@krischan, die preampel vom § 30 ist so alt, da gab es so gut wie keine SZM in D.
gilt auch in A, aber nicht in I!!!!!!
nicht jeder polizist kennt ihn.
im ferienfahrverbot darf die szm auch auf der bab fahren!!!
achso, bis 1991 gab es auflieger mit 15 ldm, die sogennten keglbahnen.
bei diesen szm stand im schein lkw, hatte eine anhängerkupplung zusätzlich zur sattelkupplung. die ahk wurde nie benutzt und diese durften nicht fahren son +feiertags.