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öh, wie jetzt?
Sowas hatte ich doch im Kopf,
deswegen meinte ich ja das mit dem Ablasten des Anhängers.....
Jetzt bin ich verwirrt
Egal, erstml ein schönes Bier und Euch einen schönen Abend.
Morgen steht hier bestimmt die Antwort
Krischan
Kurier
Original von T.T.P.
GüKG
achja stimmt
§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
(Hervorhebung durch mich)
Bin eben doch nur Hobbyunternehmer
T.T.P.
GüKG
Kurier
Original von T.T.P.
Ups, ich dachte immer 3,5t (zGG) ist die Grenze für genehmigungsfrei, egal ob mit oder ohne Anhänger...
Nö, da haste falsch gedacht
Quelle?
T.T.P.
Wir brauchen keine Info. Wir wissen es ja
Deswegen haben ich dich ja gefragt, ob dein Fahrzeug als Lkw zugelassen ist
Erlaubnispflicht Im Gewerblichen GÜterkraftverkehr