollpert ist.
      So, jetzt zum eigentlichen Problem: Ein Kunde von mir, Zulieferer der Autoindustrie, hat einen Lkw von mir zu VW in Baunatal geschickt, Leergut holen. Aufenthalt im Werk: 5,75 Std. Finde ich schon eine interessante Zeit. (Ich weiss, speziel Audi kann das noch viel länger). Jedenfalls, ich bei VW angerufen, wie das mit der Vergütung der Standzeit gehandhabt wird- Kommentar vom "freundlichen" VW-Mitarbeiter: Ich sei kein bei VW gelisteter Spediteur, wegen der Standzeit soll ich mich an meinen Frachtzahler wenden. Bevor ich anfange, meinen Kunden zu verärgern, wollte ich mal von euch wissen, ob dies bittere Realität ist oder nur ein eleganter Versuch des abwimmelns.... Denn wenn ich meinem Kunden erklären muß, dass er Zeit bezahlen soll, die VW verbockt hat, wird dass wohl ein sehr einseitiges Gespräch. Wie sind eure Meinungen / Erfahrungen / Wissensstände?

      Grüße, der F 8889
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • da hat der vw mitarbeiter shon recht, sie stehen mit ihrem kunden im vertragsverhältnis und müssen somit die kosten an ihremn kunden berechnen. umgereht ist es doch genau so, wenn sie nicht pünktlich bei vw sind, so wird vw die kosten nicht ihnen sondern seinen vertragspartner berechnen.

      also, da müssen sie halt abwägen wie wichtig ihnen der kunde ist.
    • RE: Probleme als Spediteur bei VW

      Moin F8889,

      ich gebe zwar heini ungern recht, weil er viel Müll schreibt, aber in diesem Punkt muss ich ihm leider recht geben, dass du natürlich nicht über deinen Auftraggeber an den Kunden gehen darfst/sollst, dass wäre für mich ein Grund dich nicht mehr als Sub einzusetzen.

      Was die Standzeiten angeht, wenn du ein Zeitfenster zu Beladung hattest und dieses eingehalten hast, zahlt VW nach spä. 2 Std. auch Standzeiten (außer es ist ein ganz schlauer Kostenrechner der sein LKW tagelang ohne Berechnung dahin stellen kann).
      "Was uns nicht umbringt, macht uns nur härter"

      www.fairtrucking.de
    • Ok, erstmal danke. Die Antworten klingen leider sehr logisch. Dann werde ich wohl meine´m Kunden ein Gespräch aufdrängen müssen. Denn laut Kundenaussage war eine hohe Priorität vereinbart, weil dem Kunden das Leergut ausging. Aber am Telefon wird ja gern auch viel erzählt, Hauptsache der Lkw fährt endlich los... Naja, wir werden sehen. Nochmal Danke!
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @ meister,

      ich gehe mal davon aus das der user für einen industriekunden bei vw war und nicht als sub einer spedition.#

      sollte er als sub einer spedition dort gewesen sein und nicht regelmäßig für diese sped. fahren, dann ganz einfach transportauftrag durchlesen (sollte man eigentlich schon vorher) und standgeld nach 1,5 stunden berechnen. kommen sie bei jedem gericht durch und gut ist.
      :P
    • Normalerweise wird dieser Transport von VW an die Haus-Spedis vergeben. Aber in meinem Fall wurde ich von meinem Industriekunden beauftragt. Ich kenne es von Audi, dass 4 Std frei sind, danach wird, ich glaube um die 30,00€/Std. bezahlt. Habe aber mit VW sonst nichts am Hut, deswegen kenne ich da auch keine normale Prozedur in solchen Fällen.
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • die Std-Preise sind unterschiedlich. Es kann je nach Auftrag variieren. Am schlimmsten sieht es immer dann aus, wenn man für VW über INtIME & Co. fährt. Dann geht man meistens leer aus. Ich habe noch keine Fahrt bei VW als positiv erlebt. Teilweise war das sogar unlogisch - VW musste die Sendung z.B. bis aller spätestens um 12:00 Uhr haben. Um so mehr wundert man sich wenn schon 18:00 Uhr ist und immer noch nicht abgeladen wird. Bei freundlichen Nachfragen kriegt man meistens eine freundliche Antwort vom VW-Mitarbeiter: "kannst du auch nach Hause fahren, wenn es dir nicht passt." Ähnliche Erfahrungen haben wir beim Aldi gesammelt, nur Aldi zahlt gute Frachtraten im Vergleich zu VW.

      Also ist es normal so. Ich würde aber das trotzdem mit deinem Kunden besprechen. In diesem Forum gibt es aber ein paar Beiträge zur Rechtssprechung über die Standzeiten. undefinierte Standzeiten sind nicht rechtens.
    • Würde mal sagen. Glück gehabt, dass der nett war. Das ist doch schon mal was. Würde mich interessieren wer das war. Habe da selten nette Menschen getroffen.

      Standgeld von VW?

      Mein längster Aufenthalt in diesem wunderbaren Werk lag mal bei 7 Std. Da hat sogar Audi ein Problem damit, das zu Übertreffen.

      Allerdings bekomme ich bei Audi ab der 2. Std. Standgeld.
    • verstehe den Thread nicht ??

      Ist doch alles gesetzl. geregelt. Somit gibt es bei schriftlich korrekt erteilten Aufträgen gar nicht die Diskussion

      Standgeld im
      gewerblichen Güterkraftverkehr (ist doch das Thema ??)

      Amtsgericht Bonn 33 Euro / Stunde Az: 3 C 356 / 00

      Amtsgericht Villingen 66 Euro / Stunde Az: 5 C 298 / 00

      Nach der Transportrechtsreform aus dem Jahre 1998 ist das Verladen und Entladen im Handelsgesetzbuch § 412 rechtlich geregelt. Das nationale Frachtrecht gibt eine gesetzliche Regelung über ein Standgeld vor. § 412 Abs. 3 HGB:

      "Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). "

      Für die Begriffe Lade- und Entladezeit enthält § 412 Abs. 2 HGB eine Legaldefinition:
    • Original von harald
      verstehe den Thread nicht ??

      Ist doch alles gesetzl. geregelt. Somit gibt es bei schriftlich korrekt erteilten Aufträgen gar nicht die Diskussion

      Standgeld im
      gewerblichen Güterkraftverkehr (ist doch das Thema ??)

      Amtsgericht Bonn 33 Euro / Stunde Az: 3 C 356 / 00

      Amtsgericht Villingen 66 Euro / Stunde Az: 5 C 298 / 00

      Nach der Transportrechtsreform aus dem Jahre 1998 ist das Verladen und Entladen im Handelsgesetzbuch § 412 rechtlich geregelt. Das nationale Frachtrecht gibt eine gesetzliche Regelung über ein Standgeld vor. § 412 Abs. 3 HGB:

      "Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). "

      Für die Begriffe Lade- und Entladezeit enthält § 412 Abs. 2 HGB eine Legaldefinition:



      Soweit die Theorie.
      In der Praxis musst du aber dann deinen Auftraggeber mit den Kosten belasten und bei Nichtzahlung verklagen. Er wird dann irgendwann zahlen, aber zukünftig nicht mehr anrufen, solange er andere findet, die gerne umsonst einige Stündchen für Nothing in einem Werk herumstehen. Unz.Zt. stehen besonders viele Unbeschäftigte auf den eigenen Höfen rum.

      Was anderes wäre es beim Palettentausch, wenn nicht sofort irgendwo Zug-um-Zug getauscht wird. Da habe ich auch schon Plus verklagt und gewonnen. Da es auch hier immer wieder zu Streitigkeiten kommt, gibt es ja Überlegungen, aus dem Pal.-tauschverfahren auszusteigen., Aber das ist ein anderes Thema.